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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1989 - 10 M 13/89 |
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NGO § 55 g Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 130
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§ 55g Abs. 3 S. 2 Nr. 5 NGO; § 130 NGO
Anhörung; Ortsrat; Gemeinderat; Beschluß - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhörung; Ortsrat; Gemeinderat; Beschluß
Papierfundstellen
- DVBl 1989, 937
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 30.06.1977 - V N 11/73
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1989 - 10 M 13/89
Das Anhörungsrecht ist ein zwingendes verfahrensrechtliches Erfordernis (vgl. VGH Kassel, NJW 1978, 907; Lüersen/Neuffer, NGO, § 55 c Anm. 15 ..).
- VG Oldenburg, 21.08.2003 - 2 B 170/03
Anhörungsrecht; Ortsvorsteher
Es ist nicht in ausreichendem Maße ersichtlich, aus welchem Grund dem Antragsteller unter Berücksichtigung seines Begehrens unmittelbare Rechte gegen den Antragsgegner zustehen können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937 f., zu einer vergleichbaren Sachlage).Bei der Setzung von Ortsrecht durch Erlass einer Satzung führt die unterlassene Anhörung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich das Gericht anschließt, zur Nichtigkeit der Satzung (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 16. August 2001 - 10 KN 1036/01 -, Nds. VBl. 2002, 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ).
Um sein Recht allerdings wirksam wahrnehmen zu können, muss der Ortsvorsteher sachlich und zeitlich ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben, damit sein Standpunkt bei der Beschlussfassung und Beratung des jeweils zuständigen Organs berücksichtigt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ;… Smollich in KVR-NGO, Komm., Stand: Mai 2003, § 55 h Rn. 7 i.V.m. § 55 c Rn. 25 f. - in diesem Sinne ist der Verweis in § 55 h Rn. 7 zu verstehen -).
Dies sichert die Anhörung der Ortsvorsteher in einem Verfahrensstadium, in dem die Stellungnahmen noch Eingang in die Ausschussberatungen finden können (…vgl. Bericht der Enquete-Kommission zur Überprüfung des Nds. Kommunalverfassungsrechts, Drs. 12/6260, S. 125 und 127 zu den vergleichbaren Empfehlungen hinsichtlich der Aufgaben des Stadtbezirksrats und des Ortsrats;… Smollich, a.a.O., § 55 h Rn. 7 i.V.m. § 55 c Rn. 25 f; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. , das sinngemäß darauf hinwies, dass eine mündliche Anhörung im Gemeinderat bzw. in den Fachausschüssen nicht zulässig wäre, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllen könne, weil sie zu spät erfolge).
Dabei ist es aber jedenfalls grundsätzlich ausreichend, wenn der Ortsvorsteher zu einer bestimmten Angelegenheit einmalig auf sein Anhörungsrecht nach § 55 h NGO in schriftlicher Form ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. , das ausführte, zwar habe eine förmliche Anhörung in schriftlicher Form nicht stattgefunden, doch komme es entscheidend darauf an, dass mit dem tatsächlich durchgeführten Verfahren Sinn und Zweck des Anhörungsrechts wohl noch gewahrt seien).
Hierzu ist anzumerken, dass der Verpflichtete - in diesem Fall der Rat - das Vorbringen des Ortsvorstehers bei seiner Entscheidung zwar inhaltlich zur Kenntnis genommen und ernsthaft in Erwägung gezogen (…vgl. Thiele, a.a.O., § 55 g Anm. 6), also mit anderen Worten die vorgebrachten Einwände geprüft haben muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, a.a.O. ).
- OVG Niedersachsen, 16.08.2001 - 10 KN 1036/01
Auslösung von Ortschaften; Anhörung der Ortsräte
Der Ortsrat kann daher insbesondere im Wege einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit seine Rechte geltend machen (…Thiele, a.a.O., Anm. 6;… Benne, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937).Bei Setzung von Ortsrecht durch Erlass einer Satzung führt die unterlassene Anhörung nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Nichtigkeit der Satzung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937, 938 m.w.Nw.).
- VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04
Antragsgegner; Geschäftsordnung; Informationspflicht; Klagebefugnis; …
Dadurch würde der Antragsteller keine Rechtsnachteile erleiden, weil bei Anordnung der von ihm begehrten Aussetzung des Vollzugs der umstrittenen Ratsbeschlüsse der Oberbürgermeister verpflichtet wäre, von Maßnahmen zur Ausführung der Beschlüsse abzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937 f.).Dem musste aber nicht weiter nachgegangen werden, weil der Antrag auch dann, wenn er gegen den Rat der Stadt Wilhelmshaven gerichtet wäre, in der Sache keinen Erfolg hätte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. April 1989, aaO.).
- OVG Niedersachsen, 16.03.2005 - 10 LC 139/03
Rechtmäßigkeit eines Beschlussesüber die Bestimmung eines Ortsvorstehers; …
Denn der Ortsrat ist ein Gemeindeorgan, dem durch § 55 g Abs. 1 NGO eigenständige Rechte und Entscheidungsbefugnisse eingeräumt sind (vgl. Beschl. des Senats vom 27. April 1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, 937; s. a. Nds. OVG…, Urt. vom 30. Mai 1988 - 2 OVG A 16/87 - Thiele, Niedersächsische Gemeindeordnung, aaO, § 55 g Anm. 1;… Benne, Ortschaftsrecht des Landes Niedersachsen 1982, S. 39 ff.); diese Rechtsstellung eines Gemeindeorgans bedarf einer hinreichenden demokratischen Grundlage, die durch die Regelungen des § 55 f Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO und den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes gewährleistet ist. - VG Hannover, 01.02.2022 - 1 A 994/21
Anhörung; Auskunftsanspruch; Kommunalverfassungsstreit; Ortsbürgermeister; …
Der Ortsrat soll in die Lage versetzt werden, seine besonderen Ortskenntnisse und die ortschaftlichen Belange in die Entscheidungsfindung des Rates einzubringen (Thiele, a. a. O., § 94 Rn. 5 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.04.1989 - 10 M 13/89 -, DVBl. 1989, S. 937). - VG Düsseldorf, 23.01.2009 - 1 K 2743/08
Neueinteilung der Stadtbezirke in Mönchengladbach rechtmäßig
2008, § 37 GO Ziff. 2; vgl. zur Wehrfähigkeit von Kompetenzen einer Bezirksvertretung OVG NRW, Urteil vom 7. Juli 1992 - 15 A 990/91; vgl. zur Anhörung als wehrfähigem Recht OVG Nds, Beschluss vom 27. April 1989 - 10 M 13/89; Held/Becker/u.a., a.a.O., § 37 GO Ziff. 12,.
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