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   VGH Bayern, 22.10.1998 - 10 CS 98.1692   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,42615
VGH Bayern, 22.10.1998 - 10 CS 98.1692 (https://dejure.org/1998,42615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1998 - 10 CS 98.1692 (https://dejure.org/1998,42615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 10 CS 98.1692 (https://dejure.org/1998,42615)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen …

    Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung darüber, ob die Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund erfolgt ist, jeweils um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der alle objektiven Umstände des jeweiligen Falles zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16), unterschied sich der vom Kläger in Bezug genommene Fall (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.1998 - 10 CS 98.1692 - juris Rn. 2), in dem der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer Eilentscheidung eine Ausreise zu einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund angenommen hat, wesentlich von dem hier vorliegenden.

    Rn. 14 Zwar macht der Kläger geltend, die Feststellung des Verwaltungsgerichts, er habe das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund verlassen, stehe ebenso im Widerspruch zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 1998 (10 CS 98.1692) wie die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass der Zweck des Internatsaufenthalts des Klägers in der Türkei sich nicht auf einen überschaubaren Zeitraum beziehe, sondern auf unabsehbare Zeit ausgerichtet sei.

  • VG München, 23.03.2009 - M 25 K 08.2924

    Kindernachzug; Visumszwang; gesicherter Lebensunterhalt

    Rn. 21 Bei einem Schulbesuch im Ausland hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt am Ausbildungsort oder bei seinen im Bundesgebiet lebenden Eltern oder ggf. an beiden Orten hat (vgl. OVG, NW, B. v. 26. August 1988 - 18 B 1063/88 - Rz 4 ff. u. B. v. 19. August 2004 - 17 A 166/02 - Rz 6 f.; BayVGH, B. v. 22. Oktober 1998 - 10 CS 98.1692 - Rz 3; VGH BW, U. v. 6. Juli 1994 - 13 S 2147/93 - Rz 34 f.; OVG Nds., B. v. 11. Januar 2008 - 11 ME 418/07 - Rz 9; VG München, U. v. 4. Dezember 2002 - M 9 K 01.2269 - Rz 24; VG Lüneburg, U. v. 21. September 2007 - 3 A 288/05 - LS, Rz 17; VG Bayreuth, B. v. 14. März 2003 - B 1 S 03.111 - Rz 24; BFH, U. v. 23. November 2000 - VI R 107/99 - Rz 18 ff.; Hess. FG, U. v. 30. August 2005 - 3 K 1152/03 - Rz 23 ff.).

    Rn. 23 Der vorliegende Fall ist nicht mit den in der Rechtsprechung zugunsten der Kläger entschiedenen Fällen eines vom Inland aus angetretenen, von vorne herein zeitlich begrenzten Schul- oder Studienaufenthalts im Ausland gleichzusetzen (vgl. insbesondere BayVGH, B. v. 22. Oktober 1998 - 10 CS 98.1692 - ; VG Bayreuth, B. v. 14. März 2003 - B 1 S 03.111 - Rz 24; VG Lüneburg, U. v. 21. September 2007 - 3 A 288/05 - LS, Rz 17 einerseits und OVG NW, B. v. 19. August 2004 - 17 A 166/02 - Rz 6 f.; VG München, U. v. 4. Dezember 2002 - M 9 K 01.2269 - Rz 24 andererseits).

  • VG München, 26.07.2010 - M 25 K 10.2008

    Schulausbildung in der Türkei; gewöhnlicher Aufenthalt; Erlöschen der …

    Rn. 27 Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 22.10.1998 (Az. 10 CS 98.1692, juris) bei einem dreijährigen Internatsaufenthalt in der Türkei das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis verneint hat, ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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