Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes der Rasse "American Staffordshire Terrier"; Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zusicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.12.2017 - RO 4 S 17.1906
- VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- VG Regensburg, 27.09.2017 - RO 4 S 17.1545
Kampfhundehaltung
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Rn. 9 Das gegen den ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2017 (RO 4 S 17.1545) von der Antragsgegnerin angestrengte Beschwerdeverfahren (10 CS 17.2053) wurde nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen mit Beschluss vom 27. Februar 2018 eingestellt, auf dessen Gründe Bezug genommen wird.Zunächst nimmt er Bezug auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 27. September 2017 (RO 4 S 17.1545, BA S. 4, 5), auf die es seinerseits im hier streitgegenständlichen Beschluss vom 14. Dezember 2017 in vollem Umfang verweist, und macht sie sich zu eigen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob allein nach dem Wortlaut des Schreibens noch andere Auslegungsmöglichkeiten zulässig sind, wie dies die Antragsgegnerin erstmals im gerichtlichen Verfahren (RO 4 S 17.1545) vor dem Verwaltungsgericht geltend macht; dagegen geht sie noch im angefochtenen Bescheid vom 26. Oktober 2017 zumindest in den Gründen (vgl. dort: 2.1 bis 2.4) vom Vorliegen einer Zusicherung aus.
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 10 CS 18.280
Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Auch gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin Beschwerde (10 CS 18.280) erhoben und eine im Wesentlichen mit der Begründung im vorliegenden Beschwerdeverfahren identische Begründung vorgetragen.Im Übrigen wird in rechtlicher Hinsicht mit der Rücknahme zunächst nur der (rechtswidrig) eingeräumte Anspruch auf eine Haltungserlaubnis aufgehoben, ohne dass damit automatisch eine Entscheidung über die Beendigung der tatsächlichen Hundehaltung (vgl. hierzu: Beschluss des Senats v. 9.10.2018 - 10 CS 18.280) verbunden oder vorweggenommen ist; hierfür bedarf es einer eigenständigen Ermessensausübung im Hinblick auf die dort maßgebliche Eingriffsnorm.
- VG Regensburg, 14.12.2017 - RO 4 S 17.1906
Rücknahme der Zusicherung einer Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 (RO 4 S 17.1906) den Antrag nach Art. 80 Abs. 5 VwGO ab.Hinsichtlich dieser Einschätzung werde in vollem Umfang auf den Inhalt des Beschlusses vom 14. Dezember 2017 (RO 4 S 17.1906) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 02.06.2014 - 10 ZB 12.2320
(Keine) Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes; kein Außerkrafttreten der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel, die Haltung von Kampfhunden wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren "auf wenige Ausnahmetatbestände" zu beschränken (vgl. Nr. 37.4.1 VollzBek), ist grundsätzlich eine restriktive Auslegung der Vorschrift geboten (stRspr des Senats, BayVGH, B.v. 2.6.2014 - 10 ZB 12.2320 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 15.01.2004 - 24 ZB 03.2116
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Die Berufung auf den "Tierschutz" zielt hier letztlich auf die Geltendmachung eines Liebhaberinteresses ab, das als solches nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 15.1.2004 - 24 ZB 03.2116 - juris Rn. 7, 8; vgl. auch Nr. 37.4.1, Abs. 3 Satz 2 VollzBek. v. 4.12.2014) nicht ausreichend ist, um ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes der Rasse American Staffordshire Terrier zu begründen. - BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14
Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Die Antragsgegnerin hat sich nicht darauf beschränkt, ihre ursprüngliche Entscheidung ohne Eingehen auf das weitere Vorbringen der Antragstellerin zu verteidigen, sondern hat dieses zum Anlass genommen, ihre Ermessensausübung zu überdenken und zu ergänzen (zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 8 bis 10). - VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885
Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Die Antragsgegnerin hat sich nicht darauf beschränkt, ihre ursprüngliche Entscheidung ohne Eingehen auf das weitere Vorbringen der Antragstellerin zu verteidigen, sondern hat dieses zum Anlass genommen, ihre Ermessensausübung zu überdenken und zu ergänzen (…zu diesem Erfordernis vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 8 bis 10). - VG Regensburg, 11.01.2018 - RO 4 S 18.42
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2018 - 10 CS 18.102
Rn. 6 Mit weiterem Beschluss vom 11. Januar 2018 (RO 4 S 18.42) lehnte das Verwaltungsgericht unter Abänderung seines Beschlusses vom 27. September 2017 gemäß.
