Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; LStVG Art. 18 Abs. 2
Beschwerde, Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang, Anforderungen an die Person des Hundeführers, pauschaler Ausschluss von Minderjährigen von der Führung des Hundes, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LStVG Art. 18 Abs. 1 S. 1; LStVG Art. 18 Abs. 2
Treffen von Anordnungen der Gemeinde für den Einzelfall zur Haltung von Hunden zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum (hier: u.a. Leinenpflicht); Ausschluss von Minderjährigen von der Führung des Hundes
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.04.2026 - Au 8 S 26.899
- VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- VGH Bayern, 23.06.2025 - 10 CS 25.838
Anordnungen zur Hundehaltung
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Ohne dass es dabei auf die Größe des Hundes ankommen würde, ist eine konkrete Gefahr zudem zu bejahen, wenn es bereits zu einem Beißvorfall oder sonstigen Schadensfall durch einen Hund gekommen ist und nicht dargelegt werden kann, dass eine Wiederholung auch ohne Erlass einer sicherheitsrechtlichen Anordnung auszuschließen ist (…vgl. BayVGH, U.v. 9.6.2020 - 10 B 18.1470 - juris Rn. 40 m.w.N.; B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - Rn. 25).Dabei kann auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen (vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - Rn. 26;… B.v. 2.12.2024 - 10 CS 24.1697 - juris Rn. 6;… B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 6 m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Sicherheitsbehörden auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 2 LStVG Anforderungen an die Person des Hundeführers stellen (BayVGH, B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - juris Rn. 36;… B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 6;… U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162
Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Eine Sicherheitsbehörde ist jedoch auch mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Anordnung mit Ausnahmen für alle zwar theoretisch denkbaren, praktisch aber kaum wahrscheinlichen Szenarien zu versehen (…BayVGH, B.v. 13.9.2023 - 10 CS 23.1650 - juris Rn. 38; B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 28 jeweils zum Versammlungsrecht). - VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Sicherheitsbehörden auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 2 LStVG Anforderungen an die Person des Hundeführers stellen (…BayVGH, B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - juris Rn. 36;… B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 6; U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 06.04.2016 - 10 B 14.1054
Maulkorbzwang bei Freilauf im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Nach der Rechtsprechung ist von einer solchen konkreten Gefahr auszugehen, wenn große Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumlaufen, auch wenn es in der Vergangenheit noch nicht zu konkreten Beißvorfällen gekommen ist (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2016 - 10 B 14.1054 - juris Rn. 19 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.09.2023 - 10 CS 23.1650
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag gegen präventives Benutzungsverbot von …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Eine Sicherheitsbehörde ist jedoch auch mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Anordnung mit Ausnahmen für alle zwar theoretisch denkbaren, praktisch aber kaum wahrscheinlichen Szenarien zu versehen (BayVGH, B.v. 13.9.2023 - 10 CS 23.1650 - juris Rn. 38;… B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 28 jeweils zum Versammlungsrecht). - VGH Bayern, 12.02.2020 - 10 ZB 19.2474
Anordnung des Leinenzwangs aufgrund konkreter Gefahren
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Sicherheitsbehörden auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 2 LStVG Anforderungen an die Person des Hundeführers stellen (…BayVGH, B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - juris Rn. 36; B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 6;… U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 09.06.2020 - 10 B 18.1470
Anordnungen zur Hundehaltung (Leinen- und Maulkorbpflicht)
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Ohne dass es dabei auf die Größe des Hundes ankommen würde, ist eine konkrete Gefahr zudem zu bejahen, wenn es bereits zu einem Beißvorfall oder sonstigen Schadensfall durch einen Hund gekommen ist und nicht dargelegt werden kann, dass eine Wiederholung auch ohne Erlass einer sicherheitsrechtlichen Anordnung auszuschließen ist (vgl. BayVGH, U.v. 9.6.2020 - 10 B 18.1470 - juris Rn. 40 m.w.N.;… B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - Rn. 25). - VGH Bayern, 31.07.2014 - 10 ZB 14.688
Maulkorbzwang; hundetypisches Verhalten; sicherheitsrechtliche Zuordnung
