Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bewertung von auswendig gelernten Texten in einer Klausur; keine Erklärung zur Urheberschaft der verwendeten Formulierungen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 12 Abs 3 Lehr1StPrV BE, § 18 Abs 4 Lehr1StPrV BE, § 18 Abs 5 Lehr1StPrV BE
Erste Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; Klausur in Deutsch und Englisch; (keine) Zitierpflicht in schriftlicher Aufsichtsarbeit; (kein) Täuschungsversuch durch die Wiedergabe auswendig gelernter Fremdtexte in einer Klausur; eigenständige Prüfungsleistung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.10.2013 - 12 K 280.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Denn sein Vorbringen ist nicht geeignet, einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062, juris). - BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83
Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Februar 1984 - BVerwG 7 B 109.83 -, juris) betrifft eine andere Fallkonstellation. - VG Gießen, 07.08.2013 - 7 K 3318/12
Schüler scheitert mit Klage gegen Notengebung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Die Wiedergabe auswendig gelernter Texte oder Textteile genügt gegebenenfalls den Anforderungen an eine eigenständige Leistung nicht, so dass deshalb eine entsprechend schlechte Bewertung bis hin zur Note ungenügend gerechtfertigt sein kann (so die Fallgestaltung in OVG Bln, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - OVG 8 M 21.04 - und VG Gießen, Urteil vom 3. Juli 2013 - 7 K 3318/12.GI -, Information durch Presseerklärung des VG Gießen vom 19. August 2013 und beck-aktuell vom 20. August 2013, jeweils zu Klausuren in einer Abitur- bzw. Fachhochschulreifeprüfung).
- BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 102.06
Vereinbarkeit von Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 6 B 102.06 -, juris Rn. 4), steht dem nicht entgegen, weil sich diese Entscheidung mit einer Dissertation befasst, die grundsätzlich anderen Maßstäben des wissenschaftlichen Arbeitens und in diesem Zusammenhang auch einer umfassenden Zitierpflicht unterliegt. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2012 - 10 N 47.10
Prüfungsrecht: endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung; Ablauf der Frist zur …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Hierzu wäre erforderlich, dass eine bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte, konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und zudem erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juli 2012 - OVG 10 N 47.10 -, juris Rn. 15 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09
Verdacht der Täuschung bei Übereinstimmung mit Musterlösung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
In dieser Fallgestaltung wird die Nichtkenntnis dieses Textes bei dem Prüfling vorausgesetzt, so dass es als Täuschungshandlung gewertet wird, wenn er eine von ihm in Kenntnis der internen Musterlösung erstellte Prüfungsarbeit als eigene Prüfungsleistung ausgibt (…BVerwG, a.a.O., Rn. 5; ebenso VG Stade, Urteil vom 10. Januar 1992 - 6 A 195/91 -, Leitsatz in juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14). - OVG Sachsen, 30.04.2003 - 4 BS 40/03
Beschwerdeverfahren, Prüfungsauftrag Prüfung, Täuschungsvorsatz, Ausschluss
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Schließlich ist auch die Bezugnahme des Beklagten auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. April 2003 - 4 BS 40/03 -, juris) nicht nachvollziehbar, weil das dort als Verstoß gegen eine Regel des Prüfungsverfahrens und damit als Täuschungsversuch bewertete Verhalten (Mitnahme eines Prüfungspräparats aus dem Prüfungsraum während einer Pause) mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist. - VG Kassel, 06.03.2013 - 3 K 129/12
Durch Täuschung beinflusste Prüfungsleistung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
Rn. 12 Der Hinweis des Beklagten auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel (Urteil vom 6. März 2013 - 3 K 129/12.KS -, juris) veranlasst den Senat zu keiner anderen Beurteilung. - VG Stade, 10.01.1992 - 6 A 195/91
Täuschungshandlungen im schriftlichen Prüfungsteil einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13
In dieser Fallgestaltung wird die Nichtkenntnis dieses Textes bei dem Prüfling vorausgesetzt, so dass es als Täuschungshandlung gewertet wird, wenn er eine von ihm in Kenntnis der internen Musterlösung erstellte Prüfungsarbeit als eigene Prüfungsleistung ausgibt (…BVerwG, a.a.O., Rn. 5; ebenso VG Stade, Urteil vom 10. Januar 1992 - 6 A 195/91 -, Leitsatz in juris; VG Karlsruhe…, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 28.01.2016 - 2 ME 255/15
Anscheinsbeweis; Aufsichtsarbeit; Auswendiglernen; Täuschung
Gleichwohl bestanden von vornherein nicht unbedeutsame Unterschiede zu der Fallgestaltung, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1984 (- 7 B 109.83 -, juris; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2015 - 10 N 65.13 -, juris Rdnr. 9) behandelt hat.Rn. 16 Die Frage, ob ein Prüfling unter solchen Umständen nicht einfach "Glück hat" oder eine Täuschung begeht, ist aber in der Rechtsprechung des Senats noch nicht geklärt und würde letzterenfalls schwierige Abgrenzungen zu Fallgestaltungen mit auswendig gelernten Passagen geringeren Umfangs erfordern, wie sie etwa dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 27. Januar 2015 (- 10 N 65.13 -, juris) zugrunde lagen.
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