Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - 10 L 86.09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- eisenberg-koenig.de
Streit über Meinungsäußerung von Minister auf einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung gehört vor Zivilgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - 10 L 86.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 07.07.1997 - 8 B 91.93
Einstellung eines Verfahrens infolge der Erledigung in der Hauptsache; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - 10 L 86.09
Zu den relevanten Kriterien, ob eine Äußerung öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Natur ist, gehören u.a. Aspekte, wie die des einheitlichen Lebenssachverhalts und der Eigenschaft, in der der Betreffende in der Öffentlichkeit aufgetreten ist, welchen Aufgabenbereich er hierbei wahrgenommen hat und ob er in seiner hoheitlichen Funktion seinem Geschäftsbereich zugehörige Fragen zu beantworten hatte (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 1997, NJW 1998, 257, 258).
- OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14
Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der …
Dagegen hatte gerichtlicher Rechtsschutz ebenfalls keinen Erfolg (VG D......, Beschl. v. 15. Juli 2009 - 10 L 86/09 -).Rn. 26 Dem Senat liegen die Gerichtsakten im vorliegenden und in den beiden vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 10 L 523/08 und 10 L 86/09 - beim Verwaltungsgericht (insgesamt vier Bände), die Verwaltungsakten des Klägers (fünf Heftungen Disziplinarakten und eine Heftung Personalakten) sowie die Strafakten (fünf Heftungen und zwei Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
- VG Berlin, 28.09.2017 - 33 K 271.15
Klage auf Unterlassung gegen die Bundesrepublik wegen einer Äußerung des …
Seine Amtsträgerschaft ist nicht ausschlaggebend dafür, ob seine Äußerung dem öffentlichen Bereich zuzuordnen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Juli 1997 - OVG 8 B 91.93 -, NJW 1998, 257, 258, und Beschluss vom 15. April 2010 - OVG 10 L 86.09 -, unveröffentlicht, BA S. 4).
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