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Rechtsprechung
   BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10481
BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91 (https://dejure.org/1991,10481)
BSG, Entscheidung vom 07.08.1991 - 10 RKg 3/91 (https://dejure.org/1991,10481)
BSG, Entscheidung vom 07. August 1991 - 10 RKg 3/91 (https://dejure.org/1991,10481)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 27/88

    Ausschluß der Berufung beim Rechtsstreit über den Anspruch auf den Zuschlag zum …

    Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91
    Dabei ist ohne Bedeutung, daß in dem zur Entscheidung stehenden Fall beide Vorinstanzen davon ausgegangen sind, die Berufung sei uneingeschränkt statthaft und daß das SG die Beteiligten auch entsprechend belehrt hat (vgl dazu erkennender Senat, Urteil vom 18. Juli 1989 - 10 RKg 27/88 -, SozR 5870 § 27 Nr. 3 mwN).

    Der erkennende Senat (Urteil vom 18. Juli 1989, aaO) hat bereits entschieden, daß auch der Kindergeldzuschlag iS des § 11a BKGG eine Leistung iS des § 27 BKGG ist und daß diese Leistung auch von den in § 27 Abs. 2 BKGG genannten Ausschließungsgründen erfaßt wird, da sie nur für ein Jahr beansprucht werden kann und daher ihrer Natur nach auf diesen Zeitraum begrenzt ist.

  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 16/82

    US-Invaliditätsrente - US-Kinderrente - Kinderzuschuß - Vergleichbare Leistung

    Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91
    Insbesondere darf, wie der erkennende Senat bereits zu § 48 Abs. 1 SGB X entschieden hat (Urteil vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 -, SozR 1300 § 50 Nr. 16), die materiell-rechtliche Problematik zur Rechtmäßigkeit des die Leistung betreffenden Bescheides nicht erneut geprüft werden.

    Rechtserheblich für die Entscheidung nach § 50 SGB X sind daher nur solche Umstände, die die Durchsetzbarkeit des Rückforderungsanspruches selbst betreffen, zB die Verjährung oder Verwirkung dieses Anspruchs oder eine sonstige Form der unzulässigen Rechtsausübung (vgl dazu erkennender Senat, Urteil vom 22. April 1987, aaO).

  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87

    Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung

    Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91
    Infolgedessen steht nicht entgegen, daß die Klägerin den Kindergeldzuschlag für 1986 gutgläubig empfangen und verbraucht hat; dies hätte nur für die - hier bereits bindend getroffene - materiell-rechtliche Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl so zu § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X: Erkennender Senat, Urteil vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 12/87 -, SozR 1300 § 48 Nr. 53 mwN).
  • BSG, 27.11.1985 - 10 RKg 7/85

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Rückerstattung - Rücknahmebescheid

    Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 3/91
    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil vom 27. November 1985 - 10 RKg 7/85 - (SozR 5870 § 27 Nr. 2) mit ausführlicher Begründung dargelegt, daß bei Bescheiden, die mehrere Einzelregelungen enthalten, die Zulässigkeit der Berufung für jede Einzelregelung von Amts wegen gesondert zu prüfen ist.
  • BSG, 18.04.2024 - B 5 R 8/22 R

    Aufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen verminderter …

    Die Rechtmäßigkeit des die Leistung betreffenden Bescheids wird im Rahmen von § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht erneut geprüft (vgl BSG Urteil vom 7.8.1991 - 10 RKg 3/91 - juris RdNr 16;… BSG Urteil vom 22.4.1987 - 10 RKg 16/85 - SozR 1300 § 50 Nr. 16 S 29 f).
  • BSG, 18.09.1991 - 10 RKg 5/91

    Anwendung des § 20 Abs. 4 BKGG bei Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit …

    Nicht zu beanstanden ist schließlich der mit dem Aufhebungsbescheid gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X verbundene, ihm rechtlich nachgeordnete Erstattungsbescheid gem. § 50 SGB X. Ist - wie hier - der Aufhebungsbescheid sachlich richtig, beschränkt sich die Prüfung des Erstattungsbescheides nur noch darauf, ob dem Erstattungsverlangen selbst gegenüber Einwendungen entgegengesetzt werden können (vgl. dazu im einzelnen erkennender Senat…, Urteil vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 12/87 -, SozR 1300 § 48 Nr. 53 m.w.N.; Urteil vom 7. August 1991 - 10 RKg 3/91 -, unveröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
    Ausreichend ist seine Wirksamkeit (BSG Urteil vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90, Urteil vom 7. August 1991 - 10 RKg 3/91, Steinwedel in Kasseler Kommentar § 50 SGB X Rdnr. 11, Schütze in von Wulffen SGB X 6. Auflage 2008 § 50 Rdnr. 18, ebenso für § 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz Kopp/Ramsauer Verwaltungsverfahrensgesetz 9. Auflage 2005 § 49 a Rndr. 7 a., a.A. Waschull in LPK-SGB X 2004 § 50 Rdnr. 24).

    Ist eine rückwirkende Aufhebung einer Leistungsbewilligung nämlich unanfechtbar und bindend geworden, so können die für die Aufhebung rechtserheblichen Fragen nicht bei der Rechtmäßigkeit nach § 50 Abs. 1 SGB X erneut geprüft werden (BSG Urteil vom 7. August 1991 - 10 RKg 3/91, Urteil vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/85, Steinwedel a.a.O. Rndr. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2016 - L 2 R 2776/16
    Dabei ist entscheidend die Wirksamkeit der Aufhebung, nicht die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheids (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juni 1991 - 10 RKg 3/91 - Schütze in von Wulffen SGB X, Kommentar, 6. Auflage, § 50 Rdnr. 18).
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