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Rechtsprechung
   BSG, 28.11.1962 - 10 RV 207/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,9521
BSG, 28.11.1962 - 10 RV 207/60 (https://dejure.org/1962,9521)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1962 - 10 RV 207/60 (https://dejure.org/1962,9521)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1962 - 10 RV 207/60 (https://dejure.org/1962,9521)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 09.11.1965 - 10 RV 582/64
    Fall maßgebend ist, Die Entscheidung des11° Senats vom 10° Bezember 1957 (BSG 6, 175), wonach der Verzicht auf eine ärztliche Nachuntersuchung ein rechtsgestaltender, den Betroffenen begünstigender Verwaltungsakt ist, mit dem sich die Versorgungsverwaltung des Rechts begibt, eine Neufeststellung gemäß @ 86 Abs. 3 BVG vorzunehmen, ist von grundsätzlicher Bedeutung (vglo see 2, 129, 132;… BSG in SozR Verwves40Absoz sowie Urteil des erkennenden Senats vom 28° November 1962 - 10 RV 207/60 -); die dieser Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung hat das BSG, nachdem andere Senats des BSG sich dieser Auffassung angeschlossen haben (vgl° Urteil des 8° Senats vom 21° Januar 1960 - BSG 11, 236 -)" sonach auch in ständiger Rechtsprechung vertreten (…vgl° BSG in SozR VeerG % 40 Abs. 2)" Nach dieser Rechtsprechung aber durfte die Versorgungsverwaltung den Umanerkennungsbescheid vom 20° Februar 1952, in welchem die bisher anerkannte Schädigungsfolge "Verlust des rechten Unterschenkels" mit einer MdB um 60 voii° ab 1, Oktober 1950 ohne ärztliche Nachuntersuchung mit dem ausdrücklichen Vermerk übernommen werden ist, daß eine Naehuntersuchung von Amts wegen nicht mehr beabsichtigt ist, .

    Der Senat konnte auch in der Sache selbst entscheiden, Der Bescheid vom 25, Februar 1955, auf Grund dessen die Rente nach einer MdE um 50 V"H° statt um 60 V"H° gezahlt würde, ist rechtlich unzulässig gewesen und widerspricht der in ständiger Rechtsprechung bekundeten Rechtsauffassung des BSG, Die Versorgungsverwaltung ist verpflichtet, dieser Rechtsauffassung nachzukommen und ihre frühere Entscheidung durch einen neuen Bescheid zu ersetzen° Ob dieser auch zeitlich an die Stelle der früheren Entscheidung hätte treten können (vgl° BSG 15" 157 : SozR @ 40 VeerG Nr° 4 sowie Entschei- dungen des erkennenden Senats vom 28° November - 10 RV 207/60 -und vom 26, November 1963 - 10 RV 191/61 - BVBl 1964, 115) Weiterzahlung.

  • BSG, 22.06.1967 - 8 RV 575/66
    Wegen dieser zugunsten der Klägerin seit 1950 geänderten Auffassung in der Auslegung des 5 1 Abso 1 Buchst° 0 BVG war die Versorgungsverwaltung verpflichtet, der Klägerin einen neuen Bescheid zu erteilen° Dieser neue, auf Grund des @ 40 Abso 2 VeerG zu erteilende Bescheid tritt in vollem Umfange, also auch zeitlich an die Stelle der früheren Entscheidung (so BSG 159 157)° Diesem vom 7° Senat des BSG ausgesprochenen Grundsatz ist auch die Rechtsprechung weiterer Senate gefolgt (Urteile vom 280 November 1962 - 10 RV 207/60 - in Breitho 1965, 354; vom 260 Iovember 1965 191/61 BVB1 - 10 KV - in.
  • BSG, 21.03.1967 - 9 RV 872/64
    Zutreffend hat das LSG auch angenommen" daß der neue Bescheid nach 5 40 Absc 2 VeerG rückWirkend zu erteilen ' isto Das BSG hat diese Rechtsaui"fassung wiederholt und ein" gehend begründet (BSG 15, 137, 140 ff; Urteil vom 280 No" vember 1962 - 10 RV 207/60 m Breithaupt 19639 343; Urteil Vom 260 November 1963 « 10 RV 191/61 - BVB1 1964" 115; Urw teil vom 250 Juni 1965 a 10 BV 779/63 "}" Hervorzuheben "ist, daß aus der selbständigen Stellung" die dem 5 40 Abs"2 VeerG gegenüber 5 40 Abs. 1 VeerG beigelegt ist9 und dem dadurch begründeten Zusammenhang die3er Vorschrift mit den 55 41, 42 VeerG, die die Verpflichtung zu einer rückwirv kenden Berichtigung bzw° Neufeststellung begründen, folgt9 daß auch im Falle des 5 40 Abso 2 VeerG die neue Entschei« ' dung an die Stelle der früheren Bescheide zu treten und diese zu ersetzen hate Diese Rechtsauffassung wird zudem durch die Entstehungsgeschichte des 5 40 Abso 2 VeerG gestützt; denn der in dieser Vorschrift enthaltene Rechtsge" danke der Neufeststellung auf Grund einer geänderten Recht= sprechung geht auf @ 66 Abs".
  • BSG, 25.06.1965 - 10 RV 779/63
    Der neue Bescheid tritt in vollem Umfang, also auch zeitlich, an die Stelle der früheren Entscheidung (BSG 15, 136 : SozR @ 40 VeerG " Nr° 4 und Entscheidung des erkennenden Senats vom 28° November 1962 - 10 RV 207/60 - sowie 26" November 1963 191/61 = BVB1 1964, 115 -)" Da es sich bei der - 10 RV.
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