Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rückforderung einer Agrarförderung für die Jahre 1993 bis 2001 - Verzinsung des zurückverlangten Betrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 1 S. 1 MOG; Art. 9 Abs. 2 VO 3887/92/EWG; Art. 14 Abs. 1 VO 3887/92/EWG
Einordnung der Festsetzung von Zinsen auf einen Rückforderungsbetrag als verwaltungsrechtliche Sanktion bei einer Rückforderung von Beihilfen nach dem Gemeinschaftsrecht; Geltung des Günstigkeitsprinzips bei einer Festsetzung von Zinsen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einordnung der Festsetzung von Zinsen auf einen Rückforderungsbetrag als verwaltungsrechtliche Sanktion bei einer Rückforderung von Beihilfen nach dem Gemeinschaftsrecht; Geltung des Günstigkeitsprinzips bei einer Festsetzung von Zinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einordnung der Festsetzung von Zinsen auf einen Rückforderungsbetrag als verwaltungsrechtliche Sanktion bei einer Rückforderung von Beihilfen nach dem Gemeinschaftsrecht; Geltung des Günstigkeitsprinzips bei einer Festsetzung von Zinsen
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 19.09.2006 - 12 A 4005/04
- OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
- BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 04.05.2006 - C-286/05
Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
Denn bei der unzutreffenden Angabe der zu berücksichtigenden Fläche in einem Beihilfeantrag gemäß Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 handelt es sich um eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, und die Streichung der Beihilfe insgesamt nach Art. 9 Abs. 2 Satz 3 Verordnung (EWG) Nr. 3887/92, wenn die festgestellte Differenz zwischen der beantragten Fläche und der ermittelten Fläche über 20 % der ermittelten Fläche liegt, ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 und Art. 5 der Verordnung Nr. 2988/95 (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2006 - Rechtssache C-286/05, Haug, Slg. 2006, I-04121, Rdnr. 21 = NVwZ 2006, 920 = NL-BzAR 2006, 262 = AUR 2006, 280;… Urt. d. Sen. v. 24.4.2008, a.a.O., insoweit nicht beanstandet durch Urt. d. BVerwG v. 26.8.2009 - 3 C 15.08 - NL-BzAR 2009, 481).Nach der späteren, für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts verbindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 4.5.2006 - Rechtssache C-286/05, Haug, a.a.O.) ist aber davon auszugehen, dass die mit einer Sanktion verbundene Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Beihilfen einschließlich festgesetzter Zinsen auf den Rückforderungsbetrag eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne der Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 ist.
- BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 15.08
Landwirtschaft; Flächenzahlungen; Unregelmäßigkeit; offensichtlicher Fehler; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
Denn bei der unzutreffenden Angabe der zu berücksichtigenden Fläche in einem Beihilfeantrag gemäß Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 handelt es sich um eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95, und die Streichung der Beihilfe insgesamt nach Art. 9 Abs. 2 Satz 3 Verordnung (EWG) Nr. 3887/92, wenn die festgestellte Differenz zwischen der beantragten Fläche und der ermittelten Fläche über 20 % der ermittelten Fläche liegt, ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 und Art. 5 der Verordnung Nr. 2988/95 (…vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2006 - Rechtssache C-286/05, Haug, Slg. 2006, I-04121, Rdnr. 21 = NVwZ 2006, 920 = NL-BzAR 2006, 262 = AUR 2006, 280; Urt. d. Sen. v. 24.4.2008, a.a.O., insoweit nicht beanstandet durch Urt. d. BVerwG v. 26.8.2009 - 3 C 15.08 - NL-BzAR 2009, 481). - OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07
Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
Sie halte auch in Kenntnis der gegenteiligen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 24. April 2008 (- 10 LB 156/07 - AUR 2008, 371) an ihrer bisherigen, durch das angefochtene Urteil bestätigten Rechtsauffassung fest, dass die Vorschrift des Art. 49 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 dem Kläger nicht zugute komme. - BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass Rückforderungen nach § 10 Abs. 3 MOG und die damit verbundenen Festsetzungen von Zinsen auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG, die ihrerseits in materieller Hinsicht auf Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 zurückgehen, keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Sinne der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 seien, weshalb Art. 2 Abs. 2 Satz 2 dieser Verordnung keine Anwendung finde (BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24.06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207).
- VG Göttingen, 13.10.2010 - 2 A 223/09
Agrarförderung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; verwaltungsrechtliche …
Das OVG Lüneburg hingegen (Urteil vom 24.04.2008 - 10 LB 156/07 -, a.a.O., bestätigt durch Urteil vom 19.01.2010 - 10 LB 248/08 - Rechtsprechungsdatenbank des OVG Lüneburg) ist der Auffassung, dass Artikel 73 Nr. 3 der Verordnung 796/2004 auch auf Zinsen auf Rückzahlungsbeträge selbst Anwendung zu finden hat. - VG Potsdam, 18.05.2010 - 3 K 1195/05
Zinsen nach Widerruf eines Zuwendungsbescheides
Die von ihm zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 19. Januar 2010, Az.: 10 LB 248/08, betraf eine erzeugnisbezogene Zuwendung, nicht jedoch - wie hier - eine produktionsverfahrensbezogene Zuwendung und ist deshalb nicht einschlägig (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22/02 -, NVwZ-RR 2004, 413 ff.).
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