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| VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VG Ansbach, 09.08.2006 - AN 5 K 05.03011
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Für eine Gleichstellung von Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG und Ausbildungsförderung nach dem BAföG im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV ist deshalb kein Raum (so auch VG Ansbach, Urteile vom 16.3.2006 - AN 5 K 05.04001 - und 9.8.2006 - AN 5 K 05.03011 -, juris).Dieser Betrag entspricht ca. 10 % der Maximalförderung für den Unterhalt und stellt sich somit als wesentlich anders, nämlich höher, als nach dem allgemeinen BAföG dar (vgl. VG Ansbach, Urteile vom 16.3.2006 und 9.8.2006, a.a.O.).
- BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87
Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch - …
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruchsbehörde nicht bewusst sein sollte, dass der Widerspruch verfristet sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.1988 - 6 C 24/87 -, NVwZ-RR 1989, 85 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 70 Rn. 9 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
Rundfunkgebührenpflicht
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Offen bleiben kann hier, ob bereits die formellen Voraussetzungen für die Anwendung von § 6 Abs. 3 RGebStV nicht rechtzeitig vorgelegen haben, da der Kläger vor Klageerhebung keinen Antrag auf Härtefallentscheidung gestellt hat (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8.2.2007 - 3 O 35/06 -, juris, m.w.N.).
- VG Hamburg, 29.03.2007 - 10 K 2418/06
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Im Übrigen ist wegen der grundsätzlich abschließenden Regelung der Befreiungstatbestände in § 6 Abs. 1 RGebStV, soweit sie - wie auch § 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV - an ein geringes Einkommen anknüpfen, davon auszugehen, dass geringe Einkünfte allein einen besonderen Härtefall nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht begründen können (vgl. VG Hamburg, Urteile vom 27.3.2007 - 10 K 4336/06 - und 29.3.2007 - 10 K 2418/06 -, juris, m.w.N.). - VG Ansbach, 16.03.2006 - AN 5 K 05.04001
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Für eine Gleichstellung von Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG und Ausbildungsförderung nach dem BAföG im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV ist deshalb kein Raum (so auch VG Ansbach, Urteile vom 16.3.2006 - AN 5 K 05.04001 - und 9.8.2006 - AN 5 K 05.03011 -, juris). - VG Hamburg, 27.03.2007 - 10 K 4336/06
Auszug aus VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07
Im Übrigen ist wegen der grundsätzlich abschließenden Regelung der Befreiungstatbestände in § 6 Abs. 1 RGebStV, soweit sie - wie auch § 6 Abs. 1 Nr. 5 RGebStV - an ein geringes Einkommen anknüpfen, davon auszugehen, dass geringe Einkünfte allein einen besonderen Härtefall nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht begründen können (vgl. VG Hamburg, Urteile vom 27.3.2007 - 10 K 4336/06 - und 29.3.2007 - 10 K 2418/06 -, juris, m.w.N.).
- VG Hamburg, 02.09.2008 - 10 K 2919/07
Rundfunkgebührenpflicht und geringes Einkommen - besonderer Härtefall
Um eine Umgehung des § 6 Abs. 1 RGebStV auszuschließen, ist § 6 Abs. 3 RGebStV bei Fehlen besonderer Umstände nur auf solche Personen bzw. Fallkonstellationen anzuwenden, die der Normgeber bei Erlass des § 6 Abs. 1 RGebStV übersehen hat bzw. die noch nicht erkennbar gewesen sind (…siehe OVG Lüneburg, a.a.O.;… VGH München, a.a.O.;… VG Hamburg, Urt. v. 27.03.2007, 10 K 4336/06; Urt. v. 31.07.2007, 10 K 126/07;… Urt. v. 07.11.2007, 10 K 2714/07; Beschl. v. 01.07.2008, 10 K 1238/08; Beschl. v. 14.07.2008, 10 K 3735/07;… Urt. v. 26.08.2008, 10 K 382/08). - VGH Bayern, 13.07.2009 - 7 ZB 08.2607
Rundfunkgebührenbefreiung; Aufstiegsfortbildungsförderung (sog. Meister-BAföG); …
Rn. 3 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Bezug von Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) dem Bezug von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht gleichzusetzen ist und deshalb eine Rundfunkgebührenbefreiung für Bezieher von Meister-BAföG nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 lit. a RGebStV nicht in Betracht kommt (BayVGH vom 16.5.2007 Az. 7 BV 06.1645 , ebenso VG Hamburg vom 31.7.2007 Az. 10 K 126/07 ).
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