Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 2136/98 Kg |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung der Berufsausbildung bei studierenden Kindern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kindergeld eines in beruflicher Ausbildung befindlichen Volljährigen; Rückzahlungsverpflichtung bezüglich geleisteten Kindergeldes bei Berufsaufnahme; Zeitpunkt des Endes einer Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1037
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- FG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 7 K 137/96
Abschluß der Berufsausbildung bei Studium
Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 2136/98
Der Beklagte beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 17. September 1997 7 K 137/96, EFG 1998, 102 ).
- BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99
Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn …
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037). - BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99
Kindergeld: Ende der Berufsausbildung
Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037). - FG Brandenburg, 27.05.2004 - 6 K 1395/03
Kein Ende der kindergeldrechtlichen Berufsausbildung vor Abschluss der …
Die Ausbildung ist damit bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet, wenn das Kind eine Berufstätigkeit aufnimmt (BFH Urteil vom 24. Mai 2000 VI R 143/99, BStBl. II 2000, 473; vgl. auch FG Düsseldorf Urteil vom 22. Juli 1999 - 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037 ; Niedersächsisches FG Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 Ki, EFG 2001, 1299). - FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 6 K 310/01
Unterbrechung einer Berufsausbildung durch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit; …
Vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Berufsausbildung jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037).
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