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Rechtsprechung
   BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1302
BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 (https://dejure.org/1989,1302)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 (https://dejure.org/1989,1302)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1989 - 10 RKg 12/88 (https://dejure.org/1989,1302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKGG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 250
  • BB 1989, 2124
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.11.1976 - 11 RA 146/75

    Anspruch auf Wiedergewährung eines Kinderzuschusses zum Altersruhegeld - …

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88
    Die Dauer der Ausbildung darf nicht allein im Belieben der am Ausbildungsverhältnis Beteiligten stehen (vgl BSGE 43, 44, 47).
  • BSG, 25.04.1984 - 10 RKg 2/83

    Schulausbildung - Ausbildungsgang - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88
    Gibt es für eine bestimmte berufliche Tätigkeit keinen vorgeschriebenen oder wenigstens von den beteiligten Kreisen allgemein anerkannten oder üblichen Ausbildungsweg, so ist Berufsausbildung nur der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Ausübung des angestrebten Berufs unverzichtbare Voraussetzung sind (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32).
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 73/77

    Arbeitslosigkeit - Vorzeitiges Altersruhegeld - Berufung - Zulässigkeit - …

    Auszug aus BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88
    Die Statthaftigkeit des Rechtsmittels richtet sich nach den Verhältnissen bei Einlegung der Berufung (BSG SozR 1500 § 146 Nr. 7).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) a.F. (vgl. BSG-Urteil vom 23. August 1989 10 RKg 12/88, BSGE 65, 250, 251).
  • LSG Hessen, 13.06.2005 - L 7/10 AL 1217/02

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …

    Rn. 36 Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechtes - meist innerhalb der Wortverbindung "Schul- oder Berufsausbildung" seinen Niederschlag gefunden (vgl. BSGE 43, 44, 45; BSGE 65, 250, 251).

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, dass Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl. zusammenfassend BSGE 65, 250, 251, BSG, Urteil vom 21. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihm mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251; BSG, Urteil vom 11. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) a.F. (vgl. BSG-Urteile vom 22. November 1994 10 RKg 17/92, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1995, 395, und vom 23. August 1989 10 RKg 12/88, BSGE 65, 250, 251).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung …

    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts - meist innerhalb der Wortverbindung "Schul- oder Berufsausbildung" seinen Niederschlag gefunden (…vgl BSGE 43, 44, 45 = SozR 2200 § 1262 Nr. 9; BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN).

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl zusammenfassend BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 sowie BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28).

    Dazu gehört in der Regel, daß sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr. 66 mwN sowie zur Promotion - BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 28 und das nicht veröffentlichte BSG-Urteil vom 27. September 1994 - 10 RKg 3/94 -).

  • LSG Hessen, 13.06.2005 - S 1 AL 1869/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Verschweigens vorhandenen …

    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechtes - meist innerhalb der Wortverbindung "Schul- oder Berufsausbildung" seinen Niederschlag gefunden (vgl. BSGE 43, 44, 45; BSGE 65, 250, 251).

    Er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, dass Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl. zusammenfassend BSGE 65, 250, 251, BSG, Urteil vom 21. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

    Dazu gehört in der Regel, dass sachkundige verantwortliche Ausbilder bestellt sind, die den Auszubildenden anleiten, belehren und ihm mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den erstrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BSGE 65, 250, 251; BSG, Urteil vom 11. März 1996, Az.: 11 RAr 95/95).

  • LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Diplomphysiker - Dissertation

    Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.).

    Es genügt, daß eine durchlaufene Ausbildung dazu "dient" (BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.), Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen.

    Der Promotion des Sohnes des Klägers liegt deshalb kein auch nur halbwegs planmäßig ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis (vgl. dazu BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.) zugrunde.

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Dies folge aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) a.F. (z.B. BSG-Urteile vom 22. November 1994 10 RKg 17/92, Monatsschrift für Deutsches Recht 1995, 395, und vom 23. August 1989 10 RKg 12/88, BSGE 65, 250, 251).
  • LSG Hessen, 22.03.1993 - L 6 Kg 408/93
    Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.).

    Es genügt, daß eine durchlaufene Ausbildung dazu "dient" (BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.), Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen.

    Der Promotion des Sohnes des Klägers liegt deshalb kein auch nur halbwegs planmäßig ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis (vgl. dazu BSG Urteil vom 23.08.1989 a.a.O.) zugrunde.

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 17/92

    Kindergeld - Berufsausbildung - Au-pair-Aufenthalt

    (Zu 1) Der Senat geht in seiner Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung" in § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 BKGG - ebenso wie die Rechtsprechung des BSG zu den Vorschriften über den Kinderzuschuß und die Waisenrente - von folgenden Grundsätzen aus, die er bereits in seinem Urteil vom 23. August 1989 (BSGE 65, 250, 251 = SozR 5870 § 2 Nr 66) in dieser Form zusammengestellt hat:.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

    Der im Gesetz nicht definierte Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts Eingang gefunden; er wird im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (zusammenfassende Darstellung BSG - Urteil vom 23. August 1989 - SozR 5870 § 2 Nr. 66 = BSGE 65, 250, 251).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94

    Bewilligung von Kindergeld als Bescheid mit Dauerwirkung - Wesentliche Änderung …

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94

    Anspruch auf Kindergeld für eine im Promotionsstudium befindliche Tochter - …

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 24/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

  • BSG, 26.06.1996 - 10 RKg 16/94

    Berufsausbildung iS. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG

  • LSG Sachsen, 07.03.2012 - L 1 KR 186/11

    Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung während …

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 343/15

    Geltendmachung einer der betrieblichen Berufsausbildung vorgeschalteten …

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 21/92

    DDR-Recht - Forschungsstudium - Berufsausbildung

  • BSG, 23.02.1994 - 10 RKg 18/93

    Studienordnung - Fachstudium - Lehrveranstaltung - Berufsausbildung

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 4/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 39/98

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

  • BFH, 23.07.1999 - VI R 187/98

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88

    Berufsausbildung iS. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BKGG

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90

    Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf …

  • FG Baden-Württemberg, 21.05.1999 - 9 K 258/97

    Doktoratstudium als Berufsausbildung; Kindergeld für ein Kind, das mangels …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 R 3153/20
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 143/97

    Besuch einer nur als berufsfördernd anerkannten Schule als Berufsausbildung …

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.1998 - 2 K 1157/97

    Einkommensteuer; Praktikum für Kosmetiker als Berufsausbildung

  • SG Mannheim, 04.12.2018 - S 7 R 3067/17

    Anerkennung einer beruflichen Ausbildung als beitragsgeminderte Zeit

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