Rechtsprechung
| LG Ulm, 09.02.2010 - 10 O 131/09 |
Verfahrensgang
- LG Ulm, 09.02.2010 - 10 O 131/09
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10
Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …
Rn. 13 Die Feststellung der Unwirksamkeit der ersten vier außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009 und 13.10.2009 ist Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm -10 O 131/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 35/10 - , die weiteren außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 13.11.2009 und 19.11.2009 sind Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm - 10 O 164/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 37/10 -.Entgegen der Auffassung des Landgerichts, die sich aus den nicht rechtskräftigen Urteilen vom 9.02.2010 (Az. LG Ulm 10 O 131/09 KfH) und vom 12.02.2010 (Az. LG Ulm 10 O 164/09 KfH) ergebe, sei das Dienstverhältnis durch die von der Beklagten am 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009, 13.10.2009, 13.11.2009 und 19.11.2009 ausgesprochenen fristlosen Kündigungen bereits wirksam beendet worden, sofern dieses nicht durch vorausgegangene Kündigungen vorher beendet worden sei.
Im Tatbestand des landgerichtlichen Urteils ist aufgeführt, dass in den Entscheidungen in den Parallelverfahren 10 O 131/09 KfH (Bl. 14) sowie 10 O 164/09 KfH (Bl. 14) die Kündigungen für unwirksam gehalten wurden.
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 35/10
Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 09. Februar 2010 - Az 10 O 131/09 - wird. - OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der …
Das Landgericht Ulm hat mit noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 9.02.2010 (10 O 131/09 KfH) den dortigen Feststellungsanträgen des Klägers stattgegeben und die Unwirksamkeit dieser Kündigungen festgestellt.
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