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Rechtsprechung
   FG Köln, 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10465
FG Köln, 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02 (https://dejure.org/2002,10465)
FG Köln, Entscheidung vom 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02 (https://dejure.org/2002,10465)
FG Köln, Entscheidung vom 12. September 2002 - 10 Ko 2335/02 (https://dejure.org/2002,10465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.1969 - VII B 45/68

    Mitwirken bei Beweisaufnahme - Bevollmächtigter - Ergebnis der Beweisaufnahme - …

    Auszug aus FG Köln, 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02
    Deshalb kommt als "Mitwirkung bei der Erledigung" nur eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in Betracht, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführt und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1969 VII B 45/68, BStBl II 1970, 251).
  • FG Köln, 02.07.2001 - 10 Ko 2725/01

    Voraussetzungen für das Verdienen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 12.09.2002 - 10 Ko 2335/02
    Auch die Vergleichsgebühr wird nicht bereits durch die allgemeine Prozessführung (Klageerhebung und Begründung derselben) verdient; erforderlich ist vielmehr eine darüber hinaus gehende Mitwirkung beim Abschluss oder bei der Vorbereitung eines Vergleichs, auch wenn die Vergleichsbereitschaft des Gegners durch die allgemeine Prozessführung gefördert wird (FG Köln, Beschl. v. 02. Juli 2001 - 10 Ko 2725/01 - EFG 2001, 1321).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 15/00

    Rechtsmissbrauch des Finanzamts durch Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 90 a …

    Als "Mitwirkung bei der Erledigung" kommt eine besondere Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten in Betracht, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführt und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausgeht (BFH vom 16. Dezember 1969 VII B 45/68, BStBl II 1970, 251; Hessisches FG vom 26. November 2002 12 Ko 1552/00, EFG 2003, 490; FG Köln vom 12. September 2002 10 Ko 2335/02, EFG 2003, 124 m.w.N.).
  • FG Münster, 08.03.2004 - 1 Ko 5693/03

    Erledigungsgebühr, Verzinsung zu erstattender Kosten

    Ein solches Verhalten ist noch nicht ausreichend, um als besonderes Tätigwerden qualifiziert zu werden (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.1.2001, 14 Ko 7271/00 KF, SIS 01 74 13; FG Köln, Beschluss vom 12.9.2002, 10 Ko 2335/02; FG Hessen, Beschluss vom 26.11.2002, 12 Ko 1552/00, SIS 03 15 79).
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