Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 23.02.2011 - 10 L 2415/10 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.02.2011 - 10 L 2415/10
- OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 22.08.2011 - 2 B 319/11
Abänderung eines Abschiebungsschutz versagenden rechtskräftigen Beschlusses gemäß …
Rn. 2 Zur Begründung seiner Beschwerde hat der Antragsteller im Wesentlichen vorgetragen, dass sich der Inhalt seines (Anordnungs-)Antrags vom 22.6.2011 entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht in der bloßen Wiederholung des - bereits in den Verfahren 10 L 2415/10 und 2 B 208/11 vorgetragenen - Sachverhaltes erschöpft habe.Den Erlass einer ihm Abschiebungsschutz gewährenden einstweiligen Anordnung hatte das Verwaltungsgericht in einem Eilrechtsschutzverfahren jedoch schon mit dem eingehend begründeten Beschluss vom 23.2.2011 - 10 L 2415/10 -, bestätigt durch unanfechtbaren Beschluss des Senates vom 20.4.2011 - 2 B 208/11 -, abgelehnt.
Zum einen bestand diese in der Sache nur aus der wörtlichen Wiederholung seiner im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren 10 L 2415/10 gegebenen Anordnungsantragsbegründung.
- OVG Saarland, 20.04.2011 - 2 B 208/11
Abschiebungsschutz aus familiären Gründen; Integration; dem Lebensgefährten …
Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Februar 2011 - 10 L 2415/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 14 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.2.2011 - 10 L 2415/10 -, mit der er sein Begehren, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, "Abschiebemaßnahmen gegen ihn durchzuführen", weiter verfolgt, muss in der Sache erfolglos bleiben.
- OVG Saarland, 22.03.2012 - 2 B 34/12
Abschiebungsschutz - Visumserfordernis
Rn. 12 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag im Februar 2011 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.2.2011 - 10 L 2415/10 -) In der Begründung heißt es, ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehe nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".