Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EGV 1257/99; EGV 817/2004; § 49 Abs 3 VwVfG
Auflagenverstoß; Bewilligungsvoraussetzungen; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe; Ländlicher Raum; NAU; Rückforderung; Sanktion; Subvention; Unregelmäßigkeit; Widerruf; Zuwendung; Zweckverfehlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.08.2012 - 11 A 538/10
- OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 713
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13
Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Eine "absichtliche" Falschangabe ist u. a. gegeben, wenn der Begünstigte vorsätzlich falsche förderrelevante Angaben macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 20).Der Vorsatz kann sich nicht nur aus einem positiven Handeln, sondern auch aus einem Unterlassen durch unterbliebene Korrektur anfänglich richtiger Angaben ergeben (vgl. Senatsurteil. v. 19.11.2013 - 10 LB 57/12 -, juris, Rn. 42 ff., sowie dazu BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, a.a.O., Rn. 19, jeweils m. w. N.).
Nach Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 ist eine Unregelmäßigkeit bei jedem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung als Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers gegeben, die einen Schaden für den Gesamt- oder Teilhaushalte der Gemeinschaft bewirkt oder bewirkt haben würde (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 1.10.2014 - 3 C 31/13 -, juris, Rn. 18).
- OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 10 LB 94/12
Rechtfertigung einer Sanktion der Kategorie 3 i.S.d. Förderrichtlinie bei den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Rn. 49 Wie das Verwaltungsgericht im Ansatz zu Recht ausgeführt hat, ist Rechtsgrundlage für den Widerruf zunächst § 49 Abs. 3 VwVfG i. V. m. § 1 NdsVwVfG (vgl. Senatsbeschl. v. 27.3.2014 - 10 LB 94/12 -, juris, Rn. 29 ff., m. w. N).Rn. 94 Wie der Senat in seinem bereits o.a. Beschluss vom 27. März 2014 (- 10 LB 94/12 -, juris, Rn. 36 ff.) ausgeführt hat, bauen Art. 18 Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (als Nachfolgebestimmung zur hier maßgebenden Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 für Bewilligungen ab dem Jahr 2007), Nr. 6.5.
Rn. 97 2. Die unter Nr. 2 des angegriffenen Bescheides vom 11. Dezember 2009 verfügte Aufhebung der jeweiligen Auszahlungsmitteilungen (vgl. zu ihrer Eigenschaft als Verwaltungsakt den bereits o. a. Senatsbeschl. v. 27.3.2014 - 10 LB 94/12 -, juris, Rn. 38., m. w. N.) für die Jahre 2004 bis 2007 ist nach § 48 VwVfG ebenfalls zu Recht erfolgt.
- EuGH, 07.02.2013 - C-454/11
Pusts - Landwirtschaft - EAGFL - Verordnungen (EG) Nrn. 1257/1999 und 817/2004 - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Wird eine Bewilligungsvoraussetzung - hier die Anlage von Blühflächen/-streifen nach dem Niedersächsischen Agrar-Umweltprogramm (NAU) - bei einer mehrjährigen Agrarumweltmaßnahme auch nur in einem Jahr nicht erfüllt, so ist die Bewilligung für den gesamten Förderzeitraum von fünf Jahren aufzuheben und zurückzufordern (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 7.2.2013 - C 454/11 -).Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 7. Februar 2013 (- C-454/11 -, juris, Rn. 35 ff.) ausgeführt:.
Rn. 83 Der Europäische Gerichtshof hat zur vollständigen Rückforderung bei Nichterfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen und damit einer hier nach den Ausführungen unter a) aa) auch/vorrangig in Rede stehenden Nichterfüllung des zentralen Förderzweckes einer Agrarumweltmaßnahme in seiner bereits zuvor auszugsweise zitierten Entscheidung vom 7. Februar 2013 (- C-454/11 -, juris, Rn. 35 ff.) ergänzend ausgeführt:.
- BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10
Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Art. 71 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 i. V. m. Art. 49 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 lässt sich nicht entnehmen, dass die Vorschrift bei einer solchen Kumulation nur hinsichtlich einer Unrechtmäßigkeit oder Sanktion gerade wegen Verstoßes gegen europäische Fördervoraussetzungen anwendbar sein soll, zumal die Grundverordnung (EG) Nr. 1257/1999 hierzu regelmäßig ohnehin nur nicht abschließende Rahmenbedingungen, etwa zum Höchstfördersatz, enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 47, sowie zur einheitlichen Qualifikation einer Zinsforderung als Sanktion auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 7/10 -, juris, Rn. 18).Sanktionen gehen hingegen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 über den Entzug des rechtswidrig erlangten Vorteils hinaus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 7/10 -, juris, Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 31/13
Auflagenverstoß; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Rn. 50 Wie der Senat bereits im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 LB 31/13 ausgeführt hat, bestehen solche vorrangigen Regelungen bei Förderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.Ein Zuwendungsbescheid ist demnach gemäß § 49 Abs. 3 VwVfG auch zu widerrufen, soweit die Zuwendung für Jahre bewilligt worden ist, in denen der Begünstigte nach Art. 72 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 nachträglich von der Bewilligung ausgeschlossen worden ist (vgl. das Senatsurteil vom heutigen Tage - 10 LB 31/13 -).
- BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12
Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Art. 71 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 i. V. m. Art. 49 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 lässt sich nicht entnehmen, dass die Vorschrift bei einer solchen Kumulation nur hinsichtlich einer Unrechtmäßigkeit oder Sanktion gerade wegen Verstoßes gegen europäische Fördervoraussetzungen anwendbar sein soll, zumal die Grundverordnung (EG) Nr. 1257/1999 hierzu regelmäßig ohnehin nur nicht abschließende Rahmenbedingungen, etwa zum Höchstfördersatz, enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2013 - 3 C 25/12 -, juris, Rn. 47, sowie zur einheitlichen Qualifikation einer Zinsforderung als Sanktion auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 7/10 -, juris, Rn. 18). - BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12
Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Rn. 78 bb) Dementsprechend ist hinsichtlich aller Widerrufsgründe auch kein Ausnahmefall im hier über die Verweisung in Art. 71 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 gegebenen Anwendungsbereich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems - Art. 49 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 - zu bejahen, wonach eine Rückzahlungsverpflichtung dann nicht besteht, wenn die Zahlung auf einen Fehler im Verantwortungsbereich der Behörde zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2012 - 3 B 20/12 -, juris, Leitsatz), der vom Betriebsinhaber billigerweise nicht erkannt werden konnte. - BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Rn. 107 5. Nach Art. 71 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 817/2004 i. V. m. Art. 49 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ist der Rückzahlungsbetrag zu verzinsen, so dass auch die hier rechtlich vertretbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2013 - 3 C 13/12 -, juris, Rn. 23), aber ggf. allenfalls eingeschränkt sinnvoll (vgl. Senatsurt. v. 17.3.2015 - 10 LC 100/13 -) nur dem Grunde nach mit dem angegriffenen Bescheid erfolgte Geltendmachung der Verzinsung nicht zu beanstanden ist. - OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12
Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Der Vorsatz kann sich nicht nur aus einem positiven Handeln, sondern auch aus einem Unterlassen durch unterbliebene Korrektur anfänglich richtiger Angaben ergeben (vgl. Senatsurteil. v. 19.11.2013 - 10 LB 57/12 -, juris, Rn. 42 ff., sowie dazu BVerwG, Urt. v. 1.10.2014, a.a.O., Rn. 19, jeweils m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 10 LA 278/07
Notwendigkeit eines Kontrollverfahrens bei einem ökologischen Anbauverfahren als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 37/13
Rn. 65 Hier war unter der irreführenden Bezeichnung "Bedingung" (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 23.7.2009 - 10 LA 278/07 - Bl. 9) in Nr. 4 c der Bewilligungsbescheide vom 2. Dezember 2003 sowie vom 17. September 2004 dem Kläger jeweils inhaltlich als Auflage vorgegeben worden, "jede Abweichung vom Antrag bzw. von den Zuwendungsvoraussetzungen … unverzüglich mitzuteilen". - EuGH, 24.05.2007 - C-45/05
Maatschap Schonewille-Prins - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche …
- EuGH, 11.11.2004 - C-171/03
Toeters y Verberk
- EuGH, 24.05.2012 - C-188/11
Hehenberger - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für …
- OVG Niedersachsen, 24.08.2009 - 10 LA 58/08
Widerruf; Zuwendung; ökologischer Landbau
- VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20
NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum …
Dieser Wegfall wirkt zurück und führt deshalb bereits insoweit zur anfänglichen Rechtswidrigkeit der Auszahlungsmitteilung (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 21.4.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 98).Da das Unionsrecht zwar dem Wortlaut nach nur die Rückforderung, nicht aber die Aufhebung vorhergehender Bescheide regelt, dennoch aber mittelbar bereits auf die Aufhebungsvoraussetzungen einwirkt, werden auch hinsichtlich der Aufhebung der Auszahlungsmitteilungen die besonderen nationalen Rücknahmevoraussetzungen nach § 48 Abs. 1, 2 und 4 VwVfG über den Vertrauensschutz und das Rücknahmeermessen verdrängt (Nds. OVG, Urt. v. 21.4.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 99).
