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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 10 M 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,69479
OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 10 M 7/14 (https://dejure.org/2014,69479)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.12.2014 - 10 M 7/14 (https://dejure.org/2014,69479)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 10 M 7/14 (https://dejure.org/2014,69479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2024 - 10 L 6/22

    Teileinstellung des Disziplinarverfahrens wegen Mängeln der Klageschrift; …

    Auf die Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 10. Dezember 2014 ( 10 M 7/14 ) den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und den Antrag der Beklagten auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt.

    Die im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3.August 2017 aufgezeigten Mängel der Disziplinarklageschrift vom 19. Mai 2016 in den Punkten 3 (Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges) und 4 (Unregelmäßigkeiten bei der Dokumentation der Dienstzeiten) sowie der am 22. September 2016 erhobenen Nachtragsdisziplinarklage wurden darin - wenn man sie überhaupt als durchgreifend ansähe (vgl. hierzu bereits OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 10 M 7/14 -, juris, Rn. 10 ) - jedenfalls gemäß § 52 Abs. 3 DG LSA fristgemäß beseitigt.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluss vom 10. Dezember 2014 (- 10 M 7/14 -, juris, Rn. 14 ) festgestellt.

    Insoweit hat der erkennende Senat in dem Beschluss vom 10. Dezember 2014 (- 10 M 7/14 -) folgende Ausführungen getroffen:.

    In einem derartigen Verhalten liegt ein Dienstvergehen, welches geeignet ist, die Achtung und das Vertrauen in einer für das Ansehen des Berufsbeamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 10 M 7/14 -, juris, Rn. 18 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 10 M 18/23

    Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten im Disziplinarverfahren; Verstoß …

    Rn. 17 Für die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 DG LSA erforderlichen Prognoseentscheidung hinsichtlich der "voraussichtlichen" Erkennung auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis genügt es, dass aufgrund der summarischen Prüfung des dem Beamten vorgeworfenen Sachverhalts überwiegend wahrscheinlich ist, dass gegen ihn die disziplinare Höchstmaßnahme verhängt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 10 M 7/14 -, juris, Rn. 13 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2024 - 10 M 16/23

    Vorläufige Dienstenthebung eines Universitätsprofessors wegen Verstoß gegen …

    Rn. 33 Für die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 DG LSA erforderliche Prognoseentscheidung hinsichtlich der "voraussichtlichen" Erkennung auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis genügt es, dass aufgrund der summarischen Prüfung des dem Beamten vorgeworfenen Sachverhalts überwiegend wahrscheinlich ist, dass gegen ihn die disziplinare Höchstmaßnahme verhängt werden wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 10 M 7/14 -, juris, Rn. 13 ).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift - …

    Auf die Beschwerde der Klägerin wurde dieser Beschluss vom OVG LSA mit Beschluss vom 10.12.2014 ( 10 M 7/14 ) geändert und der Antrag der Beklagten abgelehnt.
  • VG Magdeburg, 29.06.2015 - 8 B 7/15

    Kindergeld und Kindesunterhalt als Einkommen bei der Kürzung von Dienstbezügen

    Auch wenn die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 10.12.2014 ( 10 M 7/14 ) wegen der fehlenden Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 27.08.2014 ( 8 B 13/14 ; juris) und den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht überzeugend erscheint und sich in Behauptungen erschöpft, kommt das erstinstanzliche Gericht nicht daran vorbei, dass die notwendige Prognoseentscheidung rechtskräftig entschieden ist.
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