Rechtsprechung
| BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Interessenabwägung
Papierfundstellen
- NVwZ 1985, 943
- DVBl 1985, 628
Wird zitiert von ... (23)
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 AS 1875/17
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
Rn. 57 Das grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes entstehende Vertrauen in den Bestand des Verwaltungsaktes (…Padé in jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 45 Rdnr. 64) ist nur dann schutzwürdig, wenn das Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustands das Interesse der Allgemeinheit an der Herstellung des gesetzmäßigen Zustands überwiegt (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RKg 5/83 - juris Rdnr. 16; BSG…, Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - juris Rdnr. 18;… Padé in jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 45 Rdnr. 68).Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist dabei das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes größer als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit in der Regel mehr belastet als eine einmalige Leistung (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RKg 5/83 - juris Rdnr. 16; BSG…, Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - juris Rdnr. 18).
- BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84
Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld
Eine so einfache Regelung, daß die Rücknahme grundsätzlich zulässig und nur bei Verbrauch oder Vermögensdispositionen ausgeschlossen ist, hat das Gesetz nicht getroffen (BSG Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RKg 5/83 - VersorgB 1985, 23). - BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Demnach hat Dauerwirkung auch der Verwaltungsakt, dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (dem folgend Urteil vom 14. Juni 1984 - 10 RKg 5/83 -).
- LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld; …
Wären daneben keine anderen, die Rücknahme ausschließenden Umstände erheblich, wäre der Grundtatbestand der Abwägung in Abs. 2 Satz 1 nicht gerechtfertigt (BSG vom 14.06.1984, Az.: 10 RKg 5/83).Der reine Zeitablauf, d.h. die Zeitspanne zwischen der Bewilligung der Leistung und ihrer Entziehung ist, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt, für sich alleine in diesem Sinne kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand, denn er sagt über die Zumutbarkeit der Entziehung nichts aus (BSG vom 21.06.2001, Az.: B 7 AL 6/00 R; BSG vom 14.06.1984, a.a.O.).
Mit der genannten Entscheidung vom 14.06.1984 (a.a.O.) hat das BSG sogar aus dem Umstand der Entziehung einer Dauerleistung rund drei Jahre nach ihrer Bewilligung (§ 45 Abs. 3 SGB X war für die dortige Entscheidung im Kindergeldrecht nicht einschlägig) allein noch kein schutzwürdiges Vertrauen entnommen.
- LSG Hessen, 30.09.1999 - L 5 V 147/99
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Bosnien-Herzegowina - …
Da es zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung gehört, dass der Empfänger eines Bescheides auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns vertrauen darf (BSG, Urt. vom 14.06.1994 -- 10 RKg 5/83 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9, S. 25 unten;… Urt. vom 05.11.1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), spricht für das Vorliegen eines solchen Vertrauens beim Kläger eine -- im Zweifel allerdings auch widerlegliche -- Vermutung (BSG…, Urt. vom 05.11.1997 a.a.O. unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz -- VwVfG -- 6. Aufl. 1996, § 48 Rdnr. 55, 56 m.w.N.).Rn. 23 Aus der Formulierung "in der Regel" wird aber nach einhelliger Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung geschlossen, dass in diesen beiden Fällen (wobei der Fall des "Verbrauchs" nur -- rückwärts gewandt -- die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides für die Vergangenheit betrifft, was vorliegend nicht geschehen ist, während der andere Fall -- im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen -- für die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides für die Zukunft und damit hier einschlägig ist) zwar nicht immer und unter allen Umständen, aber doch in aller Regel ein schutzwürdiges Vertrauen anzuerkennen ist (BSG, Urteile vom 14.06.1984 -- 10 RKg 5/83 -- …und vom 28.11.1985 -- 11b/7 RAr 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nrn. 9 u. 20).
Rn. 24 Wie das BSG (…unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzesentwurfs, amtlich zu § 48 VwVfG, vgl. BT-Drucksache 8/2034, S. 34 und 7/910, S. 68 f.) weiter ausgeführt hat, muss zusätzlich -- soweit nicht ohnedies einer der beiden Regeltatbestände erfüllt ist -- geprüft werden, ob aus irgend einem anderen Grund ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, bei dem dann aber unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Bescheides geprüft werden muss, ob es vorzugswürdig ist (BSG, Urt. vom 14.06.1984 -- 10 RKg 5/83 --, vom 28.11.1985 -- 11b/7 Rar 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9 und Nr. 20 …sowie Urt. vom 05.11.1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).
