Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.11.1992 - 10 CS 92.2423 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94
Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48 …
Daß in § 47 AuslG der Begriff "Freiheitsstrafe" nicht im strafrechtlichen Sinne (und in Abgrenzung zur Jugendstrafe) verstanden werden könne, ergebe sich auch daraus, daß der Gesetzgeber im Rahmen des mit § 47 AuslG systematisch eng verbundenen § 48 AuslG, der den besonderen Ausweisungsschutz normiere und damit die Anwendung des § 47 AuslG einschränke, auf eine strafrechtliche Diktion ausdrücklich verzichtet habe (BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - 10 CS 92.2423 - InfAuslR 1993, 75).Minderjährigen bzw. Heranwachsenden werde danach Schutz vor Ausweisung vielmehr - abschließend - im Rahmen des § 48 AuslG gewährt; eine weitere Differenzierung würde der erklärten Absicht des Gesetzgebers, einen "einheitlichen erhöhten Ausweisungsschutz" für bestimmte Personengruppen einzuführen, nicht entsprechen (BayVGH, Beschluß vom 5. November 1992 - a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 27.05.1993 - 11 L 467/93
Ausländerrecht; Jugendstrafe; Freiheitsstrafe; Gleichsetzung
Ob eine Jugendstrafe eine Freiheitsstrafe darstellt, die eine Ausweisung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG rechtfertigt, ist umstritten (bejahend: Bay. VGH, Beschl. v. 24.10.1991 - 10 Cs 91.2662 -, InfAuslR 1992, 45; Beschl. v. 5.11.1992 - 10 Cs 92.2423 -, InfAuslR 1993, 75; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.2.1991 - 18 B 84/91 -, InfAuslR 1991, 187; VG Wiesbaden, Beschl. v. 6.2.1992 - IV/3 H 8267/91 -, InfAuslR 1992, 174; Hailbronner, AuslR § 47 RdNr. 5; verneinend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.1.1991 - 13 B 10915/90 -, InfAuslR 1991, 158; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 21.10.1992 - OVG Bs V 175/92 -, InfAuslR 1993, 73; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.5.1992 - 1 S 784/92 -, InfAuslR 1992, 248; GK-AuslG § 47 RdNr. 11 ff.; Wollenschläger/Schrammel, Zum Recht der Ausweisung im neuen Ausländerrecht, ZAR 1992, 66).Dabei soll die Jugendstrafe, die in § 88 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht erwähnt wird, erkennbar miterfaßt werden (Bay. VGH, Beschl. v. 5.11.1992, aaO).
- VG Hamburg, 23.09.2003 - 16 VG 1882/03
Ausweisung eines Ausländers - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen genießt der Jugendliche Ausweisungsschutz (vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1986, 173 und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 5.11.1992, - 10 CS 92.2423). - VG Düsseldorf, 08.08.2001 - 8 L 1569/00
Sog. Ist-Ausweisung eines Marokkaners mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis bei …
Rn. 17 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.02.1991 - 18 B 84/91, InfAuslR 1991, S. 187 - Beschluss vom 02.09.1992 - 18 E 1066/92 - ebenso Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 17.09.1991 - 10 CS 91.2303 -, Beschluss vom 24.10.1991 - 10 CS 91.262 -, InfAuslR 1992, S. 45; Beschluss vom 05.11.1992 - 10 CS 92.2423 -, InfAuslR 1993, S. 75.
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