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| BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74 |
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Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins bei aufgrund der Schädigungsfolgen vorzeitig ausgeschiedenem Beschädigten - Erhöhung der MdE
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.07.1969 - 9 RV 788/67
Zur Feststellung der mit dem besonderen beruflichen Betroffensein verbundenen …
Auszug aus BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74
Scheidet der Beschädigte infolge Schädigungsfolgen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, so ist bei der Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins iS des BVG § 30 Abs. 2 auch die an den Beschädigten gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente zu berücksichtigen (Fortentwicklung von BSG 1961-11-14 9 RV 304/56 = BSGE 15, 223 und BSG 1969-07- 08 9 RV 788/67 = SozR Nr. 39 zu § 30 BVG).Als Einkünfte hat die Grundrente aus der Kriegsopferversorgung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben (vergleiche BSG 1969-07-08 9 RV 788/67 = SozR Nr. 39 zu § 30 BVG).
- BSG, 22.10.1970 - 9 RV 736/69
Zu den Voraussetzungen der Erhöhung des MdE-Grades um 10 % bzw. um 20 %
Auszug aus BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74
Erfordert die Höherbewertung der MdE nach BVG § 30 Abs. 2 um 10 vH bereits 'besondere' berufliche Nachteile (vergleiche BSG 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139), dann kann ein Zuschlag um mehr als 10 vH nur in Betracht kommen, wenn die berufliche Schädigung 'außergewöhnlich groß' ist (vergleiche BSG 1970-10-22 9 RV 736/69 = VersorgB 1971, 53).Hat der Mindestverdienst bei einem Vergleich zwischen mutmaßlichen Arbeitsverdienst und Gesamteinkommen (hier: Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsschadensausgleich) im Durchschnitt nicht mehr als 20 vH betragen, ist eine außergewöhnliche berufliche Schädigung und damit eine MdE-Erhöhung um mehr als 10 vH abzulehnen (vergleiche BSG 1970-10-22 9 RV 736/69 = VersorgB 1971, 53).
- BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74
Die Feststellung des Grades der Erhöhung der MdE nach BVG § 30 Abs. 2 bedarf der Schätzung (vergleiche BSG 1956-11-29 2 RU 121/56 = BSGE 4, 147); diese obliegt in erster Linie der Versorgungsbehörde. - BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem …
Auszug aus BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74
Erfordert die Höherbewertung der MdE nach BVG § 30 Abs. 2 um 10 vH bereits 'besondere' berufliche Nachteile (vergleiche BSG 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139), dann kann ein Zuschlag um mehr als 10 vH nur in Betracht kommen, wenn die berufliche Schädigung 'außergewöhnlich groß' ist (vergleiche BSG 1970-10-22 9 RV 736/69 = VersorgB 1971, 53). - BSG, 14.11.1961 - 9 RV 304/56
Zum gleichzeitigen Vorliegen des besonderen beruflichen Betroffenseins und Bezug …
Auszug aus BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74
Scheidet der Beschädigte infolge Schädigungsfolgen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus, so ist bei der Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins iS des BVG § 30 Abs. 2 auch die an den Beschädigten gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente zu berücksichtigen (Fortentwicklung von BSG 1961-11-14 9 RV 304/56 = BSGE 15, 223 und BSG 1969-07- 08 9 RV 788/67 = SozR Nr. 39 zu § 30 BVG).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10
Soziales Entschädigungsrecht: Entschädigung einer rechtsstaatswidrigen Haft in …
Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).Beträgt etwa der Minderverdienst des Betroffenen bei einem Vergleich zwischen seinem mutmaßlichen Arbeitsverdienst und seinem Gesamteinkommen (einschließlich Erwerbsminderungsrente und Berufsschadensausgleich) nicht mehr als 20 Prozent, liegt eine einen Zuschlag von 20 v. H. rechtfertigende außergewöhnliche berufliche Schädigung regelmäßig nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).
Dem steht nämlich entgegen, dass die wirtschaftlichen Nachteile hier nicht besonders schwer wiegen, weil der Minderverdienst die Schwelle von 20 Prozent nicht überschreitet (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).
Denn dem erzielbaren Einkommen, das bei dem von dem Kläger angestrebten Beruf nach den Berechnungen des Beklagten monatlich netto zwischen 2.836,- Euro und aktuell 3.443,- Euro beträgt, sind die bezogenen Renten wegen voller Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung Bund einerseits und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder andererseits sowie der von dem Beklagten gewährte Berufsschadensausgleich - die Versorgungsrente ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris) - gegenüberzustellen.
