Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches oder einer Anfechtungsklage gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid verhindert Vollziehung und damit Aufrechnung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines Verwaltungsaktes; "Vollziehung" eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides bei Aufrechnung mit einer durch diesen Bescheid begründeten Gegenforderung; Zulässigkeit der Aufrechnung angesichts ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 6
Aufschiebende Wirkung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides verhindert Vollziehung und damit Aufrechnung - Vollziehung; aufschiebende Wirkung; Aufrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines Verwaltungsaktes; "Vollziehung" eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides bei Aufrechnung mit einer durch diesen Bescheid begründeten Gegenforderung; Zulässigkeit der Aufrechnung angesichts ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Suspensiveffekt hindert Aufrechnung
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 293
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid lässt eine Aufrechnung nicht zu (gegen BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218).Der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218), die Aufrechung einer Gegenforderung stelle keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids dar, folge das Verwaltungsgericht nicht, sondern gehe von einem weiten Begriff der Vollziehung aus.
"Der Senat übersieht dabei nicht, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 218) eine andere Auffassung vertreten und in der Aufrechnung mit einer Gegenforderung keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides gesehen hat.
- BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99
Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 (NVwZ-RR 1997, 655) und der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 - VII R 85/99 - (BFHE 193, 254) und vom 31. August 1995 - VII R 58/94 - (BFHE 178, 306) sei einer Behörde angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes in jeglicher Form Gebrauch zu machen, wobei auch eine von einer Behörde bewirkte Aufrechnung als Vollziehung angesehen werde, weil sie ohne Gebrauchmachen von dem materiellen Regelungsinhalt des Bescheides nicht möglich sei.Da jede Verwirklichung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes dessen Vollziehung darstellt, wird auch durch eine Aufrechnung mit einer durch Verwaltungsakt konstitutiv begründeten Gegenforderung dieser Verwaltungsakt vollzogen (ebenso BFH, Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, BFHE 193, 254 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 und Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris;… Puttler, a.a.O., § 80 Rdnr. 39;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Stand April 2006 -, § 80 Rdnr. 94;… Jörg Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Aufl., 2006 -, § 80 Rdnr. 7;… Kopp/Schenke, VwGO - 14. Aufl., 2005 -, § 80 Rdnr. 30;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung - 3. Auflage, 2005 -, § 80 Rdnr. 7).
- BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94
Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 (NVwZ-RR 1997, 655) und der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 - VII R 85/99 - (BFHE 193, 254) und vom 31. August 1995 - VII R 58/94 - (BFHE 178, 306) sei einer Behörde angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes in jeglicher Form Gebrauch zu machen, wobei auch eine von einer Behörde bewirkte Aufrechnung als Vollziehung angesehen werde, weil sie ohne Gebrauchmachen von dem materiellen Regelungsinhalt des Bescheides nicht möglich sei.
- BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11. August 2005 - BVerwG 2 B 2.05 -, juris) eine Divergenz seiner Rechtsprechung zu der o.a. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs deshalb verneint, weil der der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zugrunde liegende Fall keine Aufrechnung mit einer lediglich durch Leistungsbescheid konkretisierten Gegenforderung betroffen habe, wie sie bei rechtsgrundloser Zahlung einer Behörde und daraus folgender Kondiktionsforderung bestünde und ungeachtet des vorherigen Erlasses eines Verwaltungsaktes hätte geltend gemacht werden können; vielmehr sei es um eine Forderung einer Behörde gegangen, deren Geltendmachung den Erlass eines Verwaltungsakts zwingend voraussetze. - OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Da jede Verwirklichung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes dessen Vollziehung darstellt, wird auch durch eine Aufrechnung mit einer durch Verwaltungsakt konstitutiv begründeten Gegenforderung dieser Verwaltungsakt vollzogen (ebenso BFH, Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, BFHE 193, 254 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 und Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris;… Puttler, a.a.O., § 80 Rdnr. 39;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Stand April 2006 -, § 80 Rdnr. 94;… Jörg Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Aufl., 2006 -, § 80 Rdnr. 7;… Kopp/Schenke, VwGO - 14. Aufl., 2005 -, § 80 Rdnr. 30;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung - 3. Auflage, 2005 -, § 80 Rdnr. 7). - OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Da jede Verwirklichung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes dessen Vollziehung darstellt, wird auch durch eine Aufrechnung mit einer durch Verwaltungsakt konstitutiv begründeten Gegenforderung dieser Verwaltungsakt vollzogen (ebenso BFH, Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, BFHE 193, 254 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 und Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris;… Puttler, a.a.O., § 80 Rdnr. 39;… Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Stand April 2006 -, § 80 Rdnr. 94;… Jörg Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Aufl., 2006 -, § 80 Rdnr. 7;… Kopp/Schenke, VwGO - 14. Aufl., 2005 -, § 80 Rdnr. 30;… Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung - 3. Auflage, 2005 -, § 80 Rdnr. 7). - OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
Rückforderung von Finanzausgleichsleistungen;; Abgabe, öffentliche; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 24. Juni 1996 - 10 M 944/96 (NVwZ-RR 1997, 655) und der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 - VII R 85/99 - (BFHE 193, 254) und vom 31. August 1995 - VII R 58/94 - (BFHE 178, 306) sei einer Behörde angesichts des Suspensiveffekts einstweilen untersagt, von den Wirkungen des Verwaltungsaktes in jeglicher Form Gebrauch zu machen, wobei auch eine von einer Behörde bewirkte Aufrechnung als Vollziehung angesehen werde, weil sie ohne Gebrauchmachen von dem materiellen Regelungsinhalt des Bescheides nicht möglich sei.