Ein Ermessen ist der Beklagten insoweit auch nach nationalem Recht nicht eingeräumt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.4.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 103 ff.).
Nach Art. 7 Abs. 2 VO (EU) Nr. 809/2014 ist der Rückzahlungsbetrag nach Maßgabe der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu verzinsen, so dass auch die hier rechtlich vertretbar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2013 - 3 C 13.12 -, juris, Rn. 23) erfolgte Geltendmachung der Verzinsung nicht zu beanstanden ist (hierzu Nds. OVG, Urt. v. 21.4.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 107).
- OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20
Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle; …
Entsprechend der Zweistufigkeit der Subventionsgewährung stellt der Bewilligungsbescheid lediglich die Förderfähigkeit dem Grunde nach fest, während die Berechnung und Auszahlung der konkreten Fördersumme unter Berücksichtigung der Einhaltung der Förderbedingungen im Einzelnen sowie weiterer Voraussetzungen - wie hier der Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Fördermaßnahmen - im Rahmen der Auszahlungsmitteilung erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 98).Rn. 36 Wie bereits ausgeführt, gelten die nationalen Vorschriften zur Rückabwicklung bei einer - wie hier - nach Maßgabe europarechtlicher Regelungen gewährten Zuwendung nicht uneingeschränkt, sondern nur, soweit das Europarecht nicht selbst vorrangige Regelungen enthält (vgl. Senatsurteil vom 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 49).
- VG Göttingen, 05.02.2019 - 2 A 159/16
Agrarförderung; Agrarumweltmaßnahme; Cultanverfahren; Verwaltungspraxis; …
Rn. 31 Dabei gilt § 49 Abs. 3 VwVfG nicht uneingeschränkt, wenn es um die Rückabwicklung einer nach Maßgabe des Europarechts gewährten Zuwendung geht, sondern nur soweit das Europarecht nicht selbst vorrangige Regelungen zur Rückabwicklung enthält (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.04.2015 -10 LB 37/13 -, juris, Rn. 49).Außerdem genügt die Zweckverfehlung in einem Jahr, um die Förderung für den gesamten fünfjährigen Verpflichtungszeitraum zu widerrufen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris, Rn. 60 ff., 82 ff. m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 13.06.2022 - 3 K 1735/22
Objektive Klagehäufung und örtliche Zuständigkeit; Haupt- und Hilfsantrag
Denn die Vorlage eines falschen Nachweises, um eine Förderung zu erhalten, hat nicht nur nach Art. 35 Abs. 6 Satz 1 DelVO (EU) Nr. 640/2014 zur Folge, dass die konkret beantragte Förderung abgelehnt wird, sondern nach Art. 35 Abs. 6 Satz 2 DelVO (EU) Nr. 640/2014 auch, dass der Begünstigte darüber hinaus im Kalenderjahr der Feststellung der Vorlage des falschen Nachweises und dem darauffolgenden Kalenderjahr von der derselben Maßnahme oder Vorhabensart ausgeschlossen wird, d.h. wohl von sämtlichen Fördermaßnahmen aus demselben Förderprogramm (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris 68, 69), hier Modulnummer 162 - Spezialmodul Anbindehaltung - Tierart Rind. - OVG Niedersachsen, 05.12.2023 - 10 LC 13/23
Anwendung des Günstigkeitsprinzips nach Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 2988/95 wegen …
