Rechtsprechung
| LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame …
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (…BGH, Urt. v. 03.11.1999, IV ZR 155/98, dort unter 3.;… BGH, Urt. v. 28.04.1999, IV ZR 123/98, II.1 a.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 20).Wirksam ist eine solche Mitteilung nur, wenn darin nachvollziehbar begründet wird, warum die anerkannte Leistungspflicht wieder enden soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 21).
Liegt der Grund der Leistungseinstellung in einer aufgetretenen Verbesserung des Gesundheitszustands, muss der Versicherer die ärztlichen Gutachten, auf die er sein Verlangen stützen will, dem Versicherungsnehmer zugänglich machen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08;… OLG München, Urt. v. 12.03.2010, 25 U 4291).
- BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (BGH, Urt. v. 03.11.1999, IV ZR 155/98, dort unter 3.;… BGH, Urt. v. 28.04.1999, IV ZR 123/98, II.1 a.;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 20).Solcher Angaben bedarf es nicht, wenn der Versicherungsnehmer von den Merkmalen der Tätigkeit schon deshalb Kenntnis hat, weil er sie konkret ausübt (BGH, Urt. v. 03.11.1999, IV ZR 155/98).
- OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere …
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Hinzu kommt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Einkommenseinbuße des Versicherten ersetzt, sondern als Summenversicherung eine im Voraus vertraglich vereinbarte Leistung erbringt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2011, 12 U 45/11, unter II. 5.).Ob die Versicherungsleistung mangels eines konkreten Schadens zu einer Bereicherung des Versicherten führt oder nicht, ist unerheblich (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2011, 12 U 45/11, unter II. 5. m.w.N.).
- BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98
Einstellung der Leistungen aus einer BUZ
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (…BGH, Urt. v. 03.11.1999, IV ZR 155/98, dort unter 3.; BGH, Urt. v. 28.04.1999, IV ZR 123/98, II.1 a.;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, 12 U 22/08, juris Ziff. 20). - BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der …
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Die Entscheidung des Versicherers, nach einem Nachprüfungsverfahren trotz nachträglich eingetretener positiver Veränderungen die Leistung nicht einzustellen, verschafft dem Versicherungsnehmer keine Rechtsposition, die über das die Versicherungsleistungen seiner Zeit begründete Anerkenntnis des Versicherers hinausgehen (BGH, Beschl. v. 30.01.2008, IV ZR 48/06). - OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit …
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Erweist sich diese Begründung im Prozess als nicht tragfähig, kann eine andere Begründung nicht nachgeschoben werden, um damit die Leistungseinstellung zu rechtfertigen (OLG Nürnberg, Urt. v. 23.01.2012, 8 U 607/11). - OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06
Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer …
Auszug aus LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11
Der Versicherer kann zwar grundsätzlich auch ohne Änderung des Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers geltend machen, dass sich dessen Einkommen in dem Zeitpunkt früherer Nachprüfungen ausgeübten Beruf soweit erhöht hat, dass es mit dem vor Eintritt der Erkrankung erzielten Verdienst vergleichbar ist und deshalb eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt (OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2006, 20 U 31/06).
- BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18
Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der …
Teilweise wird angenommen, dass das früher erzielte Einkommen entsprechend der zu erwartenden Einkommenssteigerung auf den Vergleichszeitpunkt fiktiv fortgeschrieben werden muss (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 6 U 89/15, juris Rn. 24; LG Mannheim r+s 2013, 243, 244 [juris Rn. 32]) oder dass dies jedenfalls dann geboten ist, wenn die Einkünfte aus dem Vergleichsberuf einen erheblich späteren Zeitpunkt betreffen (…vgl. OLG Oldenburg VersR 2017, 606 [juris Rn. 22];… Prölss/Martin/Lücke, VVG 30. Aufl. § 172 Rn. 91;… MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 172 Rn. 162;… BeckOK-VVG/Mangen, Stand: 1. Juli 2018 § 174 Rn. 17;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 67). - BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15
Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6 …
Rn. 23 (3) Ob - wie die Revision geltend macht - der in gesunden Tagen erzielte Lohn unter Berücksichtigung von Lohn- und Preissteigerungen mit dem Lohn aus dem Vergleichsberuf zu vergleichen und das früher erzielte Einkommen auf den Zeitpunkt der Verweisung fortzuschreiben ist (…Lücke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 172 Rn. 91;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 59; LG Mannheim r+s 2013, 243, 244; offengelassen von OLG Saarbrücken…, Urteil vom 21. Mai 2006 - 5 U 605/05, juris Rn. 50), bedarf hier keiner Entscheidung. - OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten
Rn. 65 (1) Die hier bestehende Spanne von gut sieben Jahren zwischen September 2013 und Oktober 2020 liegt ziemlich genau zwischen bisher entschiedenen Sachverhalten, bezüglich derer bei kürzeren Zeiträumen eine Einkommensanpassung abgelehnt wurde (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 15.01.2021, Az.: 20 U 29/20, Rn. 55: gut fünf Jahre; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 27.02.2020, Az.: 1 U 14/20, Rn. 41: sechs Jahre, jeweils zitiert nach juris) und längeren Spannen, bei denen man sie befürwortete (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 10 O 45/11, - zitiert nach juris -, Rn. 32: acht Jahre)..
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