Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 10 E 64/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GKG § 8 Abs. 1; ; ZSEG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 8 Abs. 1 ; ZSEG § 3
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gutachten nicht erforderlich: Verfahrensfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen aus der Gerichtskasse an einen Sachverständigen beim Ansatz der Gerichtskosten; Überprüfung der Berechtigung der Entschädigungszahlung an einen Sachverständigen auf Erinnerung des Gerichtskostenschuldners; Überprüfung der von ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 04.01.2000 - 1 K 2729/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 10 E 64/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2000 - 10 E 64/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - 12 E 52/99
Anspruch auf Entschädigung bzw. auf Aufwendungsersatz seitens eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 10 E 64/00
Anhand dieses Maßstabes hat das Gericht nachzuprüfen, ob die von dem Sachverständigen berechnete Arbeitszeit für die ihm aufgetragene Leistung erforderlich war, OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1999 - 12 E 52/99 - Meyer/Höver, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 18. Auflage, § 3 Rdnr. 21, jeweils mit weiteren Nachweisen.Wird ein Zeitaufwand von etwa 45 Minuten je Seite zu Grunde gelegt, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 18.5.1999 - 12 E 52/99 -, hält sich der Ansatz von sechs Stunden für ein Gutachten von 15 Seiten innerhalb des Toleranzbereichs.
- OLG Hamm, 23.12.1986 - 23 W 213/85
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 10 E 64/00
OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1986 - 23 W 213/85 - , MDR 1987, 419; Meyer/Höver, a.a.O., Rdnr. 22.
- VG Düsseldorf, 17.03.2014 - 17 K 6189/06
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 47 vgl. -noch zur a.F.- OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2000 - 10 E 64/00, juris. - VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 14 S 702/01
Sachverständigenentschädigung - Stundensatz - Höchstsatz
Nur wenn vor dem Hintergrund vergleichbarer Gutachten und ansonsten nicht plausibler Behauptungen begründete Zweifel an der Angemessenheit des abgerechneten Zeitaufwands bestehen, die durch weitere Erläuterungen nicht ausgeräumt werden können, kann das Gericht die Entschädigung des Sachverständigen unter Darlegung der Gründe für eine abweichende Bemessung einzelner Rechnungsposten herabsetzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1986 - 23 W 213/85 -, MDR 1987, 419; OVG NRW, Beschluss vom 07.02.2000 - 10 E 64/00 - OVG Saarland…, Beschluss vom 27.10.1998 - 2 Y 5/98 - Jessnitzer/Ulrich, a.a.O., Randnr. 538).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2000 - 10 E 64/00 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitaufwand eines Sachverständigen für die Erstellung des Gutachtens
Verfahrensgang
- VG Minden, 04.01.2000 - 1 K 2729/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 10 E 64/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2000 - 10 E 64/00
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