- LSG Hessen, 30.09.1999 - L 5 V 1412/98
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Kroatien - sozialrechtliches …
Da es zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung gehört, dass der Empfänger eines Bescheides auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns vertrauen darf (BSG, Urt. vom 14.06.1994 -- 10 RKg 5/83 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9, S. 25 unten;… Urt. vom 05.11.1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), spricht für das Vorliegen eines solchen Vertrauens beim Kläger eine -- im Zweifel allerdings auch widerlegliche -- Vermutung (BSG…, Urt. vom 05.11.1997 a.a.O. unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz -- VwVfG -- 6. Aufl. 1996, § 48 Rdnr. 55, 56 m.w.N.).Rn. 25 Aus der Formulierung "in der Regel" wird aber nach einhelliger Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung geschlossen, dass in diesen beiden Fällen (wobei der Fall des "Verbrauchs" nur -- rückwärts gewandt -- die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides für die Vergangenheit betrifft, was vorliegend nicht geschehen ist, während der andere Fall im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen -- für die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides für die Zukunft und damit hier einschlägig ist) zwar nicht immer und unter allen Umständen, aber doch in aller Regel ein schutzwürdiges Vertrauen anzuerkennen ist (BSG, Urteile vom 14.06.1984 -- 10 RKg 5/83 -- …und vom 28.11.1985 -- 11b/7 RAr 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nrn. 9 u. 20).
Rn. 27 Wie das BSG (…unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzesentwurfs, amtlich zu § 48 VwVfG, vgl. BT-Drucksache 8/2034, S. 34 und 7/910, S. 68 f.) weiter ausgeführt hat, muss zusätzlich -- soweit nicht ohnedies einer der beiden Regeltatbestände erfüllt ist -- geprüft werden, ob aus irgend einem anderen Grund ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, bei dem dann aber unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Bescheides geprüft werden muss, ob es vorzugswürdig ist (BSG, Urt. vom 14.06.1984 -- 10 RKg 5/83 --, vom 28.11.1985 -- 11b/7 Rar 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9 und Nr. 20 …sowie Urt. vom 05.11.1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).
- LSG Hessen, 29.07.1999 - L 5 V 472/98
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Slowenien - sozialrechtliches …
Da es zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung gehört, daß der Empfänger eines Bescheides auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns vertrauen darf (BSG, Urteil vom 14. Juni 1994 -- 10 RKg 5/83 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9, S. 25 unten;… Urteil vom 5. November 1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), spricht für das Vorliegen eines solchen Vertrauens beim Kläger eine -- im Zweifel allerdings auch widerlegliche -- Vermutung (BSG…, Urteil vom 5. November 1997 a.a.O. unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz -- VwVfG -- 6. Aufl. 1996, § 48 Rdnrn. 55, 56 m.w.N.).Rn. 26 Aus der Formulierung "in der Regel" wird aber nach einhelliger Meinung in der Literatur und der Rechtsprechung geschlossen, daß in diesen beiden Fällen (wobei der Fall des "Verbrauchs" nur -- rückwärts gewandt -- die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides für die Vergangenheit betrifft, was vorliegend nicht geschehen ist, während der andere Fall -- im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen -- für die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides für die Zukunft und damit hier einschlägig ist) zwar nicht immer und unter allen Umständen, aber doch in aller Regel ein schutzwürdiges Vertrauen anzuerkennen ist (BSG, Urteile vom 14. Juni 1984 -- 10 RKg 5/83 -- …und vom 28. November 1985 -- 11b/7 RAr 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nrn. 9 u. 20).
Rn. 27 Zu Recht hat das BSG deshalb hierzu (…unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung auch zu § 48 VwVfG, vgl. BT-Drucks. 8/2034, S. 34 und BT-Drucks. 7/510, S. 68) ausgeführt, daß zusätzlich -- soweit nicht ohnedies einer der beiden Regeltatbestände erfüllt ist -- geprüft werden muß, ob aus irgendeinem anderen Grund ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, bei dem dann aber unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Bescheides geprüft werden muß, ob es vorzugswürdig ist (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 -- 10 RKg 5/83 -- …und vom 28. November 1985 -- 11b/7 RAr 128/84 -- in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9 und Nr. 20 …sowie Urteil vom 5. November 1997 -- 9 RV 20/96 -- in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37;… vgl. auch Pickel, a.a.O., § 45 SGB X, Rdnrn. 5 und 28;… Grüner/Dalichau, a.a.O., § 45 SGB X, IV, 1 u. 4).