- SG Stade, 17.03.2014 - S 21 VE 12/11
Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) wegen Feststellung der …
Ebenso wenig bestehen allgemeine Hinweise oder Richtlinien, wie sie in der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 4 zu § 30 Abs. 1 BVG und in den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" - bzw in den heutigen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen - niedergelegt sind, um eine möglichst einheitliche Bewertung von Gesundheitsschäden zu ermöglichen (vgl BSG, Urteil vom 14. März 1975 - Az: 10 RV 189/74).Dabei sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 1975 - Az: 10 RV 189/74).
Nach der Rechtsprechung des BSG sind - obgleich ein Rangverhältnis zwischen den Kriterien nicht besteht - gleichwohl insbesondere die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 1975 - Az: 10 RV 189/74).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 11 VE 47/09
Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung - rechtsstaatswidrige Haft in der DDR - …
Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).Anderes nennenswertes Einkommen - die Versorgungsrente ist nicht zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris) - ist nicht erkennbar.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2020 - L 13 VG 64/15 Das Ausmaß dieser Schädigung kann zudem "nur beurteilt werden, wenn die wirtschaftlichen und sonstigen Nachteile des Beschädigten in Betracht gezogen werden ... Dabei sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen." (BSG, Urteil vom 14.03.1975 - 10 RV 189/74, juris Rn. 17 a.E.).
Eine nicht nur besondere, sondern außergewöhnliche Betroffenheit, die eine Erhöhung um mehr als 10 rechtfertigt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14.03.1975 - 10 RV 189/74, juris Rn. 16 a.E.), ist bei den dargestellten finanziellen Verhältnissen, dem Zeitpunkt der Schädigung kurz vor dem 60. Lebensjahr sowie der ohnehin geplanten Beendigung des Erwerbslebens und dem durch den am untersten Rand der Rentenberechtigung liegenden GdS (vgl. § 31 Abs. 1 BVG) zum Ausdruck kommenden moderaten Ausmaß der Schädigung ausgeschlossen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09
Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente - …
Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris). - BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99
Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen; …
Hiernach ist in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen, daß ein sozialer Abstieg vorliegt, der das Tatbestandsmerkmal der fehlenden sozialen Gleichwertigkeit ausfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - SozR 3100 § 30 Nr. 6;… Lehmann/Wimmer a.a.O. m.w.N.;… Wimmer, Komm. zum VerwRehaG, S. 361 Rn. 7 zu § 8). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2026 - L 11 VE 6/25
Soziales Entschädigungsrecht - Haft - DDR - Haftzeit - Lebenssachverhalt - …
Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).Beträgt etwa der Minderverdienst des Betroffenen bei einem Vergleich zwischen seinem mutmaßlichen Arbeitsverdienst und seinem Gesamteinkommen (einschließlich Erwerbsminderungsrente und Berufsschadensausgleich) nicht mehr als 20 Prozent, liegt eine einen Zuschlag von 20 rechtfertigende außergewöhnliche berufliche Schädigung regelmäßig nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris).
- SG Berlin, 27.05.2024 - S 118 VG 54/19
Opferentschädigung; Grad der Schädigungsfolge; Antragsformulierung; besondere …
Auch sind neben dem Alter und den persönlichen und beruflichen Verhältnissen des Betroffenen insbesondere seine Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - juris, dort: Rn. 17). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 10 VE 35/13
Höherbemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen der …
Rn. 21 In diesem Zusammenhang berücksichtigt der Senat, dass eine Erhöhung um mehr als 10 nach der noch zu dem Rechtszustand vor dem 1. Januar 1979 ergangenen Rechtsprechung überhaupt nur in Betracht kommen kann, wenn die besondere berufliche Betroffenheit außergewöhnlich groß ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975, Az.: 10 RV 189/74, SozR 3100 § 30 Nr. 6).Zwar hatte das BSG noch in dem Urteil vom 14. März 1975 (Az.: 10 RV 189/74, SozR 3100 § 30 Nr. 6) erwähnt, dass ein schädigungsbedingter Zwang zur Aufgabe jeder Erwerbstätigkeit möglicherweise zu der Annahme einer außergewöhnlichen großen beruflichen Schädigung mit der Folge der Erhöhung der MdE um mehr als 10 führen könne und dabei offenbar noch eine andere Auslegung des § 30 Abs. 2 BVG vorgenommen.
- BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 36.04
Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen.
Nach der Rechtsprechung des Senats ist aber bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 % in der Regel davon auszugehen, dass ein sozialer Abstieg vorliegt und damit die Gleichwertigkeit fehlt (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - Buchholz 115, Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 29 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 -). - LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 2424/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 13 VE 30/10
Versorgungsrecht: Feststellung von Schädigungsfolgen; Berücksichtigung einer …
- BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75
Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse - …
- BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
Dauer einer nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2018 - L 3 VE 18/12
Soziales Entschädigungsrecht - Rehabilitierung - rechtsstaatswidrige …
- LSG Hessen, 18.08.2022 - L 1 VE 1/20
- BVerwG, 19.10.2000 - 3 B 22.00
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung des Begriffs "sozial …
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