Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 10 M 7/17 |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Suspendierung der Bürgermeisterin von Haldensleben bestätigt
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 10 M 7/17
- BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
- VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17
Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet …
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2017 - 10 M 7/17 -,.Rn. 5 4. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legte die Beschwerdeführerin unter dem 4. Mai 2017 Beschwerde ein, die mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 2017 - 10 M 7/17 - zurückgewiesen wurde.
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21
Disziplinarklage; Mangel; Befangenheit; Klageschrift; Ermittlungsbericht; …
Rn. 54 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen gerichtlichen Verfahren 10 M 7/17 ( 15 B 3/17 MD), 10 M 8/17 ( 15 B 4/17 MD) und 10 M 6/18 ( 15 B 23/18 MD) sowie die Verwaltungsvorgänge des Klägers Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 10 M 6/18
Abänderung; Aktualisierungsbegehren; Aktualisierungspflicht; Aufhebung; …
Der Senat beschränkt sich insoweit auf die Begründung der vorläufigen Dienstenthebung mit der sonst zu erwartenden wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 DG LSA ), auf die das Verwaltungsgericht die vorläufige Dienstenthebung der Antragstellerin selbständig tragend gestützt hat (vgl. VG Magdeburg…, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 MD -, juris, Rn. 19 ff.; insoweit bestätigt von OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 10 M 7/17 -, n. v.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 21 f.).Vielmehr wiederholt die Antragstellerin insoweit lediglich ihre Rechtsauffassung, dass die Gründe für die Beeinträchtigung des Dienstbetriebs in der Person des Beamten liegen müssen; dem ist der beschließende Senat bereits im Beschluss vom 4. Juli 2017 (Az. 10 M 7/17) entgegengetreten.
Nur in diesem Fall hätte Anlass zu einer (erneuten) Prüfung bestanden, da die Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung bereits vom Senat (Beschluss vom 4. Juli 2017, Az. 10 M 7/17) und nachfolgend vom Bundesverfassungsgericht (…Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 25 f.) bestätigt worden war.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".