Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.10.2009 - 10 CS 09.2231, 10 C 09.2236 |
Zitiervorschläge
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2009 - 10 CS 09.2231, 10 C 09.2236 (https://dejure.org/2009,72160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 10 CS 09.2231, 10 C 09.2236 (https://dejure.org/2009,72160)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis für Studium; Wechsel des Studiengangs; Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 16.08.2011 - 10 CS 11.432
Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
AVwV nur dann entgegen, wenn unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen und des dafür aufgewendeten Zeitbedarfs das Studium nicht innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann (BayVGH vom 29.10.2009 Az. 10 CS 09.2231 und 10 C 09.2236 RdNr. 8). - OVG Sachsen, 03.12.2009 - 3 B 301/08
Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen"; Antragserweiterung im …
Damit steht eine Abschiebung, gegen die sich der Antragsteller mit dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, nicht unmittelbar bevor, so dass für einen solchen Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bzw. kein Anordnungsgrund geltend gemacht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 3 B 133/08 -; BayVGH, Beschl. v. 25.2.2009 - 10 C 09.255 - Beschl. v. 29.10.2009 - 10 Cs 09.2231, 10 C 09.2236 - BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, jeweils zitiert nach juris; std. Rspr.).
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