Rechtsprechung
| FG Köln, 19.11.1999 - 10 Ko 2729/99 |
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.10.1999 - 10 Ko 2729/99
- FG Köln, 19.11.1999 - 10 Ko 2729/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- FG Baden-Württemberg, 08.05.1996 - 1 Ko 6/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 08.06.1982 - VIII R 68/79
Bürgschaftskosten - Vollstreckungsaufschub - Vollziehungsaussetzungsverfahren - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.04.1972 - VII B 123/70
Bürgschaftsprovisionen - Sicherheitsleistung - Steuerbescheid - Abwendung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.02.1972 - VII B 170/69
Provisionen für Bürgschaften - Abgabenbescheid - Abwendung der Vollziehung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 05.08.1996 - 12 Ko 1918/96
Notwendigkeit der Kosten der sogenannten Privatgutachten; Darlegungslast …
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- FG Köln, 18.12.2000 - 10 Ko 5325/00
Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Sicherheitsleistung
Die dagegen eingelegte Erinnerung hat das Finanzgericht mit Beschluss vom 19. November 1999 10 Ko 2729/99 als unbegründet abgewiesen.
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Rechtsprechung
| FG Köln, 19.10.1999 - 10 Ko 2729/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 19.10.1999 - 10 Ko 2729/99
- FG Köln, 19.11.1999 - 10 Ko 2729/99
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 3 KO 7/03
Erstattungsfähigkeit einer Avalprovision im Kostenfestsetzungsverfahren
Dieser Auffassung sind die Finanzgerichte -- soweit ersichtlich einhellig -- gefolgt (vgl. z.B. die Beschlüsse des FG Köln vom 19. Oktober 1999 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654 sowie des FG Baden-Württemberg vom 08. Mai 1996 1 Ko 6/95, EFG 1996, 997). - FG Köln, 24.07.2012 - 10 Ko 1883/12
Keine Erstattung von Avalprovisionen im Rahmen der Kostenfestsetzung
Die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung war in dem Verfahren, für das die Kostenerstattung gefordert wird, unabhängig von der Sicherheitsleistung durch die Bankbürgschaft möglich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 1972 - VII B 170/69, BFHE 104, 508, BStBl II 1972, 429 bestätigt durch BFH-Urteil vom 8. Juni 1982 - VIII R 68/79, BFHE 136, 65, BStBl II 1982, 602; ebenso FG Köln, Beschlüsse vom 9. Juni 2010 - 10 Ko 4258/09, EFG 2010, 1644 sowie vom 19. Oktober 1999 - 10 Ko 2729/99, EFG 2000, 232 und vom 18. Dezember 2000 - 10 Ko 5325/00, EFG 2001, 654).
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