Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512, 10 C 16.2513 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auch die Verurteilung eines Ehegatten wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder eröffnet nicht die Möglichkeit eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des anderen Ehegatten..
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auch die Verurteilung eines Ehegatten wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder eröffnet nicht die Möglichkeit eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des anderen Ehegatten..
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.11.2016 - M 12 S 16.3280
- VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512, 10 C 16.2513
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung - …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512
Rn. 9 Die Rechtsverfolgung der Antragstellerin, die nach der vorgelegten Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Prozessführung nur in Raten aufbringen kann, bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) im Klagewie im Eilverfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).Bewilligungs- oder Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayVGH, B.v. 10.2.2016 a.a.O.) ein, also im vorliegenden Fall jedenfalls mit Eingang der Erwiderung der Antragsgegnerin beim Verwaltungsgericht am 18. August 2016.
- VG München, 09.11.2016 - M 12 S 16.3280
Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Begründung eines Aufenthaltstitels
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512
Unter Abänderung der Nr. IV. des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. November 2016 wird der Klägerin und Antragstellerin Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren (M 12 S 16.3280) und das Klageverfahren (M 12 K 16.3239) gegen Ratenzahlung in Höhe von monatlich 33,- Euro bewilligt und Rechtsanwalt R. K.,Bad Aibling, beigeordnet.Rn. 1 Mit ihren Beschwerden verfolgt die Antragstellerin und Klägerin (im Folgenden: Antragstellerin) ihre in erster Instanz erfolglosen Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gerichteten Klage (1.) sowie auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren M 12 S. 16.3280 und das Klageverfahren M 12 K 16.3239 unter Beiordnung ihres Rechtsanwalts (2.) weiter.
- BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512
Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr des BVerfG, vgl. z.B. B.v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2017 - 10 CS 16.2512
Vielmehr hat es diesen Umstand im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände nur als ein Indiz dafür gewertet (vgl. BayVGH, B.v 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 - juris Rn. 4), dass ihr die Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht unzumutbar war.
- VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 110/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Die Antwort auf die Frage, wer die eheliche Lebensgemeinschaft beendet hat, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände als Indiz dafür heranzuziehen sein, ob dem nachgezogenen Ehegatten die Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar war oder nicht (BayVGH, Beschl. v. 13. Februar 2017 - 10 CS 16.2512 u. a. -, juris Rn. 7 m. w. N.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 3 B 325/17 -, Rn. 18 - 19, juris Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: Juni 2017, § 31 Rn. 70 ff. m. w. N.). - VG Bayreuth, 08.06.2018 - B 6 S 18.231
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ukraine
Die Gefahr, der die Gewährung eines eigenständiges Aufenthaltsrecht schon nach weniger als drei Jahren in Härtefällen entgegenwirken will, nämlich dass ein Ausländer auf Gedeih und Verderb an einer untragbaren Lebensgemeinschaft mit einem Ehepartner, der es ausspielt, dass der andere ihn braucht, um in Deutschland zu bleiben, festhalten muss, bestand deshalb nicht (vgl. BayVGH, B. v. 13.02.2017 - 10 CS 16.2512, 10 C 16.2513- juris Rn. 6).
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