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 10 CS 18.280
Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der …
Die gegen den Beschluss vom 14. Dezember 2017 gerichtete Beschwerde hat der Senat inzwischen mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 (10 CS 18.102), auf den Bezug genommen wird, zurückgewiesen, nachdem die Antragsgegnerin die zunächst unterbliebene Anhörung nachgeholt hatte.Der Senat verweist insoweit auf die ausführliche Begründung in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2018 (10 CS 18.102, BA S. 13, 2.2.4).
Der Senat hat wiederum im dortigen Verfahren 10 CS 18.102 unter Zurückweisung der gegen die Ablehnung des von der Antragstellerin begehrten Eilrechtsschutzes gerichteten Beschwerde festgestellt, dass die gegen die Rücknahme der Zusicherung erhobene Klage voraussichtlich ohne Erfolg bleiben wird.
Auch insoweit kann auf die Gründe des Beschlusses vom 15. Oktober 2018 (10 CS 18.102, BA S. 7 f.) verwiesen werden.
Sie besteht darin, dass sich die Antragstellerin zum Kauf und zur Haltung des Hundes erst nach Abgabe der Zusicherung vom 6. März 2017 durch die Antragsgegnerin entschlossen hatte; ab diesem Tag bis zumindest 26. Oktober 2017, dem Tag des Bescheids über die Rücknahme der Zusicherung, konnte sie auf die Erteilung einer Haltungserlaubnis vertrauen, denn ihr war insoweit ein - nunmehr in vollziehbarer Weise zurückgenommener - Anspruch eingeräumt worden (vgl. hierzu B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - BA S. 8, 9).
- VGH Bayern, 30.03.2020 - 10 ZB 19.460
Rücknahme einer Zusicherung zur Haltung eines Kampfhundes
Rn. 5 Hiergegen erhob die Klägerin Beschwerde (10 CS 18.102).Rn. 8 Auch gegen diesen Beschluss hat die Klägerin Beschwerde (10 CS 18.280) erhoben und eine im Wesentlichen mit der Begründung im Beschwerdeverfahren 10 CS 18.102 identische Begründung vorgetragen.
Rn. 11 Mit Beschluss vom 15. Oktober 2019 wies der Senat die Beschwerde im Verfahren 10 CS 18.102 (Rücknahme der Zusicherung) zurück.
Rn. 22 Insoweit hält der Senat an seiner mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (10 CS 18.102) dargelegten Auffassung fest, dass die der Klägerin erteilte Zusicherung vom 6. März 2017 rechtswidrig war, weil die Klägerin kein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes im Sinne Art. 37 LStVG hat, die Beklagte ihre Rücknahmeentscheidung daher grundsätzlich auf Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG stützen konnte und ihr Rücknahmeermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459
Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes
Rn. 5 Hiergegen erhob die Klägerin Beschwerde (10 CS 18.102).Rn. 8 Auch gegen diesen Beschluss hat die Klägerin Beschwerde (10 CS 18.280) erhoben und eine im Wesentlichen mit der Begründung im Beschwerdeverfahren 10 CS 18.102 identische Begründung vorgetragen.
Rn. 11 Mit Beschluss vom 15. Oktober 2019 wies der Senat die Beschwerde im Verfahren 10 CS 18.102 (Rücknahme der Zusicherung) zurück.
- VGH Bayern, 19.03.2019 - 10 BV 18.1917
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung einer American Staffordshire …
In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - juris Rn. 26 m.w.N. seiner Rspr.) ist es im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel, die Haltung von Kampfhunden wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren "auf wenige Ausnahmetatbestände" zu beschränken (vgl. Nr. 37.4.1 VollzBek) von einer restriktiven Auslegung der Vorschrift ausgegangen.Der vom Kläger gewünschte Abschreckungseffekt kann im Übrigen auch bei Hunden erlaubnisfreier Rassen erzielt werden (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - juris Rn. 32).
- VG Ansbach, 27.01.2022 - AN 15 K 21.01683
Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von Servalen
Der Begriff des berechtigten Interesses ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit restriktiv auszulegen (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - BeckRS 2018, 28773 Rn. 26).So genügt ein Liebhaberinteresse an der Haltung von Tieren für die Annahme eines berechtigten Interesses nicht, da ansonsten das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - seine beschränkende Funktion in der Praxis weitgehend verlieren würde (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - BeckRS 2018, 28773 Rn. 29).
