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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10536
OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08 (https://dejure.org/2010,10536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2010 - 10 LA 36/08 (https://dejure.org/2010,10536)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 (https://dejure.org/2010,10536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Agrarförderung: Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 VO 2419/2001/EG ; Art. 19 VO 796/2004/EG; § 124a VwGO
    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Agrarförderung; Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrages im Zusammenhang mit Milchreferenzmengen bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Agrarförderung; Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrages im Zusammenhang mit Milchreferenzmengen bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässiges Verschulden als offensichtlicher Irrtum bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Agrarförderung; Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrages im Zusammenhang mit Milchreferenzmengen bei der Festsetzung von Zahlungsansprüchen; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08

    Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    Der genannten zweiten Komponente ist das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 15.08 - (…RdL 2010, 162 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 21) zuzuordnen, das die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen in Anknüpfung an die Schuldform ausschließt.

    Denn nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die [bei der Antragsbearbeitung] zurückgegangen werden muss.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    Das ist der Fall, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6. 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 [1459]).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3. 2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei juris; BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 19.3. 2010 - 10 LA 119/08 - und Beschl. v. 17.2. 2010 - 5 LA 342/08 -, Letzterer veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei juris; BVerwG, Beschl. v. 10.3. 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 [839]).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    10 LB 162/10.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2010 - 10 LA 142/08

    Möglichkeit der Annahme eines offensichtlichen Irrtums trotz Vorliegens eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 10 LA 36/08
    Aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 10 LA 142/08 -), lässt sich Folgendes herleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des "Irrtümlichen" von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 162/10

    Pflicht der Subventionsbehörden zur gezielten Suche nach etwaigen …

    Was die fehlenden Voraussetzungen für das Vorliegen eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 anbetreffe, werde auf die Ausführungen des Senats im hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - verwiesen.

    Auch insoweit werde auf die Ausführungen des Senats im hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - verwiesen.

    Wie der Senat im Wesentlichen schon in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, ist aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann, Folgendes herzuleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des irrtümlich "Falschen" (unter Einschluss des [nur] Unvollständigen) von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wie der Senat bereits in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (RdL 2011, 25 f.) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (…BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …

    Die an den Umfang und die Dichte der Darlegung von ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zu stellenden Anforderungen hängen auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.06.2018 - 5 LA 104/17 -, juris Rn. 2; Senatsbeschluss vom 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 172/10

    Analoge Anwendbarkeit von Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 auf Anträge hinsichtlich …

    Wie der Senat im Wesentlichen schon in seinem hiesigen Zulassungsbeschluss vom 9. November 2010 - 10 LA 174/08 - (RdL 2011, 40 f., = AUR 2011, 100 f.) ausgeführt hat, ist aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht s zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG Beschl. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 - RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 9), Folgendes herzuleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des irrtümlich "Falschen" (unter Einschluss des [nur] Unvollständigen) von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - (…RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10) ausgeführt hat, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 nach der auch insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001 (…BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) Folgendes voraus: Die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts muss sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergeben, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss.

  • VG Hannover, 26.09.2012 - 11 A 1469/10

    Agrarumweltprogramm; Antrag; Fehler; Irrtum; Kontrollsystem; NAU/BAU; …

    Rn. 32 Nach dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -), enthält der Irrtumsbegriff des Art. 19 (EG) Nr. 796/2004 eine objektive Komponente, die in der Abweichung des "Irrtümlichen" unter Einschluss des (nur) Unvollständigen von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht, und muss darüber hinaus offensichtlich gewesen sein.

    Rn. 34 Der subjektiven Komponente ist nach der Rechtsprechung Bundesverwaltungsgerichts und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 26.08.2009 - 3 C 15.08 - Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -) das Erfordernis der "Gutgläubigkeit" zuzuordnen, dass die Annahme eines Irrtums für bestimmte Fallgestaltungen in Anknüpfung an die Schuldform ausschließt.

    Der vom Kläger geltend gemachte Irrtum bezieht sich auf eine Unvollständigkeit, die sich ihm jedenfalls angesichts der technischen Besonderheiten der im Antragsjahr 2009 erstmals im elektronischen Antragsverfahren verwendeten CD und bei oberflächlicher eigener Lektüre der Anlage nicht hätte aufdrängen müssen (vgl. zu den Anforderungen: Nds. OVG, Besch. v. 27.10.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 LA 174/08

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils aufgrund …

    Denn aus dem Wortlaut des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit), lässt sich Folgendes herleiten: Der Irrtumsbegriff des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 enthält eine objektive Komponente, die in der Abweichung des "Irrtümlichen" von einem "Richtigen" besteht, und eine subjektive Komponente, die sich auf die Kenntnis und die Vorwerfbarkeit dieser Abweichung bezieht.

    Wenn auch das Zulassungsverfahren keine abschließende Beantwortung der Frage ermöglicht, ob und welche Fallgruppen sich insoweit bilden lassen, spricht doch viel dafür, dass ein anzuerkennender Irrtum in der Regel ausscheidet, wenn die Unrichtigkeit des Antrags auf einer groben oder mittleren, bewussten Fahrlässigkeit (…vgl. zu den Begriffen: Grüneberg, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 276 Rnrn. 13 und 14 sowie § 277 Rn. 5) beruht, die darin besteht, dass der Antragsteller das Antragsformular von einem Dritten ausfüllen ließ und es dann sorgfaltspflichtwidrig ohne hinreichende eigene Lektüre unterzeichnete, weil er hoffte, der Antrag werde keine Fehler enthalten (Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2011 - 10 LA 257/08

    Beantragung von Zahlungsansprüche mit OGS-Genehmigung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 26.8. 2009 - BVerwG 3 C 15.08 -, juris, Langtext Rn. 20 und Rn. 23) zu Art. 12 VO (EG) Nr. 2419/2001, die auf Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 übertragen werden kann, setzt die Offensichtlichkeit eines Irrtums im Sinne des Art. 19 VO (EG) Nr. 796/2004 voraus, dass die Irrtümlichkeit des zu berichtigenden Antragsinhalts sich für jeden Dritten zweifelsfrei ergibt, und zwar aus dem Zusammenhang der in dem Antrag abgegebenen Erklärungen, aus den Vorgängen bei der Abgabe dieser Erklärungen oder aus solchen Umständen der Antragstellung, auf die bei der Antragsbearbeitung zurückgegangen werden muss (Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 - RdL 2011, 25 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10).

    Denn ist dem Antragsteller ein bedingter Vorsatz oder eine grobe oder mittlere bewusste Fahrlässigkeit zur Last zu legen, wird die Anerkennung eines Irrtums stets bzw. wohl in der Regel ausscheiden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2010 - 10 LA 36/08 -, a. a. O., Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2011 - 10 LB 229/07

    Bewilligung von Sonderprämien und Schlachtprämien für Rinder; Getrennte …

    Der Senat habe zwar in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 10 LA 36/08 - ausgeführt, dass die Offensichtlichkeit dann ausgeschlossen wäre, wenn sich die fehlerhaften Angaben erst im Rahmen eines Datenabgleichs ermitteln ließen, der weder erfolgt noch geboten gewesen sei.
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