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Rechtsprechung
   LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56560
LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19 (https://dejure.org/2021,56560)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.11.2021 - 10 O 296/19 (https://dejure.org/2021,56560)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. November 2021 - 10 O 296/19 (https://dejure.org/2021,56560)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
    Das fehlende Interesse an der Teilleistung bestimmt sich dabei objektiv, wenngleich unter Beachtung der individuellen Situation des Gläubigers (BGH NJW 1990, 3011 [3013]).

    Der Interessenwegfall muss seine Ursache darin haben, dass der Schuldner nur teilweise geleistet hat; andere Gründe bleiben unberücksichtigt (vgl. BGH NJW 1990, 3011 [3013];… BeckOK BGB/H. Schmidt, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 323 Rn. 52).

    Denn der Kläger kann ein - wegen ausbleibender Restleistung - entfallenes Interesse an bereits erbrachten und abgenommenen Teilleistungen nicht mit deren Mangelhaftigkeit begründen (so auch BGH, Urteil vom 07.03.1990 - VIII ZR 56/89, Rn.29, juris).

    Nach erfolgloser Nachfristsetzung - aber auch erst dann - hätte der Kläger den Rücktritt hinsichtlich der jeweiligen Teilleistungen erklären können (vgl. auch BGH, Urteil vom 07.03.1990 - VIII ZR 56/89, Rn.29, juris).

  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von …

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
    Es geht mit anderen Worten um das Interesse am reduzierten beiderseitigen Leistungsaustausch (vgl. RGZ 50, 138 [143]; 67, 101 [104]; 172, 20 [24]; BGH WM 1981, 792 [795]; NJW 1990, 2549 [2550]; NJW-RR 1990, 1462 [1464]).
  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 72/89

    Rechte des Käufers bei Verpflichtung des Verkäufers zur Umrüstung des zu …

    Auszug aus LG Bonn, 12.11.2021 - 10 O 296/19
    Es geht mit anderen Worten um das Interesse am reduzierten beiderseitigen Leistungsaustausch (vgl. RGZ 50, 138 [143]; 67, 101 [104]; 172, 20 [24]; BGH WM 1981, 792 [795]; NJW 1990, 2549 [2550]; NJW-RR 1990, 1462 [1464]).
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