Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 N 13.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 74 BauO BB, § 33 Abs 1 S 1 BauO BB, § 33 Abs 3 S 1 BauO BB, § 6 Abs 10 S 1 BauO BB
Bauordnungsrecht: Entfallen der abstandflächenrechtlichen Privilegierung einer Garage bei Aufbau eines Wintergartens auf der Dachterrasse; Mehrbelastung des Nachbarn
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 74 BauO BB, § 33 Abs 1 S 1 BauO BB, § 33 Abs 3 S 1 BauO BB, § 6 Abs 10 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 1 BauO BB, § 6 Abs 12 S 2 BauO BB
Zulassungsantrag; genehmigte grenznahe Garage; Wintergarten auf Dachterrasse; Beseitigungsanordnung; (keine) "Beibehaltung" der gemauerten Brüstung für Dachterrasse; Entfallen der abstandflächenrechtlichen Privilegierung der Garage; abstandsflächenrechtliche ... - IWW
- RA Kotz
Garage in Grenznähe mit Dachterrasse - Zulässigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit einer Dachterasse auf grenznaher Garage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 11.12.2006 - 7 K 295/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 N 13.07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 S 30.09
Beschwerde; Nachbarstreit; Anfechtung einer Baugenehmigung; Abstandsflächen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 N 13.07
Die Dachterrasse ist Teil der Wohnnutzung und kann nicht die abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Garage als grenznah oder grenzständig zulässiges Gebäude (§ 6 Abs. 10 Satz 1 BbgBO) für sich in Anspruch nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009, BauR 2010, 596). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.12.2009 - 10 L 21.09
Vollstreckung aus Bescheidungsurteil; Erlass einer Beseitigungsverfügung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 N 13.07
Auch wenn es sich bei der genehmigten Garage um ein rechtmäßig errichtetes Gebäude im Sinne des § 6 Abs. 12 Satz 1 BbgBO handelt, würde allein schon die aufgemauerte Brüstung mit einer Höhe von 80 cm bei der nach dieser Vorschrift - ohne Berücksichtigung fiktiver Abstandsflächen - vorzunehmenden Vergleichsrechnung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 - juris) eine abstandsflächenrechtlich höhere Belastung des Nachbarn darstellen.
- VG Cottbus, 09.05.2019 - 3 K 1359/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Um festzustellen, ob es zu einer abstandsflächenrechtlich bedeutsamen Änderung gekommen ist, findet ein formaler Vergleich der für den Gebäudealtbestand und Neubestand jeweils errechnenden Abstandsflächen statt (…vgl. zum sog. "Realvergleich" OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 - juris Rn. 9 ff.; und vom 29. Juni 2010 - OVG 10 N 13.07 - juris Rn. 7).
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