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| OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 10 LB 2/15 |
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Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 18.09.2014 - 12 A 3624/12
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 10 LB 2/15
- BVerwG, 25.08.2016 - 3 B 78.15
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit, …
Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich nutzbaren - Flächen für einen Betrieb setzt also objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbstständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Senatsurteil vom 29.09.2015 - 10 LB 2/15 - vgl. zum letztgenannten Merkmal der Selbstständigkeit ergänzend EuGH, Urteile vom 02.07.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, sowie C-684/13 - juris Rn. 58 und 73). - VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche …
Rn. 34 Die Beihilfefähigkeit von Flächen für einen Betrieb setzt also kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Beihilfefläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbständig eine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2015 - 10 LB 2/15 -, Veröffentlichung nicht bekannt, m.w.N.; vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängerregelung in Art. 44 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1782/2003: EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 -C -333/15, C-334/15 -, juris). - VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15
Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide
Rn. 40 Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich genutzten - Flächen für einen Betrieb setzt demnach objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 29.9.2015 - 10 LB 2/15 -, n.v.;… vgl. ergänzend auch EuGH, Urt. v. 2.7.2015 -C-422/13 -, juris Rn. 44, Urt. v. 2.7.2015 - C-684/13 -, juris Rn. 58, 73).
- VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20
NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …
Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich nutzbaren - Flächen für einen Betrieb setzt also objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbstständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2015 - 10 LB 2/15 -, n.v.;… vgl. zum letztgenannten Merkmal der Selbstständigkeit ergänzend EuGH, Urt. v. 2.7.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, sowie C-684/13 - juris Rn. 58 und 73). - VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19
Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten; …
Rn. 26 Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich genutzten - Flächen für einen Betrieb setzt demnach objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausübte (Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2015 - 10 LB 2/15 -, n.v.;… vgl. ergänzend auch EuGH, Urt. v. 2.7.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, Urt. v. 2.7.2015 - C-684/13 -, juris Rn. 58, 73). - VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20
Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; …
Die Beihilfefähigkeit von - landwirtschaftlich nutzbaren - Flächen für einen Betrieb setzt also objektiv kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Fläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbstständig seine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2015 - 10 LB 2/15 -, n.v.;… vgl. zum letztgenannten Merkmal der Selbstständigkeit ergänzend EuGH, Urt. v. 2.7.2015 - C-422/13 -, juris Rn. 44, sowie - C-684/13 -, juris Rn. 58 und 73).
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