- LSG Sachsen, 05.03.2015 - L 7 AS 888/11
Bewilligungsbescheid; Durchschnittseinkommen; Ermessensentscheidung; gebundene …
So ist nach der Rechtsprechung des BSG aus der Formulierung: "Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn ..." nicht zu folgern, dass es sich hierbei um die einzigen Fälle handelt, in denen das Vertrauen "in der Regel" schutzwürdig ist, sondern es handelt sich um beispielhaft genannte Sachverhalte, bei deren Vorliegen die Schutzwürdigkeit vom Gesetz vermutet wird (BSG, Urteil vom 14.06.1984 - 10 RKg 5/83, juris, RdNr. 15). - LSG Hessen, 12.12.2001 - L 6 AL 211/99 Es gehört zu den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Verwaltung, dass der Empfänger eines Bescheides auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns vertrauen darf (BSG, Urt. vom 14. Juni 1994 - 10 RKg 5/83 - in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9 S. 25 unten;… Urt. vom 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37), weshalb für das Vorliegen eines solchen Vertrauens beim Kläger eine - im Zweifel allerdings auch widerlegliche - Vermutung spricht (BSG…, Urt. vom 5. November 1997 a.a.O. unter Hinweis auf Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - 6. Aufl. 1996, § 48 Rdnr. 55, 56 m.w.N.).
Aus der Formulierung "in der Regel" kann geschlossen werden, dass im Falle des "Verbrauchs" bei der Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheides für die Vergangenheit - zwar nicht immer und unter allen Umständen, aber doch - in aller Regel ein schutzwürdiges Vertrauen anzuerkennen ist (BSG, Urteile vom 14. Juni 1984 - 10 RKg 5/83 - …und vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 128/84 - in: SozR 2-1300 § 45 Nrn. 9 u. 20).
Das BSG hat deshalb hierzu (unter Bezugnahme auf die Begründung zu § 37 des Regierungsentwurfs im Gesetzgebungsverfahren BR-Drucksache 269/70) ausgeführt, dass sogar - soweit nicht ohnedies einer der Regeltatbestände (hier: "Verbrauch") erfüllt ist - geprüft werden muss, ob nicht aus irgend einem anderen Grund ein schutzwürdiges Vertrauen entstanden ist, bei dem dann unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Bescheides geprüft werden muss, ob es vorzugswürdig ist (BSG, Urt. vom 14.06.1984 - 10 RKg 5/83 -, vom 28. November 1985 - 11b/7 Rar 128/84 - in: SozR 2-1300 § 45 Nr. 9 und Nr. 20 …sowie vom 5. November 1997 - 9 RV 20/96 - in: SozR 3-1300 § 45 Nr. 37).
- BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84
Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines …
Dementsprechend habe Dauerwirkung auch der Verwaltungsakt, dessen rechtliche Wirkungen sich über eine einmalige Gestaltung der Rechtslage hinaus auf eine gewisse zeitliche Dauer erstrecken (dem folgend Urteil vom 14.6.1984 - 10 RKg 5/83 -). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2026 - L 22 R 381/23
Einkommensanrechnung bei einer Witwerrente aus der gesetzlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 3 O 211/07
Ausbildungsförderung; Prozesskostenhilfe; Rückerstattung; Schutzwürdigkeit; …
- BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86
Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges …
- LSG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - L 3 AL 1948/05
Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz …
- LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 11 KR 3392/14
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - …
- BSG, 28.11.1984 - 4 RJ 37/84
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2017 - L 5 KR 3109/16
- LSG Bayern, 10.11.2004 - L 10 AL 432/03
Voraussetzung der Rücknahme eines Unterhaltsgeld bewilligenden Verwaltungsaktes; …
- BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 5/89
Honorarabrechnung; Vergangenheit
- BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
- SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 3 U 3193/13
- BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 6/89
Honorarabrechnung; Vergangenheit
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".