Rechtsprechung
| BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 3/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,18202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers - …
Der Senat braucht insoweit nicht abschließend zu entscheiden, ob nicht bereits Art. 1 § 10 Abs. 2 AÜG diesen faktischen Verhältnissen Rechnung trägt und der Gesetzgeber mit der Schadensersatzpflicht des illegalen Verleihers klarstellen wollte, daß jedenfalls hinsichtlich bereits vollzogener illegaler Leiharbeitsverhältnisse der Verleiher wie ein Arbeitgeber verpflichtet ist, den Leiharbeitnehmer - auch sozialversicherungsrechtlich - so zu stellen, wie er bei Gültigkeit des Leiharbeitsverhältnisses gestanden hätte (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 20. März 1984, 10 RAr 3/83 und 10 RAr 11/83).Hierzu hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 20. März 1984 (10 RAr 3/83 und 10 RAr 11/83) bereits entschieden, daß dieser Anspruch - ungeachtet der Frage, ob er sich bereits aus den Grundsätzen des sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses ergebe - den Arbeitsentgeltansprüchen iS des § 141b Abs. 2 AFG zuzurechnen sei.
dejure.org
Übersicht BSG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.