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| VGH Bayern, 29.02.2000 - 10 CS 99.3494 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01
Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer …
Nach Auffassung des Senat sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich dafür, ob bei einer Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nach zeitweisem Getrenntleben der Ehegatten das Erfordernis der Ehebestandszeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AuslG a.F. neu erfüllt werden muss (vgl. Hamb. OVG, Beschl. v. 16.2.1995 - Bs V 380/94 -, InfAuslR 1995, 293; Bayer. VGH, Beschl. v. 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402, und Beschl. v. 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; vgl. auch Nr. 19.1.1 AuslG-VwV, wonach vorübergehende Trennungen, welche den Fortbestand der eheliche Lebensgemeinschaft nicht berühren, außer Betracht bleiben). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02
Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der …
Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier Bay.VGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402). - VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04
Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben
Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.07.2002 - 11 S 800/02 -, InfAuslR 2002, 400; Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -) führt nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne Weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (so auch Bay.VGH, Beschluss vom 09.02.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.02.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402; strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67). - VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.3306
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; Bestehen der ehelichen …
Wenn auch nicht zwingend, so besteht sie doch regelmäßig in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft (BayVGH, Beschluss v. 29.2.2000, 10 CS 99.3494, juris-Dok. Rn. 16;… VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.06.2002, Az.: 11 S 800/02, juris-Dok. Rn. 4 = InfAuslR 2002, 400; OVG Brandenburg, Beschluss v. 13.8.2001, Az.: 4 B 261/01.Z = AuAs 2001, 218). - VG München, 24.07.2008 - M 24 K 07.1409
Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des …
Allerdings führt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21.11.2001 - 11 S 1822/01 -, [Juris]) nicht jede Unterbrechung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ohne weiteres dazu, dass das zeitliche Erfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG in vollem Umfang neu erfüllt werden muss (strenger OVG Münster, Beschluss vom 29.11.2000 - 18 B 1627/00 -, AuAS 2001, 67; wie hier BayVGH, Beschluss vom 9.2.2001 - 10 CS 00.1916 -, InfAuslR 2001, 279; Beschluss vom 29.2.2000 - 10 CS 99.3494 -, InfAuslR 2000, 402).
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