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| VGH Bayern, 02.03.1993 - 10 CS 92.3716 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 15.12.1993 - 12 TH 2030/93
ASSOZIATIONSRATSBESCHLUß; Massgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob …
Es entspricht indes allgemeiner Auffassung, daß Art. 14 Abs. 1 ARB grundsätzlich jede Beendigung des Aufenthalts eines türkischen Staatsbürgers betrifft, der u. a. die Voraussetzungen des Art. 6 oder Art. 7 ARB erfüllt; strittig ist nur, wie dieser Ausweisungsschutz zu bestimmen ist, insbesondere ob insoweit die für freizügigkeitsberechtigte Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Vorschriften gemäß § 12 AufenthG/EWG und der zur Konkretisierung des Art. 48 Abs. 3 EWG-Vertrag ergangenen Richtlinie Nr. 64/221 entsprechend anzuwenden sind und somit insbesondere generalpräventive Gründe zur Rechtfertigung der Ausweisung nicht herangezogen werden können (dazu Hess. VGH, 20.09.1993 - 12 UE 146/93 -, 10.05.1993 - 12 UE 2582/92 -, 13.01.1992 - 12 UE 3691/88 -, VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 1 S 408/92 -, EZAR 017 Nr. 6, 11.05.1992 - 1 S 3135/91 -, EZAR 124 Nr. 14, 23.09.1992 - 11 S 1059/92 -, InfAuslR 1993, 163; Bay. VGH, 02.03.1993 - 10 CS 92.3716 - OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1993 - 18 B 4386/92 -, EZAR 034 Nr. 3 = InfAuslR 1993, 288;… OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, a.a.O.).
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