Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 206/11 |
Verfahrensgang
- VG Stade, 25.08.2010 - 6 A 1883/08
- OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 206/11
- BVerwG, 16.04.2015 - 3 B 43.14
Wird zitiert von ... (8)
- VG Würzburg, 29.06.2026 - W 8 K 24.560
Anfechtungsklage, Flächenabweichung, Gleichbehandlungsgrundsatz, …
Die Parteien können das der Nutzung der betreffenden Fläche zugrundeliegende Rechtsverhältnis frei gestalten und auch eine unentgeltliche Überlassung der Fläche vereinbaren (NdsOVG, U.v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 - BeckRS 2015, 5890). - VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 21.735
Rückforderung von Fördermitteln nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
Ein solches ist notwendig, um eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit anzunehmen, da der Betriebsinhaber hierzu in der Lage sein muss, bei der Nutzung der Fläche eine gewisse Entscheidungsbefugnis auszuüben (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 - BeckRS 2015, 5890). - OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20
Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit, …
Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Senats zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Senatsurteile vom 20.05.2014 - 10 LB 206/11 - und - 10 LB 94/13 - Beschluss des Senats vom 25.09.2014 - 10 LA 59/14 - und vom 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -).
- OVG Niedersachsen, 31.03.2016 - 10 LB 68/14
Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; CC; CC-Verstoß; Fahrlässigkeit; …
Rn. 70 1. Rechtsgrundlage für die Teilrücknahme der Betriebsprämie ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 8.5.2015 - 10 LA 3/14 - S. 7, Senatsurt. v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 - S. 14/25 sowie dazu BVerwG, Beschl. v. 16.4.2015 - 3 B 43/14 - juris, und Senatsurt. v. 19.11.2013 - 10 LB 57/12 -, S. 10, 20, Leitsatz 3, sowie dazu BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris) § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG in der durch Art. 80 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 modifizierten Fassung, d.h. die Rücknahme ist zwingend, soweit die Bewilligung rechtswidrig ist (a) und ihrer Rücknahme kein nach Art. 80 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 schutzwürdiges Vertrauen des Begünstigten entgegensteht (b). - VG Würzburg, 09.03.2026 - W 8 K 23.1769
Versagungsgegenklage, Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUM, im Rahmen des …
Ein solches ist notwendig, um eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit anzunehmen, da der Betriebsinhaber hierzu in der Lage sein muss, bei der Nutzung der Fläche eine gewisse Entscheidungsbefugnis auszuüben (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 - BeckRS 2015, 5890). - VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20
NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …
Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Nds. OVG, Urt. v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 -, n.v., und - 10 LB 94/13 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 25.9.2014 - 10 LA 59/14 -, n.v., und v. 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -, juris). - VG Würzburg, 09.03.2026 - W 8 K 23.1770
Versagungsgegenklage, Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUM, im Rahmen des …
Ein solches ist notwendig, um eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit anzunehmen, da der Betriebsinhaber hierzu in der Lage sein muss, bei der Nutzung der Fläche eine gewisse Entscheidungsbefugnis auszuüben (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 - BeckRS 2015, 5890). - VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20
Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; …
Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Nds. OVG, Urt. v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 -, n.v., und - 10 LB 94/13 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 25.9.2014 - 10 LA 59/14 -, n.v., und v. 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -, juris).
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