Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aberkennung des Gebrauchsrechts einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 10 Vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.04.2004, C 476/01, (…Rdnr. 45).Rn. 12 So Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O. (Rdnrn. 70, 73).
Rn. 13 Vorgenannte Bestimmungen haben durch den - in Fortführung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004, C 476/01, ergangenen - Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006, C 227/05, eine Auslegung dahin erfahren, dass es einem Mitgliedsstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 13 Vorgenannte Bestimmungen haben durch den - in Fortführung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004, C 476/01, ergangenen - Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006, C 227/05, eine Auslegung dahin erfahren, dass es einem Mitgliedsstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellt wurde. - VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 14 vgl. hierzu z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006, 16 B 989/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, 10 S 1337/06; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006, 2 EO 240/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006, 1 M 46/06, jeweils zitiert nach Juris.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; …
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 14 vgl. hierzu z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006, 16 B 989/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, 10 S 1337/06; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006, 2 EO 240/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006, 1 M 46/06, jeweils zitiert nach Juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06
EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 14 vgl. hierzu z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006, 16 B 989/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, 10 S 1337/06; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006, 2 EO 240/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006, 1 M 46/06, jeweils zitiert nach Juris. - OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08
Rn. 14 vgl. hierzu z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006, 16 B 989/06; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, 10 S 1337/06; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006, 2 EO 240/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006, 1 M 46/06, jeweils zitiert nach Juris.
- VG Saarlouis, 02.10.2008 - 10 L 744/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland
Rn. 25 So die Kammer in ihren Beschlüssen vom 9.5.2008, 10 L 270/08, 17.6.2008, 10 L 235/08, sowie vom 23.6.2008, 10 L 370/08.Rn. 31 vgl. dessen Beschluss vom 11.9.2008, 1 B 286/08, zum VG-Az.: 10 L 370/08.
Rn. 34 so das OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 11.9.2008, 1 B 286/08, zum VG-Az.: 10 L 370/08.
- VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 881/08
Aberkennung des Gebrauchsrechts eines in Tschechien erworbenen Führerscheins
Rn. 14 Durch Beschluss der Kammer vom 23.06.2008, 10 L 370/08, wurde ein Aussetzungsantrag des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zurückgewiesen.Rn. 23 Zur Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach innerstattlichem Recht hat die Kammer in dem im Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 23.06.2008, 10 L 370/08, folgendes ausgeführt:.
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
Den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 23.6.2008 - 10 L 370/08 - ab. - VG Saarlouis, 19.12.2008 - 10 L 1800/08
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
Rn. 20 So die ständige Rechtsprechung der Kammer gemäß ihren Beschlüssen vom 09.05.2008, 10 L 270/08, vom 17.06.2008, 10 L 235/08, sowie vom 23.06.2008, 10 L 370/08, vom 02.10.2008, 10 L 744/08 und 05.11.2008, 10 L 1116/08.
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