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| VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Art. 37 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1; KampfhundeV § 1 Abs. 1
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 15.11.2022 - Au 8 S 22.2013
- VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459
Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Haltungsuntersagung der Antragsgegnerin zu Recht auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG gestützt werden durfte, weil die Antragstellerin bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Haltung ihres Hundes "Ty." ohne die hierfür nach Art. 37 Abs. 1 LStVG erforderliche Erlaubnis (fortwährend) eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG begeht, zu deren Unterbindung die Befugnisnorm des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG ermächtigt (…stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 10 B 20.439 - juris Rn. 32; B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 24;… vgl. auch Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand 15.1.2023, LStVG Art. 18 Rn. 180 ff.). - VGH Bayern, 12.05.2020 - 10 B 20.439
Rechtmäßiger Widerruf eines Negativzeugnisses betreffend Aggressivität und …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Haltungsuntersagung der Antragsgegnerin zu Recht auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG gestützt werden durfte, weil die Antragstellerin bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Haltung ihres Hundes "Ty." ohne die hierfür nach Art. 37 Abs. 1 LStVG erforderliche Erlaubnis (fortwährend) eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG begeht, zu deren Unterbindung die Befugnisnorm des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG ermächtigt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 10 B 20.439 - juris Rn. 32;… B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 24;… vgl. auch Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand 15.1.2023, LStVG Art. 18 Rn. 180 ff.). - VGH Bayern, 14.05.2019 - 10 CS 19.230
Untersagung der Hundehaltung
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2023 - 10 CS 22.2549
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht durfte - ebenso wie die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Bescheid - bei fehlendem Abstammungsnachweis für "Ty." für die Bestimmung der Rassezugehörigkeit des Hundes auf das vorliegende Sachverständigengutachten vom 12. August 2022, das die Beurteilung nach den Zuordnungskriterien Phänotyp sowie ergänzend Wesen und Bewegungsablauf vornimmt, sowie das zur Unterstützung der gutachterlichen Beurteilung ergänzend beauftragte DNA-Gutachten abstellen (vgl. Nr. 37.2.1 VollzBek LStVG;… Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, a.a.O., LStVG Art. 37 Rn 28 ff. mit Rsprnachweisen; BayVGH, B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2025 - 5 A 438/22
Grundsatzurteil zur Rassebeurteilung von gefährlichen Hunden (Kreuzungsbegriff)
Rn. 34 Vgl. zu andere Landesregelungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, NVwZ-RR 2021, 203, juris, Rn. 31; eingehend OVG Sachs.-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris, Rn. 69; siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2023 - 10 CS 23.506 -, juris, Rn. 10, 17 ("Baustein der Rassezuordnung"), und vom 8. März 2023 - 10 CS 22.2549 u. a. -, juris, Rn. 12 (für ein absicherndes Gutachten). - VGH Bayern, 18.11.2025 - 10 CS 25.1543
Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage, …
Rn. 15 Das Verwaltungsgericht ist zunächst rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass eine Haltungsuntersagung auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG gestützt werden kann, weil und sofern die Haltung eines (Kampf-)Hundes ohne die hierfür nach Art. 37 Abs. 1 LStVG erforderliche Erlaubnis (fortwährend) eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG darstellt (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn.;… B.v. 12.5.2020 - 10 B 20.439 - juris Rn. 32;… B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 24;… vgl. auch Schwabenbauer in Möstl/Schwabenbauer BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 15.10.2024, Art. 18 LStVG Rn. 180 ff.).Zur Absicherung der gutachterlichen Beurteilung kann ergänzend auf ein DNA-Gutachten abgestellt werden; allein das Ergebnis eines DNA-Tests lässt dagegen noch keine hinreichend valide Rassezuordnung zu (…BayVGH, B.v. 7.7.2025 - 10 CS 25.690 - juris Rn. 12; B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548 - juris Rn. 10;… B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 16 f.; vgl. auch Nr. 37.3.1.3 und 37.3.1.5 VollzBekLStVG).
Allein die Tatsache, dass ein Tier einer solchen "neuen", in der KampfhundeV nicht genannten Rasse angehört, reicht nicht aus, um die Zugehörigkeit des Hundes zu einer der beiden in der KampfhundeVO aufgeführten Kategorien auszuschließen (…BayVGH, B.v. 25.4.2023 - 10 CS 23.506 - juris Rn. 15; B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 11 jeweils für einen American Bully;… vgl. auch Nr. 37.3.1 4.Satz 2 VollzBekLStVG sowie Schwabenbauer in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand: 15.10.2024, Art. 37 LStVG Rn. 32;… anders möglicherweise BayVGH, B.v. 5.1.2021 - 4 ZB 20.644 - juris Rn. 15 zur Hundesteuer für einen American Bully).
