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Rechtsprechung
   BSG, 26.11.1963 - 10 RV 191/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,10411
BSG, 26.11.1963 - 10 RV 191/61 (https://dejure.org/1963,10411)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1963 - 10 RV 191/61 (https://dejure.org/1963,10411)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1963 - 10 RV 191/61 (https://dejure.org/1963,10411)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 22.06.1967 - 9 RV 70/65
    Diese Praxis habe zur Folge gehabt9 daß eine berufliche Betroffenheit bei Handwerkern im allgemeinen nicht zu einer Erhöhung des Grades der MdB führts Daher habe der Umanerkennungsbescheid der seinerzeit herrschenden Auffassung, somit der Rechtswirklichkeit, entsprochen° In dem Urteil des BSG vom 260 November 1963 - 10 RV 191/61 (BVB1 1964 so 115) werden? daß in entsprechender.

    weitergehenden Rückwirkung stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung daro Insbesondere ist der Kläger nicht durch den Beklagten in der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert oder eingeschränkt worden" Da somit eine Verpflichtung des Beklagten nicht anerkannt werden kann9 die Rente bereits ab 10 Januar 1958 oder gar schon ab 1" Oktober 1950 zu gewähren" bedarf es keiner Ausführungen darüber9 inwieweit ein solcher Anspruch wegen Verjährung abgelehnt werden müßteo Im übrigen hat der Senat sich in demUrteil vom 210 März 1967 - 9 RV 872/64 " der Auffassung des 100 Senats des BSG (Urteil vom 26" November 1965 10 RV 191/61 - in BVBl 1964 s" 115) angeschlossen9 daß sogar Ansprüche nach 5 40 Abso 2 VeerG in vier Jahren" zurückgereohnet vom Beginn des Jahres9 in dem-der Antrag nach @ 40 Abso 2 VeerG gestellt wurde, verjähren (vgl() auch BSG 88)°.

  • BSG, 09.11.1965 - 10 RV 582/64
    Der Senat konnte auch in der Sache selbst entscheiden, Der Bescheid vom 25, Februar 1955, auf Grund dessen die Rente nach einer MdE um 50 V"H° statt um 60 V"H° gezahlt würde, ist rechtlich unzulässig gewesen und widerspricht der in ständiger Rechtsprechung bekundeten Rechtsauffassung des BSG, Die Versorgungsverwaltung ist verpflichtet, dieser Rechtsauffassung nachzukommen und ihre frühere Entscheidung durch einen neuen Bescheid zu ersetzen° Ob dieser auch zeitlich an die Stelle der früheren Entscheidung hätte treten können (vgl° BSG 15" 157 : SozR @ 40 VeerG Nr° 4 sowie Entschei- dungen des erkennenden Senats vom 28° November - 10 RV 207/60 -und vom 26, November 1963 - 10 RV 191/61 - BVBl 1964, 115) Weiterzahlung.
  • BSG, 14.02.1968 - 8 RV 643/66
    nicht Verjährungsvorschriften des BGB auf VersorgungsansPrüche entsprechend anzuwenden sind; dies gilt insbesondere für die öffentlich-rechtlichen vermögensrechtlichen Ansprüche; wie sich aus @ 196 Nr() 119 15, 17 BGB sowie aus 5 197 BGB ergibt(] Die Rechtsprechung des BSG hat daher stets anerkannt9 daß Versorgungsansprüche in entsprechender Anwendung des 5 197 BGB in vier Jahren verjähren9 wobei das laufende Jahr nicht mit eingerechnet wird (% 201 BGB; BSG 199 88)o Das BSG hat dies auch schon für Rentenan8prüche ausgesprochen" welche aus @ 40 Abso 2 VeerG hergeleitet sind° Dem Kläger ist zwar zuzugeben9 daß das in 5 40 Abs" 2 VeerG normierte und von einem Antrag abhängige Gestaltungsrecht des Versorgungsberechtigten nicht der Verjährung unterliegt; dagegen verjähren die von diesem Gestaltungsrecht herge- 1eiteten Rentenansprüche" die nichts anderes sind? als AnsPrüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen (ebenso das Urteil des BSG vom 260 November 1963 - 10 RV 191/61 in BVcrsBl 19649 115 Nro 21)o Von dieser Rechtsprechung abzuweichen9 besteht für den erkennenden Senat kein Anlaß" Die Revision will weiter aus einem vorübergehenden Recht des Beklagten auf Leistungsverweigerung (@ 202 BGB) eine Hemmung der Verjährung herleiteno Es ist zwar richtig" daß aus bestimmten Gründen die Verjährung zeitweilig gehemmt sein kanns so daß der Zeitraum? während dessen die Verjährung gehemmt ist9 in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (@ 205 BGB)° Dieser Einwand kann aber nicht durchgreifen, weil der Versorgungsträger in der Zeit von " 6.
  • BSG, 21.03.1967 - 9 RV 872/64
    Zutreffend hat das LSG auch angenommen" daß der neue Bescheid nach 5 40 Absc 2 VeerG rückWirkend zu erteilen ' isto Das BSG hat diese Rechtsaui"fassung wiederholt und ein" gehend begründet (BSG 15, 137, 140 ff; Urteil vom 280 No" vember 1962 - 10 RV 207/60 m Breithaupt 19639 343; Urteil Vom 260 November 1963 « 10 RV 191/61 - BVB1 1964" 115; Urw teil vom 250 Juni 1965 a 10 BV 779/63 "}" Hervorzuheben "ist, daß aus der selbständigen Stellung" die dem 5 40 Abs"2 VeerG gegenüber 5 40 Abs. 1 VeerG beigelegt ist9 und dem dadurch begründeten Zusammenhang die3er Vorschrift mit den 55 41, 42 VeerG, die die Verpflichtung zu einer rückwirv kenden Berichtigung bzw° Neufeststellung begründen, folgt9 daß auch im Falle des 5 40 Abso 2 VeerG die neue Entschei« ' dung an die Stelle der früheren Bescheide zu treten und diese zu ersetzen hate Diese Rechtsauffassung wird zudem durch die Entstehungsgeschichte des 5 40 Abso 2 VeerG gestützt; denn der in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsge" danke der Neufeststellung auf Grund einer geänderten Recht= sprechung geht auf @ 66 Abs".
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