Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bürgerbegehren gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22b Abs. 3 S. 2 Nr. 6 GO, NI; § 22b Abs. 5 S. 2 und 3 GO, NI
Beachtlichkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Erlass eines Bebauungsplans; Bestimmung der Einreichungsfristen für ein Bürgerbegehren; Voraussetzungen eines zulässigen Bürgerbegehrens; Zweck eines Bürgerbegehrens; Adressat des Bürgerbegehrens; Notwendigkeit der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Bürger beteiligen
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 27.05.2004 - 1 A 103/04
- OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 349
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Die nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Formulierung einer bestimmten höchst- oder obergerichtlich noch ungeklärten und für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage und setzt außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zur Wahrung der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung bestehen soll (vgl. für das insoweit inhaltsgleiche Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 Nr. 26). - BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Im Falle des hier von der Klägerin geltend gemachten Verstoßes gegen die Behandlung des von ihr gestellten Beweisantrages läge ein Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts nur dann vor, wenn von dem vom Verwaltungsgericht eingenommenen materiell-rechtlichen Standpunkt aus sich die Ablehnung des Beweisantrages als fehlerhaft erweisen würde (vgl. BVerwG, Beschl. vom 23. Januar 1996 - 11 B 150/95 -, NVwZ-RR 1996, 369;… Happ in: Eyermann, VwGO, 11. Auflage 2000, § 124 Rdnr. 87;… Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, Loseblatt-Sammlung Stand Januar 2003, § 124 Rdnr. 242 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung). - VG Köln, 03.09.1999 - 4 K 2849/97
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Soweit die Klägerin im Weiteren darlegt, dass die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Entscheidung herangezogene Entscheidung des VG Köln (Urt. vom 3. September 1999 - 4 K 2849/97 -, NWVBl. 2000, 269) den hier zu beurteilenden Fall nicht treffe, weil in dem vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Verfahren das Bürgerbegehren auf einen anderen Inhalt der Bauleitplanung gerichtet gewesen sei, während es hier darum gehe, den Schlosspark in seinem vorhandenen Bestand zu erhalten, bleibt sie ebenso ohne Erfolg. - VG Minden, 11.09.1996 - 10 K 451/96
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 10 LA 84/04
Andererseits verfolgt der o.g. Ausschlusstatbestand das Ziel, zu verhindern, dass es infolge des Nebeneinanders von Planaufstellungsverfahren und Bürgerbegehren/Bürgerentscheid und der damit verbundenen Gefahr einander widersprechender Ergebnisse zu einer nicht vertretbaren Verzögerung des geplanten Vorhabens kommt (vgl. Wefelmeier, KVR-NGO, § 22 b Rdnr. 23 und 24 unter Hinweis auf VG Minden, Urt. vom 4. Oktober 1996 - 10 K 451/96 -, NVwZ-RR 1998, 259, 260 und Ritgen, NVwZ 2000, 129, 133).
- OVG Niedersachsen, 02.03.2021 - 10 ME 14/21
Bauleitplanung; Beanstandung; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Formerfordernisse; …
Das Bürgerbegehren muss deshalb einen ihm möglicherweise entgegenstehenden konkreten Beschluss der Vertretung nicht benennen (Senatsbeschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, juris Rn. 9).Andererseits verfolgt der Ausschlusstatbestand das Ziel, zu verhindern, dass es infolge des Nebeneinanders von Planaufstellungsverfahren und Bürgerbegehren/Bürgerentscheid und der damit verbundenen Gefahr einander widersprechender Ergebnisse zu einer nicht vertretbaren Verzögerung des geplanten Vorhabens kommt (Senatsbeschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, juris Rn. 11).
