Rechtsprechung
| LG München I, 13.08.2008 - 10 O 10652/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Regress der privaten Krankenversicherung gegen die gesetzliche Unfallversicherung nach Übernahme der Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Übernahme der Behandlungskosten durch privaten Krankenversicherer - spätere Verurteilung des UV-Trägers zur Anerkennung als Arbeitsunfall - kein Regressanspruch des privaten Krankenversicherers gegenüber UV-Träger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2009, 625
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.05.1985 - 20 U 350/84
Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 10 O 10652/07
Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des 7. Zivilsenates vom 15.5.1986 (VersR 1986, 1118-1119) stützt, ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
- OLG Karlsruhe, 14.09.2010 - 12 W 59/10
Rechtsweg bei einem Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen …
Auch das Sozialgericht München hat - wie sich aus dem im Urteil des Landgerichts München vom 13. August 2008 (10 O 10652/07, Anlage B 1, Seite 5) zitierten Verweisungsbeschluss ergibt - die Auffassung vertreten, dass in derartigen Fällen die Zivilgerichte zur Entscheidung berufen seien. - LG Stade, 25.02.2016 - 3 O 85/15
Private Krankenversicherung - Leistungspflicht bei Ansprüchen auf Leistungen aus …
Die Beklagte ist gemäß § 5 Abs. 3 AVB dann, wenn bei einem Versicherungsfall ein Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, nur für Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben (vgl. Urteil des LG München I vom 13.8.2008 - Az. 10 O 10652/07, Rn. 62; Urteil des BGH 13.10.1971 - Az. IV ZR 56/70). - LG Stade, 25.02.2016 - 3 O 85/16
Private Krankenversicherung - Leistungspflicht bei Eintritt der gesetzlichen …
Die Beklagte ist gemäß § 5 Abs. 3 AVB dann, wenn bei einem Versicherungsfall ein Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, nur für Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben (vgl. Urteil des LG München I vom 13.8.2008 - Az. 10 O 10652/07, Rn. 62; Urteil des BGH 13.10.1971 - Az. IV ZR 56/70). - LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 S 30/08
Unterscheidung bei Zusatzversorgung zwischen dem arbeitsrechtlichen …
Die für individualvertragliche Vereinbarungen geltende Auslegungsregel, nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei anzunehmen, eine vertragliche Bestimmung solle nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben, kann bei Allgemeinen Versicherungsbedingungen jedenfalls dann nicht angewendet werden, wenn der vom Versicherer mit einer Klausel verfolgte Zweck für den Versicherungsnehmer nicht hinreichend erkennbar zum Ausdruck gebracht ist (BGH VersR 2009, 625).
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