Rechtsprechung
| LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13 KfH |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bzaek.de
Werbeaussagen zu Therapiemöglichkeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Werbung mit bestimmten Angaben für Kinesio-Taping im geschäftlichen Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mit Wirkungsangaben versehene Werbung für Kinesio-Taping ist ohne wissenschaftliche Fundierung der Angaben irreführend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheits-fördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (…vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach [...]). - BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Darauf, ob die frag-lichen Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsen-tativ sind, kommt es nicht an (BGH GRUR 2007, 809 [BGH 01.03.2007 - I ZR 51/04] f). - BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07
Vorbeugen mit Coffein!
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung kann sich zwar schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010, I ZR 23/07, [...] Rn. 18).
- BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Maßgeblich ist, dass die Produkte des Mitbewerbers denen des Anspruchsberechtigten oder seiner Mitglieder so gleichen oder nahestehen, dass der Absatz des einen Unternehmens durch - irgendein - wettbewerbswidriges Handeln des anderen Unternehmens beeinträchtigt werden kann (BGH GRUR 1998, 489 [BGH 05.06.1997 - I ZR 69/95] f). - BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94
Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Auch abstrakte Wettbewerbsverhältnisse sind danach ausreichend (BGH GRUR 1996, 804 ff [BGH 11.07.1996 - I ZR 79/94] ). - BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der …
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Solche Wirkungsangaben sind nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153, 155 - Tampax). - OLG München, 14.05.2009 - 6 U 2187/06
Unlauterer Wettbewerb: Irreführende Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten …
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Die Prozessführungs-befugnis kann - wie hier - im Freibeweis festgestellt werden (OLG München, Urteil vom 14.05.2009, 6 U 2187/06 Tz 89). - OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 141/12
Verbraucherschutz: unzulässige Werbung für Schüßler-Salze als "sanfte Begleiter …
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Der in Anspruch genommene Stand der Wissenschaft muss bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein (OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, 4 U 141/12 Tz. 21, zitiert nach [...]). - BGH, 01.06.2011 - I ZR 199/09
Neues Vorbringen in der Berufung: Anwendungsbeobachtung zwecks …
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheits-fördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (…vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach [...]). - OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 36/12
Auszug aus LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13
Für die wissenschaftliche Absicherung bei Werbung mit gesundheits-fördernden Wirkungen verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung als wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis Studien unter Heranziehung einer ausreichenden Anzahl von Probanden und die Durchführung von randomisierten placebokontrollierten Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung (…vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; BGH, Urteil vom 06.02.2013, I ZR 62/11 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, Beschluss vom 01. Juni 2011, I ZR 199/09; OLG Celle, Urteil vom 04.10.2012, 13 U 36/12 Tz. 22, zitiert nach [...]).
- OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der …
Rn. 14 Der Verfügungskläger hat durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handbuch "D." der S. W. sowie des Artikels der C. S. aus der "Ä. Z." vom 7. August 2012 glaubhaft gemacht, dass trotz zahlreicher Studien handfeste wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit des Kinesiologie-Tapings bisher ausstehen und weder die angesprochene Verbesserung der Mikrozirkulation stattfindet noch eine Aktivierung des Lymphsystems zu belegen sei (vgl. nur LG Ulm, Urteil vom 8. Mai 2013 - 10 O 35/13 KFH, juris Rn. 106; LG Konstanz, Urteil vom 8. Juli 2013 - 9 O 26/13 KFH). - VG Düsseldorf, 13.01.2014 - 23 K 4629/12
Dienstunfall Behandlungskosten Kinesio-Taping wissenschaftlich anerkannt …
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