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08
Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung
(2) Ob und inwieweit bei einer Fragestellung mit Bezug auf die Bauleitplanung eine rechtliche Trennung zwischen der vom Ausschlussgrund erfassten Aufstellung eines Bauleitplans einerseits und dessen Verwirklichung andererseits möglich ist (siehe hierzu etwa OVG NRW, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, DVBl 2008, 120 ; vom 17.07.2007 - 15 B 874/07 -, NVwZ-RR 2007, 803 , einerseits; Nds. OVG, Beschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, NVwZ-RR 2007, 349 andererseits; vgl. auch OVG SH, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 -, NVwZ-RR 2007, 487 ), bedarf hier keiner Entscheidung. - VG Neustadt, 23.12.2021 - 3 L 1138/21
Bürgerbegehren in Trippstadt unzulässig
Die dort kumulativ statuierten Voraussetzungen der direktdemokratischen Teilhabemöglichkeiten der Bürger schützen neben dem Wesensgehalt und Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden die Funktionsfähigkeit ihrer verfassungsmäßigen Organe (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04).Rn. 12 C) Selbst, wenn das Bürgerbegehren entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Fragestellung und des Inhalts der Antragsschrift gegen einen konkreten Beschluss des Gemeinderates im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages vom 3.9.2021 oder die Verhinderung des Vollzugs desselben gerichtet sein und es sich damit um ein kassatorisches Bürgerbegehren handeln sollte, so ist dabei nach vorzugswürdiger Ansicht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04) eine jedenfalls mittelbar auf die Bauleitplanung bezogene Angelegenheit betroffen, die ebenfalls vom Ausschlusstatbestand des § 17a Abs. 2 Nr. 6 GemO erfasst ist.
…, unvereinbar gegenübersteht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2004, a.a.O.).
Dies führte nicht nur zu einer insoweit durch den Normgeber nicht beabsichtigten "Parallelität verschiedener Beteiligungsrechte" (vgl. Dietlein, in: Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, Anmerkung 3.3.7.2 zu § 17a), die im Falle einander widersprechender Ergebnisse zu einer Verzögerung oder Verhinderung eines geplanten Vorhabens führen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2004, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06
Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag, …
Entsprechend richtet sich ein Bürgerbegehren auch dann gegen den Beschluss einer Gemeindevertretung, wenn sich das Bürgerbegehren inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und seiner Zielsetzung nach auf eine Korrektur dieses Beschlusses ausgerichtet ist (Senat in ständiger Rechtsprechung; vgl. Beschluss des Senats v. 17.12.1991, - 2 L 319/91 -, Die Gemeinde 1992, 292 ff;… Urt. des Senats v. 19.12.2005, - 2 LB 19/05 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, - 10 LA 84/04 - im Anschluss an VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, - 1 A 103/04 -).Daher ist z.B. ein Begehren für unstatthaft gehalten worden, das die Erhaltung einer Fläche als Parkanlage und Erholungsfläche für die Bürgerinnen und Bürger anstrebte und damit den Gegenstand "Aufstellung eines Bebauungsplanes" betraf und mit dem angestrebten Zustand (Erhalt der Parkanlage) der Bauleitplanung widersprach (VG Braunschweig, Urt. v. 27.05.2004, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 LA 3/11
Konkrete Änderung eines Bauleitplans als möglicher Gegenstand eines …
Das Bürgerbegehren muss deshalb einen ihm möglicherweise entgegenstehenden Beschluss des Rates - hier den Aufstellungsbeschluss des Rates für die Änderung des Bebauungsplans Nr. VE2 "Erdenwerk C." - nicht benennen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2004 - 10 LA 84/04 -, NVwZ-RR 2005, 349;… Wefelmeier, a.a.O. 41 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 10 ME 75/24
Vorläufige Feststellung der teilweisen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (hier: …
Die an den Mobilitätsausschuss, der weder Anhörungsbehörde noch Planfeststellungsbehörde im Sinne der §§ 73, 74 VwVfG sein würde, gerichtete Forderung des Bürgerbegehrens steht auch nicht einem durch ein konkretes (bereits eingeleitetes) Planfeststellungsverfahren verfolgten Planungsziel unvereinbar gegenüber, soweit dies im Hinblick auf § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 NKomVG überhaupt zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führen könnte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.5.2021 - 10 LA 3/11 -, juris Rn. 24, und vom 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, juris Rn. 9 sowie Senatsbeschluss vom 2.3.2021 - 10 ME 14/21 -, juris Rn. 43 f. zu § 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 NKomVG). - OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
Vergleichbare Vorschriften in Gesetzen anderer Länder werden damit begründet, dass u.a. in den Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen eine Bürgerbeteiligung in formalisierter Form vorgesehen ist, die einer Erweiterung durch andere Partizipationsformen nicht zugänglich sein soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.2004 - 10 LA 84/04 -, NVwZ-RR 2005, 349, 350 zu § 22 b Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 NdsGO).
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