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Dabei kann auch hundetypisches und artgerechtes Verhalten eines Hundes eine konkrete Gefahr für Passanten und andere Tiere verursachen (…vgl. BayVGH, B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - Rn. 26;… B.v. 2.12.2024 - 10 CS 24.1697 - juris Rn. 6; B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.05.2023 - 10 CS 23.783
Mangelhafte Darlegung in der Beschwerdebegründung
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Er muss das Entscheidungsergebnis, die entscheidungstragenden Rechtssätze oder die für die Entscheidung erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (…vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2026 - 10 CS 25.2390 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 19.5.2023 - 10 CS 23.783 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 17.04.2023 - 10 ZB 22.1666
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2026 - 10 CS 26.760
Darüber hinaus ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Sicherheitsbehörde, die konkrete Gefahren durch Hunde effektiv abzuwehren hat (BayVGH, B.v. 17.4.2023 - 10 ZB 22.1666 - juris Rn. 18), in Ermangelung gegenteiliger Erkenntnisse im Einzelfall generalisierend davon ausgeht, dass ein bereits auffällig gewordener oder unabhängig davon gefährlicher Hund regelmäßig nur von einer volljährigen Person sicher geführt werden kann. - VGH Bayern, 15.01.2026 - 10 CS 25.2390
Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung, Ermittlungsverfahren wegen des …
- VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1597
Großer Hund; Anordnung eines generellen Leinenzwangs; Zweifel an Beißvorfall; …
- VGH Bayern, 04.02.2019 - 10 ZB 17.802
Anordnungen zur Hundehaltung
- VGH Bayern, 02.12.2024 - 10 CS 24.1697
Sicherheitsbehördliches Tätigwerden nach einer "Kampfsituation" wegen einer von …
- VGH Bayern, 11.09.2024 - 10 ZB 24.1310
Gefahrenprognose nach Hundebiss
- VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958
Berner Sennenhund; Leinen- und Maulkorbzwang innerhalb und außerhalb bebauter …
- VGH Bayern, 13.02.2009 - 10 ZB 08.3232
Maulkorb- und Leinenzwang; Verhältnismäßigkeit; Teilaufhebung; …
- VG Augsburg, 22.07.2026 - Au 8 S 26.2088
Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde innerhalb und außerhalb …
Auch zahlreiche sicherheitsrechtliche Regelungen knüpfen an die Volljährigkeit an (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 3 bzw. § 9 Abs. 3 BrandbHundhV für das gleichzeitige Ausführen mehrerer Hunde bzw. eines gefährlichen Hundes; § 5 Abs. 4 Satz 1 LHundG NRW für das Ausführen eines gefährlichen Hundes; s.a. Nr. 37.4.2 VollzBek zu Art. 37 LStVG zur Haltung eines gefährlichen Hundes; vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2026 - 10 CS 26.760 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 29.09.2026 - 10 CS 26.1301
Reichweite der Vermutung nach § 1 Abs. 2 KampfhundeVO, Junger Kampfhund, …
Rn. 21 d) Die Anordnung des Leinenzwangs lässt sich auch nicht damit begründen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats das unangeleinte, freie Umherlaufen von einem Hund mit über 50 cm Schulterhöhe (sog. großer Hund, vgl. Nr. 18.1. Satz 1 der Vollzugsbekanntmachung zum LStVG) auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevanten Publikumsverkehr in der Regel eine konkrete Gefahr für Eigentum und Gesundheit Dritter ausgeht und deshalb die Anordnung eines Leinenzwangs gerechtfertigt ist, ohne dass es zu einem (Beiß-)Vorfall gekommen sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2026 - 10 CS 26.760 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 5.6.2020 - 10 ZB 20.961 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.09.2026 - 10 CS 26.1664
Anordnung von Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde bei konkreter Gefährdung …
Sollte "Lotta" anlässlich eines in keiner Weise außergewöhnlichen Ereignisses - die Einordnung des Antragstellers, es handele sich um ein "singuläres Geschehen unter besonderen Witterungsbedingungen" (…Beschwerdeschriftsatz vom 18.8.2026, S. 9) ist aus der Luft gegriffen - bereits so erschrecken, dass sie anwesende Passaten unvermittelt anspringt und mit ihren Zähnen verletzt, so ist die Prognose, ein solches Verhalten und solche Folgen werden sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wiederholen, ohne weiteres möglich, selbst wenn Lotta insoweit ein hundetypisches und artgerechtes Verhalten an den Tag gelegt haben sollte (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2026 - 10 CS 26.760 - juris Rn. 8;… B.v. 23.6.2025 - 10 CS 25.838 - juris Rn. 26).Rn. 18 b) Die zusätzliche Bezugnahme des Verwaltungsgerichtsauf die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach u.a. beim freien Umherlaufen von großen Hunden auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit relevantem Publikumsverkehr in der Regel eine konkrete Gefahr für Eigentum und Gesundheit Dritter ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2026 - 10 CS 26.760 - juris Rn. 7 f. m.w.N.), ist nicht entscheidungserheblich, nachdem sich die nachvollziehbare Gefahrenprognose bereits aus den Umständen des vorliegenden Einzelfalls ergibt.
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