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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31337
ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,31337)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2005 - 10 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,31337)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 10 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,31337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Noch nicht erfolgte Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Geltung des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Beschäftigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05
    ( vgl. BAG , 7.3.2002, 2 AZR 612/00, NZA 2002, 1145 ff. ; BAG , 16.8.1991, 2 AZR 241/90, AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05
    ( vgl. BAG , 7.3.2002, 2 AZR 612/00, NZA 2002, 1145 ff. ; BAG , 16.8.1991, 2 AZR 241/90, AP Nr. 2 zu § 15 SchwbG 1986).
  • ArbG Kassel, 19.11.2004 - 3 Ca 323/04

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - Nachweis der …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 11.05.2005 - 10 Ca 610/05
    Ein Nachweis der Schwerbehinderung der Klägerin in Form eines Feststellungsbescheides lag im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am 15.1.2005 nicht vor, sodass der Streit darüber, wie der Nachweis zu führen ist ( vgl. etwa ArbG Kassel, 19.11.2004, 3 Ca 323/04, zitiert nach Juris; Griebeling NZA 2005, 494/496; Bauer/Powietzka NZA-RR 2004, 505/507), hier dahinstehen kann.
  • ArbG Karlsruhe, 18.07.2006 - 6 Ca 163/06

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung - Kündigung während laufendem …

    c) Andererseits wird darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesnovellierung - positiv formuliert - der Sonderkündigungsschutz nur dann bestehen soll, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung nachgewiesen ist oder der Arbeitnehmer bei einem laufenden Antragsverfahren den Abschluss des Verfahrens nicht durch fehlende Mitwirkung behindert (so ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005, 10 Ca 610/05, BeckRS 2005 Nr. 44037, LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2006, 17 Sa 1321/05, BeckRS 2006 Nr. 42592 und LAG Düsseldorf vom 22.03.2005, 6 Sa 1938/04, BeckRS 2005 Nr. 42902).
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