Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 29.07.2011 - 10 A 1523/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.07.1991 - 1 DB 14.91
Beschwerdebefugnis der Einleitungsbehörde - Ruhegehaltsanspruch - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Denn der Beamte hat einen Anspruch auf ihre Überprüfung unter Würdigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Lage (vgl. BVerwG, Beschl. vom 1.07.1991 - 1 DB 14/91 -, Rn. 16, zit. nach juris).Ein Ermessensfehler liegt auch dann vor, wenn der Dienstherr den von ihm festgestellten Bedarf des Beamten von den bisherigen Dienstbezügen absetzt und nicht von den Dienstbezügen, die dem Beamten aufgrund der Einbehaltungsanordnung verbleiben (vgl. BVerwG, Beschl. vom 1.07.1991 - 1 DB 14/91 -, Rn. 18, zit. nach juris).
Der Senat ist ohnehin nicht befugt, eine Neuberechnung der Einbehaltungsquote anstelle der zuständigen Behörde vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.07.1991, a.a.O.).
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93
Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Eine Zurückstufung des Beamten kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn die Straftat keinen Bezug zu dienstlichen Tätigkeiten des Beamten aufweist (vgl. BVerwG, Urt. vom 9.11.1994 - 1 D 57/93 -, zit. nach juris; BVerwG…, Urt. vom 28.07.2011 - 2 C 16/10 -, Rn. 25, zit. nach juris). - BVerwG, 22.05.2000 - 1 DB 8.00
Anforderungen an die Festlegung des Einhaltungssatzes von Beamtenbezügen als …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Der Dienstherr ist nicht berechtigt, dem Beamten die Möglichkeit der Tilgung seiner Schulden zu nehmen und ihn der Notwendigkeit preiszugeben, seinen ihm gesetzlich obliegenden oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.05.2000 - 1 DB 8/00 -, Rn. 12, m.w.N., zit. nach juris). - BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Ermessensentscheidung und ihre Darlegung in dem Bescheid, durch den die vorläufige Dienstenthebung verfügt wird, keine übermäßigen Anforderungen zu stellen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Höchstmaßnahme in Betracht kommt (Beschluss vom 21.09.2000 - 1 DB 7/00 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2007 - 10 L 213/07
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11
Dies bedeutet, dass die ernstlichen Zweifel zu bejahen sind, wenn es nach dem Kenntnisstand zur Zeit der Entscheidung im gerichtlichen Verfahren zumindest ebenso wahrscheinlich ist, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nicht erfolgen wird (vgl. Beschl. des Senats vom 1.11.2007 - 10 L 213/07 -, m.w.N.).
- VG Schwerin, 08.05.2014 - 10 A 133/13
Disziplinarverfahren; Steuerhinterziehung durch den Vorsteher eines Finanzamtes; …
Rn. 6 Auf eine hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11. Oktober 2011 ( 10 M 154/11 ) die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge ausgesetzt, im Übrigen die Beschwerde zurückgewiesen. - VG Greifswald, 06.05.2024 - 11 B 115/24
Vorläufige Dienstenthebung eines Polizisten bei Verletzung der innerdienstlichen …
Ist es dagegen überwiegend wahrscheinlich, dass das Disziplinarverfahren mit der Höchstmaßnahme endet, ist die vorläufige Dienstenthebung nicht nach § 63 Abs. 2 LDG MV auszusetzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 10 M 154/11 -, juris Rn. 6; so auch BVerwG…, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris Rn. 22 zur vergleichbaren Norm des § 63 Abs. 2 BDG). - VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
Untersuchungsgrundsatz im und Voraussetzungen des vorläufigen …
Ist es dagegen überwiegend wahrscheinlich, dass das Disziplinarverfahren mit der Höchstmaßnahme endet, ist die vorläufige Dienstenthebung nicht nach § 63 Abs. 2 LDG M-V auszusetzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 10 M 154/11 -, juris Rn. 6 ; so auch BVerwG…, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris Rn. 22 zur vergleichbaren Norm des § 63 Abs. 2 BDG).
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