Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 Abs 3 BAföG, § 15 Abs 2a BAföG, § 53 S 3 BAföG, § 166 VwGO, § 114 ZPO
Ausbildungsförderung im Urlaubssemester; Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Ausbildungsförderung während einer auch rückwirkenden Beurlaubung vom Studium; Nachträgliche Beurlaubung wegen einer Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Ausbildungsförderung während einer auch rückwirkenden Beurlaubung vom Studium; Nachträgliche Beurlaubung wegen einer Erkrankung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.02.2013 - 3 K 4922/12
- VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 100
- FamRZ 2014, 255
- DÖV 2014, 92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - 16 A 753/97
Anwendbarkeit weiterer Änderungsvorschriften und Erstattungsvorschriften neben § …
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Rn. 6 Der Senat kann sich daher auch nicht der von der Klägerin in ihrer Beschwerdebegründung vom 9. April 2013 auf Seite 4 aufgeführten Literaturmeinung anschließen, im Falle einer rückwirkenden Beurlaubung wegen einer längerfristigen Erkrankung stehe die Regelung in § 15 Abs. 2a BAföG einer Rückforderung von bereits erbrachter Ausbildungsförderung jedenfalls für einen Zeitraum von drei Monaten entgegen (…so Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 15, Rdnr. 12 unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. November 1998 - 16 A 753/97 -).Diese Fragen hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem oben genannten Urteil vom 6. November 1998 - 16 A 753/97 -, das nicht veröffentlicht und auch in juris nicht eingestellt ist, das der Senat jedoch über die im Internet einsehbare Entscheidungsdatenbank des genannten Gerichts hat erlangen können, nicht problematisiert und seine Ansicht nicht näher begründet.
Gleiches würde gelten, wenn aufgrund der obigen Ausführungen unter Zugrundelegung der Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 6. November 1998 - 16 A 753/97 - jedenfalls für einen Teilzeitraum von drei Monaten der Förderungsanspruch der Klägerin als fortbestehend aufzufassen wäre und die Anrechnung des Sommersemesters 2011 jedenfalls zur Hälfte als Fachsemester erfolgen müsste.
- BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 102.80
Keine Ausbildungsförderung bei rückwirkender Beurlaubung für ein ganzes Semester
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine förmliche - auch rückwirkende - Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester dazu führt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum der Beurlaubung entfällt, wobei dies auch dann gilt, wenn während der Beurlaubung noch einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden (BVerwG, Urteil 25. November 1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261 = FamRZ 1983, 840; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 -, FEVS 51, 151; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 12 E 970/10 -, juris-Ausdruck; VG Leipzig, Urteil vom 8. März 2012 - 5 K 271/11 -, juris-Ausdruck).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. November 1982 (a.a.O., juris-Ausdruck Rn. 12) ausgeführt, bei einer Erkrankung habe der Auszubildende die förderungsrechtlichen Folgen einer Beurlaubung zu bedenken.
- VGH Hessen, 07.11.2002 - 5 TG 2552/02
Fachrichtungswechsel - Eignungsmangel - Unverzüglichkeit
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Zwar ist den Auszubildenden in ihrem ersten Studiengang eine Orientierungsphase zuzugestehen, innerhalb derer sie ihre Eignung und Befähigung für den fraglichen Studiengang "austesten" können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 TG 2552/02 -, FamRZ 2003, 1231).
