Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.09.2000 - 10 CS 99.2280 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 82 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
D (A), Abschiebungskosten, Kostenbescheid, Widerspruch, Klage, Suspensiveffekt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster …
Auf die Vollziehbarkeit des Leistungsbescheides (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 06.09.2000 - 10 CS 99.2280 -, juris, Rn. 6; HessVGH…, Beschluss vom 27.02.1998 - 10 TZ 69/98 -, juris, Rn. 6; SchlHolstOVG…, Beschluss vom 24.09.1996 - 4 M 73/96 -, juris, Rn. 2 sowie VGH BW…, Beschluss vom 07.03.2006 - 13 S 155/06 -, juris, Rn. 8) kommt es hingegen nur bei der Vollstreckung, nicht für einen Eintritt der Fälligkeit an. - VG München, 15.07.2026 - M 12 E 25.5749
Einstweiliger Rechtsschutz, Verfristete Klage in der Hauptsache, Teilweise …
Hierzu gehören die Kosten der Abschiebung nicht, vielmehr werden insoweit eher ordnungspolitische und generalpräventive Zwecke verfolgt (BayVGH, B.v. 6.9.2000 - 10 CS 99.2280 - juris).Nichts anderes kann für die im streitgegenständlichen Bescheid angeordnete Sicherheitsleistung gelten (vgl. auch VGH BW, B.v. 25.2.2002 - 11 S 2443/01 - juris; BayVGH, B.v. 6.9.2000 - 10 CS 99.2280 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06
Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur …
Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass in solchen Fällen auch keine sofortige Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO besteht (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.2.2002 a.a.O.; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 25.2.1998 - 10 Tz 69/98 -, AuAS 1998, 135 und Bay. VGH, Beschluss vom 6.9.2000 - 10 Cs 99.2280 -, DVBl. 2001, 55 sowie VG Chemnitz, Beschluss vom 29.11.2000 - 4 K 2137/00 -, AuAS 2001, 100). - VG Potsdam, 26.06.2001 - 4 L 470/00
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Kostenbescheid; …
Öffentliche Kosten sind nämlich die in einem Verwaltungsverfahren erhobenen Verwaltungsgebühren nebst den mit ihnen verknüpften Auslagen (vgl. statt vieler OVG Berlin, Beschl. v. 13.4.1995 - OVG 2 S 3/95 -, NVwZ-RR 1995, 575; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2000 - 3 Bs 422/98 -, NVwZ-Beilage I 12/2000, 146; OVG für das Land Brandenburg, Beschl. v. 17.11.1999 - 4 B 99/99 -, LKV 2000, 313; BayVGH, Beschl. v. 6.9.2000 - 10 CS 99.2280 -, BayVBl. 2001, 55;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 10. Aufl. 1998, § 80 RN 23, m.w.N.).
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