Rechtsprechung
| BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 12/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Letztes Arbeitsverhältnis - Insolvenzfall - Dreimonatszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 10.03.1981 - S 5 Ar 15/80
- LSG Hessen, 22.06.1983 - L 6/1 Ar 477/81
- BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 12/83
Papierfundstellen
- NJW 1985, 3040 (Ls.)
- ZIP 1985, 109
- NZA 1985, 263 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 4/83
Provision - Konkursausfallgeld / Annahmeverzug des Arbeitgebers
Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 12/83
Sie sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses dem Zeitraum zuzuordnen, in dem das Arbeitsentgelt, das sie ersetzen, erarbeitet worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1984 - 10 RAr 4/83 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 AL 141/07
Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei …
Nach der Rechtsprechung des BSG beschränkt sich der Schutz der Insolvenzgeld-Versicherung nicht nur auf das jeweils letzte in den Insolvenzgeld-Zeitraum fallende Arbeitsverhältnis, er erstreckt sich vielmehr auf sämtliche Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber innerhalb des Dreimonatszeitraums (BSG, Urteil vom 23.10.1984 - 10 RAr 12/83 - SozR 4100 § 141 b Nr. 33 S. 132 f. und BSG…, Urteil vom 09.12.1986 - 10 RAr 7/86 - SozR 4100 § 141 n Nr. 11).Das BSG war sich aber durchaus des Umstands bewusst, dass Ansprüche aus einem früheren Arbeitsverhältnis weniger schutzwürdig sind als diejenigen aus dem letzten Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer trotz Lohnrückständen wieder eine Arbeit bei seinem säumigen Arbeitgeber aufgenommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.10.1984 - 10 RAr 12/83 - SozR 4100 § 141 b Nr. 33 S. 132 f.).
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 2836/11
Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzgeldzeitraum - maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Endet indes das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses, ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der letzte Tag des Insolvenzgeldzeitraums (BSG, Urteil vom 23.10.1984 - 10 Rar 12/83 - veröffentlicht in juris). - LSG Sachsen, 17.01.2002 - L 3 AL 199/00
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Einberufung zum Grundwehrdienst; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 AL 1247/14 Endet indes das Arbeitsverhältnis vor dem Insolvenzereignisses, ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der letzte Tag des Insolvenzgeldzeitraums, was zur Folge hat, dass sich der Insolvenzgeldzeitraum zeitlich nach vorne verschiebt (zu § 141b Arbeitsförderungsgesetz [AFG]: BSG, Urteil vom 23.10.1984 - 10 RAr 12/83 - juris Rz. 14;… Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 165 Rz. 74;… Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Lieferung 6/2014, § 165 Rz. 90, 92; Schneider, NZS 2001, 519, 524).
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