- BVerwG, 25.08.1999 - 5 B 153.99
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine förmliche - auch rückwirkende - Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester dazu führt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum der Beurlaubung entfällt, wobei dies auch dann gilt, wenn während der Beurlaubung noch einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden (BVerwG, Urteil 25. November 1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261 = FamRZ 1983, 840; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 -, FEVS 51, 151; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 12 E 970/10 -, juris-Ausdruck; VG Leipzig, Urteil vom 8. März 2012 - 5 K 271/11 -, juris-Ausdruck). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 12 E 970/10
Änderung eines für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblichen Umstands …
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine förmliche - auch rückwirkende - Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester dazu führt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum der Beurlaubung entfällt, wobei dies auch dann gilt, wenn während der Beurlaubung noch einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden (BVerwG, Urteil 25. November 1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261 = FamRZ 1983, 840; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 -, FEVS 51, 151; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 12 E 970/10 -, juris-Ausdruck; VG Leipzig, Urteil vom 8. März 2012 - 5 K 271/11 -, juris-Ausdruck). - VG Frankfurt/Main, 04.12.2008 - 3 K 342/08
Rückforderung von Ausbildungsförderung
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Rn. 4 Mit den angefochtenen Bescheiden hat der Beklagte lediglich die Folgerungen aus dieser Rechtslage gezogen und wegen des durch die rückwirkende Beurlaubung der Klägerin eingetretenen nachträglichen Wegfalls des Anspruchs der Klägerin auf Ausbildungsförderung für das Sommersemester 2011 die vorangehenden Bewilligungsbescheide unter Anwendung von § 53 Satz 1 Nr. 2 BAföG aufgehoben (vgl. hierzu auch VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 4. Dezember 2008 - 3 K 342/08.F -, juris-Ausdruck) und die danach zu viel geleistete Ausbildungsförderung von der Klägerin zurückgefordert (§ 53 Satz 3 BAföG i.V.m. § 50 SGB X). - VGH Hessen, 03.11.1986 - 9 TG 529/84
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Stellt sich bereits vor Ablauf dieser Frist heraus, dass das Studium nicht seinen Fähigkeiten oder Neigungen entspricht, ist er gehalten, gegebenenfalls auch bereits vor Ablauf von drei Semestern entsprechende Konsequenzen zu ziehen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 1986 - 9 TG 529/84 -, FamRZ 1988, 218;… Humborg, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7, Rdnr. 45.3, 48;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., 2005, § 7, Rdnr. 66). - VG Leipzig, 08.03.2012 - 5 K 271/11
Zulässigkeit einer Bewilligung von Ausbildungsförderung während eines …
Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2013 - 10 D 757/13
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine förmliche - auch rückwirkende - Beurlaubung für ein ganzes Studiensemester dazu führt, dass ein Anspruch auf Ausbildungsförderung für den Zeitraum der Beurlaubung entfällt, wobei dies auch dann gilt, wenn während der Beurlaubung noch einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden (BVerwG, Urteil 25. November 1982 - 5 C 102/80 -, BVerwGE 66, 261 = FamRZ 1983, 840; Beschluss vom 25. August 1999 - 5 B 153/99, 5 PKH 53/99 -, FEVS 51, 151; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 12 E 970/10 -, juris-Ausdruck; VG Leipzig, Urteil vom 8. März 2012 - 5 K 271/11 -, juris-Ausdruck).
- VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.4860
Ausbildungsförderung; Nichtbetreiben der Ausbildung wegen krankheitsbedingter …
Rn. 26 Lässt sich ein Auszubildender - z.B. wegen einer Erkrankung - beurlauben, dauert seine förderungsfähige Ausbildung dementsprechend nicht fort mit der Folge, dass ihm für die Zeit der Beurlaubung Ausbildungsförderung nicht zusteht (BVerwG, U.v. 25.11.1982 - 5 C 102/80 - BVerwGE 66, 261; HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris; VG Augsburg. U.v. 17.12.2013 - Au K 13.827 - juris;… vgl. auch Ramsauer/Stallbaum, BAföG, § 15 Rn. 5).Die Bestimmung betrifft allerdings ausschließlich Fälle einer zeitlich begrenzten krankheitsbedingten Einschränkungen der Studierfähigkeit und findet keine Anwendung auf sonstige Fälle, in denen der Anspruch auf Ausbildungsförderung entfällt, d.h. insbesondere auch nicht für den Fall der förmlichen Beurlaubung, auch wenn der Grund für die Beurlaubung in einer Erkrankung liegt (vgl. z.B. HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris; VG Augsburg. U.v. 17.12.2013 - Au K 13.827 - juris).
Für den Eintritt dieser förderungsrechtlichen Folge ist es unerheblich, ob sie dem Auszubildenden bei der Beantragung einer Beurlaubung bewusst ist oder nicht (so auch HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris), da es dem Auszubildenden jederzeit möglich und zumutbar ist, sich vor förderungsrechtlich möglicherweise relevanten Entscheidungen beim Beklagten zu informieren.
Es wäre mit der dargestellten Systematik des Ausbildungsförderungsrechts unvereinbar, für die Zeit der Beurlaubung von einer hochschulrechtlichen sowie förderungsrechtlichen Anrechnung des Urlaubssemesters als Fachsemester abzusehen und dem Kläger darüber hinaus - als "doppelten Vorteil" - für dieselbe Zeit Ausbildungsförderung zu gewähren (so auch: HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris).
