Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21 OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Durchsuchung, Disziplinarverfahren, Geheimnisverrat
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung; dringender Tatverdacht eines Geheimnisverrates durch einen Polizeibeamten
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Geheimnisverrat eines Polizeibeamten - Durchsuchung im Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 03.02.2021 - 11 E 164/21
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21 OVG
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
Rn. 14 Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat ( OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408 , zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München…, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz…, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).Rn. 23 Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist ( OVG Greifswald, Beschluss vom 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408 , zit. nach juris 4. Leitsatz u. Rn. 12).
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188
Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume); …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
Rn. 14 Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (… OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408 , zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz…, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02
Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 10 LP 217/21
Rn. 14 Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 3 LDG M-V ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (… OVG Greifswald, Beschluss v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, NordÖR 2011, 408 , zit. nach juris Rn. 15; vgl. VGH München…, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 - juris Rn. 5).
- VG Wiesbaden, 24.05.2023 - 28 O 645/23
Antrag auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung - hier: abgelehnt
(1) Ein dringender Tatverdacht im Sinne des § 30 Abs. 1 S. 2 HDG ist dann anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vagen Anhaltspunkten oder bloßen Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht konkret ausgeschlossen ist und er schuldhaft gehandelt hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 10 LP 217/21 -, juris Rn. 14 mit weiteren Nachweisen). - OVG Thüringen, 22.12.2025 - 8 DO 374/22
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren
Anders als das erstinstanzliche Anordnungsverfahren gemäß § 32 ThürDG , über dessen Kosten als unselbstständiges Nebenverfahren zum behördlichen Disziplinarverfahren erst bei der das Disziplinarverfahren abschließenden Entscheidung zu befinden ist, stellt das gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts gerichtete Beschwerdeverfahren gemäß § 65 ThürDG ein selbstständiges Rechtsmittelverfahren zum gerichtlichen Disziplinarverfahren dar, in dem unabhängig von dem in der Hauptsache geführten behördlichen Disziplinarverfahren nach den allgemeinen Vorschriften über die Kosten zu befinden ist (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 6 E 1/19 - Juris, Rn. 25; ohne Begründung ebenso zum jeweiligen Landesrecht: Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 29. Oktober 2025 - 3 OD 5/25 - Juris, Rn. 63; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 27. Mai 2025 - 12 Bf 48/25.F - Juris, Rn. 67; Hessischer VGH…, Beschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D - Juris, Rn. 107; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 10 LP 217/21 u. a. - Juris, Rn. 29; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29. September 2021 - 3d E 651/21.O - Juris, Rn. 43; zu den Kosten der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Verweisung des Rechtsstreits: BVerwG…, Beschluss vom 12. Mai 2025 - 3 B 1/25 - Juris, Rn. 18, mit weiteren Nachweisen; a. A.: Bayerischer VGH…, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 16a DC 21/2707 - Juris, Rn. 8).
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