Rn. 30 Den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen der Klägerin kommen erst bei dem zweiten Tatbestandsmerkmal des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LStVG ("gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen") Bedeutung zu und setzen das Vorliegen des ersten Tatbestandsmerkmals des berechtigten Interesses voraus (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - BeckRS 2018, 28773 Rn. 27).
- VGH Bayern, 19.08.2024 - 10 ZB 24.1053
Kampfhund, versagte Haltungserlaubnis, Haltungsuntersagung und …
Ein Liebhaberinteresse an der Hundehaltung begründet dabei kein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes (BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - juris Rn. 29;… B.v. 15.1.2004 - 24 ZB 03.2116 - juris Rn. 7, 8; vgl. auch Nr. 37.4.1, Abs. 3 Satz 2 VollzBek. v. 4.12.2014).Dementsprechend hindern etwa zumutbare Alternativen zur Kampfhundehaltung die Annahme eines berechtigten Interesses (…BavGH, U.v. 19.3.2019 - 10 BV 18.1917 - juris Rn. 45 - "andere adäquate Sicherungslösungen"; B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - juris Rn. 32;… Schwabenbauer in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK PolR Bayern, Stand: 1.3.2024, Art. 37 LStVG Rn. 66a).
- VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 S 23.323
Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung für einen American …
Rn. 32 Um die beschränkende Funktion des Merkmals des berechtigten Interesses im Sinne des Art. 37 Abs. 2 S. 1 LStVG nicht zu unterlaufen, ist das Tatbestandsmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. BayVGH München, BeckRS 2009, 40746; BayVGH, BeckRS 2018, 28773; VG Würzburg, BeckRS 2009, 49403).Ausreichend im Hinblick auf Art. 20a GG ist vielmehr, dass das Tier artgerecht untergebracht werden kann (…vgl. etwa BayVGH, BeckRS 2014, 52521, Rn. 5 f., 10; BayVGH, BeckRS 2018, 28773, Rn. 29;… Schwabenbauer, in: Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, 22. Edition, Stand: 15.04.2023, Art. 37 LStVG, Rn. 76 m.w.N.).
- VG Regensburg, 12.10.2023 - RO 4 E 23.322
Berechtigtes Interesse an der Haltung von Kampfhunden, Anforderungen an …
Rn. 23 Um die beschränkende Funktion des Merkmals des berechtigten Interesses im Sinne des Art. 37 Abs. 2 S. 1 LStVG nicht zu unterlaufen, ist das Tatbestandsmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. BayVGH München, BeckRS 2009, 40746; BayVGH, BeckRS 2018, 28773; VG Würzburg, BeckRS 2009, 49403).Ausreichend im Hinblick auf Art. 20a GG ist vielmehr, dass das Tier artgerecht untergebracht werden kann (…vgl. etwa BayVGH, BeckRS 2014, 52521, Rn. 5 f., 10; BayVGH, BeckRS 2018, 28773, Rn. 29;… Schwabenbauer, in: Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, 22. Edition, Stand: 15.04.2023, Art. 37 LStVG, Rn. 76 m.w.N.).
- VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.1873
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes der Kategorie 1
Rn. 17 Zudem hat das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt, dass das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses im Sinne des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LStVG restriktiv auszulegen ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - BeckRS 2018, 28773 Rn. 26). - VGH Bayern, 31.05.2019 - 10 ZB 19.613
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Da eine Anhörung im Hinblick auf die auch im Bescheid ausgesprochene Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht erforderlich war bzw. diese ordnungsgemäß erfolgte, kommt es auf die vom Kläger weiter thematisierte Problematik der Heilung einer fehlerhaften Anhörung nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG nicht weiter an (…zu den Voraussetzungen hierfür vgl. etwa BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 10 CS 18.102 - juris Rn. 20 f.;… B.v. 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885 - juris Rn. 8 bis 10). - VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562
Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen …
- VG Augsburg, 28.02.2023 - Au 8 S 23.133
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Kampfhund Kategorie I (American, …
- VG München, 18.01.2024 - M 22 K 23.856
Kampfhund Kategorie I, Haltungserlaubnis, Verbringen von Kampfhunden aus der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".