- VG Schwerin, 17.01.2023 - 6 A 211/21
Gewährung von Ausbildungsförderung nach Wechsel des Studienganges; Begriff des …
Jedenfalls nicht jede innerhalb der ersten beiden Fachsemester unterlassene Beurlaubung oder Exmatrikulation vor einem Fachrichtungswechsel steht der Annahme eines wichtigen Grundes für einen Fachrichtungswechsel entgegen (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 29. Juli 2022 - 15 A 30/20 -, Rn. 62, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 19. September 2013 - 10 D 757/13, Rn. 14, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 14 PA 247/22 -, Rn. 6, juris; VG Ansbach…, Urteil vom 15. Juni 2021 - AN 2 K 20.02279, Rn. 39ff., juris).Rn. 42 Es braucht nicht entschieden zu werden, ob eine unterlassene Beurlaubung oder Exmatrikulation überhaupt geeignet sein kann, die Vermutung des wichtigen Grundes zu widerlegen (in diese Richtung OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 14 PA 247/22 -, Rn. 6, juris, allerdings unter Berufung auf die oben wiedergegebenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts [Urteil vom 21. Juni 1990], insofern allerdings nur bis zum Wort "abbricht" und ohne klaren Bezug zur Frage des Wechsels der Fachrichtung, so dass die Bedeutung des Abbruchs der bisherigen Ausbildung - entweder bezogen auf die Frage der Unverzüglichkeit eben des Wechsels oder möglicherweise auch als eigenständige Anforderung - unklar bleibt, zudem in einem Fall außerhalb der Frist von § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG; gleichermaßen unklar z. B. VG Ansbach…, Urteil vom 15. Juni 2021 - AN 2 K 20.02279 - Rn. 39ff., juris: Maßgabe einer "Obliegenheit des unverzüglichen Studienabbruchs bzw. Fachrichtungswechsels", wobei die Wendung "bzw." als "oder", aber auch als "und" verstanden werden kann; dagegen für die ersten beiden Fachsemester wohl VGH Kassel, Beschluss vom 19. September 2013 - 10 D 757/13 -, Rn. 13, juris).
- OVG Sachsen, 11.12.2014 - 1 A 183/13
Ausbildungsförderung, Studiendauer, Urlaubssemester, Regelstudienzeit, …
Dass das Bundesausbildungsfördergesetz - so auch bei der Förderungshöchstdauer - die Fachsemester zugrunde legt, folgt auch aus § 7 Abs. 3, § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 sowie aus § 48 Abs. 1 und 2 BAföG, die jeweils auf die Zahl der absolvierten Fachsemester Bezug nehmen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juni 1979, BVerwGE 58, 132;… Urt. v. 14. Mai 1992, FamRZ 1993, 121; HessVGH, Beschl. v. 19. September 2013 - 10 D 757/13 -, juris 13 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - 12 A 2318/14
Maßgeblichkeit der Zahl der Fachsemester für die Förderungshöchstdauer i.R. der …
Rn. 9 - 5 C 102.80 -, BVerwGE 66, 261, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 4 A 1041/03 -, und Urteil vom 25. April 1990 - 16 A 1825/87 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 19. September 2013 - 10 D 757/13 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 1 A 183/14 -, juris; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2015, § 15a Rn. 6; Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Auflage 2014, § 15a Rn. 4. - VGH Bayern, 14.01.2015 - 12 C 14.2813
Ausbildungsförderung bei krankheitsbedingter Beurlaubung vom Studium
Rn. 3 Denn was die Leistung von Ausbildungsförderung bei Erkrankung bzw. einer daraufhin erfolgten Beurlaubung eines Studenten betrifft, besteht eine - auch aktuell rezipierte - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Hessischer VGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris Rn. 3 ff. mit weiteren Nachweisen;… ebenso VG Augsburg, U.v. 17.12.2013 - Au 3 K 13.827 - juris Rn. 20 ff.). - VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.827
(rückwirkende) Beurlaubung; Erkrankung; Änderung der Förderungsbewilligung; …
Darüber hinaus würden Auszubildende, die sich erst zum Ende des Semesters zu einer - rückwirkenden - Beurlaubung entschließen, gegenüber Auszubildenden, die wegen erkennbar längerfristiger Erkrankung bereits zu Beginn eines Semesters ihre Beurlaubung beantragt haben, in nicht zu rechtfertigender Weise bevorzugt (so HessVGH, B.v. 19.9.2013 - 10 D 757/13 - juris). - VG Frankfurt/Main, 02.08.2019 - 3 K 1851/18
Ausbildungsförderung
Dem Auszubildenden ist in seinem ersten Studiengang eine Orientierungsphase zuzugestehen, innerhalb derer er seine Eignung und Befähigung für den fraglichen Studiengang "austesten" kann (vgl. Hess VGH, B. v. 19.09.2013 - 10 D 757/13 - juris RN 14 mwN).
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