Die nationalen Vorschriften zur Rückabwicklung gelten bei einer - wie hier - nach Maßgabe europarechtlicher Regelungen gewährten Zuwendung nicht uneingeschränkt, sondern nur, soweit das Europarecht nicht selbst vorrangige Regelungen enthält (vgl. Senatsurteile vom 21.4.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 49, …und vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 23 und 36). - VG Karlsruhe, 12.07.2018 - 12 K 10347/17
Teilaufhebung und Rückforderung der bewilligten Ausgleichsleistungen nach dem …
Denn die Beihilfen werden nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen "während der gesamten Laufzeit des Agrarumweltprojekts, für die sich der Beihilfeempfänger verpflichtet hat, vorliegen" (EuGH…, Urteil vom 07.02.2013 - C-454/11 -, juris Rn. 35 f.; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris Rn. 59 f.). - VG Braunschweig, 15.10.2025 - 8 A 429/24
Eignungsprüfung; Präqualifikation; Finanzkorrekturleitlinie; Bedarfsposition; …
Vielmehr sind darunter Anforderungen zu verstehen, die der Betriebsinhaber durch sein Verhalten zu erfüllen hat, die aber nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zu dem Förderzweck stehen (vgl. Schulze/Schulte im Busch, in: Düsing/Martinez, 2. Aufl. 2022, VO (EU) Nr. 640/2014 Art. 35 Rn. 19, unter Hinweis auf Nds. OVG, Urteil v. 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris; Urteile d. Kammer v. 28.05.2025 - 8 A 414/24 - n.v., u. v. 20.08.2025 - 8 A 418/24 - n.v.). - VG Regensburg, 23.05.2025 - RN 11 K 22.2370
Verwaltungsgerichtsverfahren, Widerspruchsverfahren, Rechtsmißbrauch, …
Art. 48, 49 BayVwVfG würden insoweit durch das vorrangige EU-Recht überlagert (vgl. z.B. VGH Mannheim, U.v. 18.11.2014 - 10 S 847/12 oder OVG Lüneburg, U.v. 21.04.2015 - 10 LB 37/13 jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung von Art. 7 VO (EU) Nr. 809/2014). - VG Braunschweig, 28.05.2025 - 8 A 417/24
Eignungsprüfung; Freihändige Vergabe; Sanierungskonzept; …
Vielmehr sind darunter Anforderungen zu verstehen, die der Betriebsinhaber durch sein Verhalten zu erfüllen hat, die aber nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zu dem Förderzweck stehen (vgl. Düsing/Martinez/Schulze/Schulte im Busch, 2. Aufl. 2022, VO (EU) Nr. 640/2014 Art. 35 Rn. 19, beck-online unter Hinweis auf Nds. OVG, Urteil v. 21.04.2015 - 10 LB 37/13 -, juris). - VG Magdeburg, 13.07.2017 - 3 A 177/16
Rückforderung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes "Markt- und …
Nach nationaler wie unionsrechtlicher Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei Rückzahlungsverpflichtungen, die z. B. aus Art. 5 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 65/2011 folgen, an einer unionsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Aufhebung des Grundverwaltungsaktes fehlt (vgl. oben: EuGH…, Urteil vom 13. März 2008, a. a. O.; BVerwG…, Urteil vom 26. August 2009, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. April 2015 - 10 LB 37/13 -, juris). - VG Schwerin, 23.05.2025 - 3 A 457/20
Widerruf einer Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen
- VG Göttingen, 14.01.2020 - 2 A 912/17
Agrarumweltmaßnahme; Grünland, artenreiches; Zuwendungsempfänger
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".