Zwar wird regelmäßig angenommen, dass bei einer Zuordnungswahrscheinlichkeit zwischen 40% und 60% davon ausgegangen werden kann, dass ein Elternteil reinrassig ist und (nur) eine Zuordnungswahrscheinlichkeit von weniger als 30% bedeutet, dass es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weder um einen reinrassigen Hund dieser Rassen noch um einen Mischling der F1-Generation handele (vgl BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 13, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 13).
- VG Würzburg, 19.03.2025 - W 9 S 25.343
Kampfhunde, Phänotyp, Rassegutachten, DNA-Gutachten, Haltungsuntersagung und …
Zur Unterstützung der gutachterlichen Beurteilung kann ergänzend auf eine Gen-Analyse (DNA-Gutachten) abgestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 -, juris, Rn. 10;… B.v. 25.4.2023 - 10 CS 23.506 -, juris, Rn. 10).Ausweislich des Untersuchungsbefunds - unter dem Punkt "Befundinterpretation" - ist für Hunde, bei denen ein Elternteil reinrassig ist, allgemein "nur" eine Zuordnungswahrscheinlichkeit zwischen 40 und 60 Prozent zu erwarten, und (nur) eine Zuordnungswahrscheinlichkeit von weniger als 30 Prozent bedeutet, dass es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weder um einen reinrassigen Hund dieser Rassen noch um einen Mischling der F1-Generation handelt (vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 -, juris, Rn. 13).
- VGH Bayern, 07.07.2025 - 10 CS 25.690
Untersagung der Haltung von Kampfhunden
Zur Absicherung der gutachterlichen Beurteilung kann ergänzend auf ein DNA-Gutachten abgestellt werden; allein das Ergebnis eines DNA-Tests lässt dagegen noch keine hinreichend valide Rassezuordnung zu (BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549, 10 C 22.2548 - juris Rn. 10;… B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 2.4.2019 - 10 CS 19.277 - juris Rn. 16 f.; vgl. auch Nr. 37.3.1.3 und 37.3.1.5 VollzBekLStVG v. 13.1.2025 - BayMBl. 2025 Nr. 39).Auch hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Zuordnungswahrscheinlichkeiten zwischen 40% und 60% für Hunde, bei denen ein Elternteil reinrassig ist, erwartet werden und (nur) eine Zuordnungswahrscheinlichkeit von weniger als 30% bedeutet, dass es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit weder um einen reinrassigen Hund dieser Rassen noch um einen Mischling der F1-Generation handele (vgl BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 25.04.2023 - 10 CS 23.506
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines Hundes
Rn. 10 Das Verwaltungsgericht durfte - ebenso wie die Antragsgegnerin im streitgegenständlichen Bescheid - bei unstreitig fehlendem Abstammungsnachweis für die Bestimmung der Rassezugehörigkeit des Hundes auf das vorliegende Sachverständigengutachten vom 2. November 2022, ergänzt mit Schreiben vom 13. Dezember 2022, das die Beurteilung nach dem Phänotyp und ergänzend dem Bewegungsablauf vornimmt, sowie das zur Unterstützung der gutachterlichen Beurteilung ergänzend beauftragte DNA-Gutachten abstellen (vgl. Nr. 37.2.1 VollzBek LStVG;… Schwabenbauer in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, a.a.O., LStVG Art. 37 Rn 28 ff. mit Rspr-Nachweisen; BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 10;… B.v. 14.5.2019 - 10 CS 19.230 - juris Rn. 7 f.).Im Übrigen reicht allein die Tatsache, dass der American Bully selbst nicht in der KampfhundeV genannt wird, nicht aus, um die Zugehörigkeit des Hundes zu einer der beiden in der KampfhundeV aufgeführten Kategorien zu widerlegen (vgl. hierzu IMS vom 28.10.2018, Az. C2-2116-6-12; BayVGH, B.v. 8.3.2023 - 10 CS 22.2549 - juris Rn. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2026 - 5 A 2456/22
Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes (hier: American …
Rn. 38 Vgl. zu andere Landesregelungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, NVwZ-RR 2021, 203, juris, Rn. 31; eingehend OVG Sachs.-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris, Rn. 69; siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2023 - 10 CS 23.506 -, juris, Rn. 10, 17 ("Baustein der Rassezuordnung"), und vom 8. März 2023 - 10 CS 22.2549 u. a. -, juris, Rn. 12 (für ein absicherndes Gutachten). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2025 - 5 A 465/22 Rn. 32 Vgl. zu andere Landesregelungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, NVwZ-RR 2021, 203, juris, Rn. 31; eingehend OVG Sachs.-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris, Rn. 69; siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2023 - 10 CS 23.506 -, juris, Rn. 10, 17 ("Baustein der Rassezuordnung"), und vom 8. März 2023 - 10 CS 22.2549 u. a. -, juris, Rn. 12 (für ein absicherndes Gutachten).
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