- VG Schwerin, 15.04.2008 - 3 A 400/07
Rückforderung einer Zuwendung, gegen die die Aufrechnung erklärt wurde
Während die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wohl überwiegend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1982 - 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218, und vom 27. Januar 1994 - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 9 B 109.03 - und 11. August 2005 - 2 B 2.05 -, zitiert nach juris; dem Bundesverwaltungsgericht folgend: OVG Bremen, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 2 B 93/99 -, juris, und OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 1 M 6/02 -, NVwZ-RR 2002, 907, und Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 M 146/06 -, juris; anderer Auffassung: OVG Weimar, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 2 KO 434/03 -, NVwZ-RR 2004, 907, OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. November 2006 - 10 ME 189/06 -, NVwZ-RR 2007, 137) die Auffassung vertritt, die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung setze nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraus, sieht der Bundesfinanzhof (Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, NVwZ 2002, 633, zu einem Fall, der § 10 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation zum Gegenstand hatte) auch in einer Aufrechnung eine Vollziehung des angefochtenen Bescheides, die bei Forderungen, die konstitutiv durch Bescheid festgesetzt würden, im Falle der Rechtsbehelfseinlegung unzulässig sei.Rn. 36 Demgemäß teilt die Kammer die Auffassung des OVG Lüneburg, wenn es (im Beschluss vom 9. November 2006 , a. a. O.,) ausführt:.
- OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
Vereinbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen …
Der Antragstellerin ist nicht zu folgen, soweit sie in Anlehnung an die Rechtsprechung des 10. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts (insbesondere Beschl. v. 9.11.2006 - 10 ME 189/06 - NVwZ-RR 2007, 293 [294]) durch eine weite Interpretation des Begriffs "Vollziehung eines Verwaltungsaktes" versucht, der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe Bedeutung für die Zulässigkeit der Aufrechnungserklärung des Antragsgegners beizulegen. - VG Hannover, 23.11.2006 - 6 A 7543/05
Abschiebung; Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Anerkennung; …
Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs verbietet nicht nur die zwangsweise Durchsetzung des angefochtenen Verwaltungsaktes, sondern hindert die Behörde weitergehend, tatsächliche oder rechtliche Folgerungen aus dem Verwaltungsakt zu ziehen und dadurch seinen Regelungsgehalt zu verwirklichen (…BVerwG, Urt. v. 06.07.1973, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 23; Nds. OVG, Beschl. v. 09.11.2006, 10 ME 189/06; OVG Bremen, Beschl. v. 17.11.1992, NVwZ-RR 1993, 216;… Kopp/ Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 23;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, Rn. 641 und 644).Das Nds. OVG hat dazu im Beschluss vom 09.11.2006 (10 ME 189/06) ausgeführt:.
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - L 5 AS 2740/14
Dauer der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - …
Der Begriff der Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist in einem weiten Sinn zu verstehen und erfasst nicht nur Maßnahmen im engen vollstreckungsrechtlichen Sinn, sondern alle rechtlichen oder tatsächlichen Folgerungen unmittelbarer oder mittelbarer Art, die auf die Verwirklichung des Inhaltes des betreffenden Verwaltungsaktes gerichtet sind (…vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO], 3. Aufl. 2010, § 80 Rn. 39;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2014, § 80 Rn. 101, 344;… Finkelnburg, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Auflage 2011, Rn. 631, 634; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. April 2014, 16 B 372/14; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 9. November 2006, 10 ME 189/06; vgl. auch zur Aufrechnung bei suspendiertem Rückforderungsbescheid: Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 20. November 2008, 3 C 13/08, Rn. 11 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 3 M 146/06
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und Möglichkeit der Aufrechnung
Um eine solche Maßnahme handelt es sich bei der Aufrechnung nicht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218; Beschl. v. 11.08.2005 - 2 B 2.05 - Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 58; Beschl. v. 20.10.2004 - 9 B 109/03 - juris; dem folgend: VGH Mannheim, Beschl. v. 21.10.2005 - 4 S 740/05 - juris; VGH München, Beschl. v. 17.12.2003 - 3 CS 03.2384 - juris und v. 13.01.1997 - 12 CE 96.504 - BayVBl. 1997, 310; OVG Bremen, Beschl. v. 16.07.1999 - 2 B 93/99 - NVwZ-RR 2000, 524; OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.02.1989 - 1 W 36/89 - juris; anderer Auffassung: OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.11.2006 - 10 ME 189/06 - NVwZ-RR 2007, 293; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.03.2005 - 4 B 29/04 - juris). - VG Osnabrück, 18.06.2008 - 1 A 407/06
Aufrechnung; Betriebsprämie; EAGFL; EGFL; ELER; Erlass; Kürzung; Rückforderung; …
Bei dieser Sachlage kann das erkennende Gericht offen lassen, ob die die Zinsforderung der GLL betreffende Verrechnung auch deshalb der Aufhebung unterliegt, weil nach der Rechtsprechung des 10. Senates des Nds. OVG (zuletzt Beschluss vom 9. November 2006 - 10 ME 189/06 -, NVwZ-RR 2007, 293 m.w.N.) die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers gegen den Zinsbescheid der GLL vom 11. Mai 2006 - diese ist erst durch Rücknahme der Klage in der mündlichen Verhandlung vom 18. Juni 2008 entfallen - die Auf-/Verrechnung gehindert hat.
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