Rechtsprechung
| BSG, 11.11.1966 - 10 RV 415/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rente wegen Verschlimmerung eines Hüftleidens - Rechtscharakter der Ausgabe von Heilbehandlungsscheinen - Kausalität zwischen Verschlimmerungsanteil und Heilbehandlungsbedürftigkeit des Gesamtleidenszustandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 25, 257
- NJW 1967, 1342
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.02.1962 - 11 RV 612/61
Heilbehandlung eines Beschädigten
Auszug aus BSG, 11.11.1966 - 10 RV 415/63
Das Bundessozialgericht (BSG) habe in den Fällen, die den Urteilen vom 14. November 1961 (BSG 15, 228) und vom 14. Februar 1962 (BSG 16, 198) zugrunde lagen, ohne nähere Begründung ausschließlich § 10 BVG aF angewandt, obwohl bei der Entscheidung über den für die Zeit nach Inkrafttreten des 1. NOG bejahten Anspruch auf Heilbehandlung auch § 10 BVG nF hätte berücksichtigt werden müssen.Zur Begründung beruft er sich vornehmlich auf das Urteil des 11. Senats des BSG vom 14. Februar 1962 - 11 RV 612/61 - (BSG 16, 198).
Das Berufungsgericht habe das Urteil des BSG vom 14. Februar 1962 (BSG 16, 198) auch in anderer Beziehung nicht richtig verstanden.
- BSG, 16.09.1986 - 3 RK 37/85
Gewährung von Krankengeld - Inhalt eines Verwaltungsakts
(BSGE 25, 280, 282; vgl auch BSGE 25, 257; 32, 150;… aA Schroeder-Printzen in Sozialenquete und SozR, Festschrift für Walter Bogs, 1967, S 185 ff). - BSG, 09.07.1980 - 9 RV 72/78
Entscheidung über Heilbehandlungen - Ausschließliche Zuständigkeit der …
scheidungen des 10. Senats vom 11. November 1966 (BSGE 25, 257, 259) und vom 15. Dezember 1970 (BSGE 52, 150).In der Entscheidung BSGE 25, 257, 259 wird ua ausgeführt, das Gesetz räume den Krankenkassen keine Befugnis ein, über den Heilbehandlungsanspruch des Beschädigten selbst zu entscheiden und die Heilbehandlung in eigener Zuständigkeit zu regeln.
- BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86
Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt …
Die Krankenkasse war danach berechtigt, ihre Krankengeldzahlung zu revidieren; der Krankengeldempfänger konnte sich nicht auf die Rechtsverbindlichkeit eines Leistungsbewilligungsbescheides berufen (BSGE 25, 280, 282; vgl auch BSGE 25, 257; 32, 150).
- BSG, 25.03.1999 - B 9 V 11/98 R
Kriegsopferversorgung - Hörgerät- anerkannter Gesundheitsschaden - …
Dies ist nur der Fall, wenn der anerkannte Verschlimmerungsanteil für die Behandlungsbedürftigkeit wenigstens eine Bedingung (im naturwissenschaftlichen Sinn) des Gesamtleidens ist (vgl § 10 Abs. 1 Satz 2 BVG iVm der VV Nr. 2 zu § 10 BVG; BSGE 25, 257, 261 = SozR Nr. 4 zu § 10 BVG;… Fehl in Wilke, aaO, § 10 RdNr 9). - LSG Bayern, 21.09.2004 - L 18 V 24/03
Anspruch auf eine konkrete Heilbehandlungsmaßnahme; Gewährung einer stationären …
Dies ist nur der Fall, wenn der anerkannte Verschlimmerungsanteil für Behandlungsbedürftigkeit wenigstens eine Bedingung (im naturwissenschaftlichen Sinn) des Gesamtleidens ist (vgl § 10 Abs. 1 Satz 2 BVG iVm der VV Nr. 2 zu § 10 BSG; BSGE 25, 257, 261 = SozR Nr. 4 zu § 10 BVG; Wilke/Fehl, Soziales Entschädigungsrecht, 7.Aufl, § 10 RdNr 9). - BSG, 25.07.1967 - 9 RV 472/66 Zutreffend hat das LSG die Berufung als zulässig angeseheno Denn sie betrifft weder einen Anspruch auf Versorgung für bereits abgelaufene Zeiträume (@ 148 Nr" 2 SGG) noch eine Rückforderung von Leistungen (@ 149 SGG), sondern einen Schadensersatzanspruch des Beklagten gegen den Kläger" Das LSG hat in der Ausstellung der (roten) BB-Scheine an den Kläger Verwaltungsakte gesehen? die für die Versorgungsbehörde bindend geworden seien° Es hat, da nach dem 1" Oktober 1956 eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne des 5 62 BVG nicht eingetreten" eine Berichtigung nach 5 41 VeerG nicht erfolgt und das Recht zu erneuter Entscheidung nach 5 42 VeerG erloschen sei, den Rückforderungsanspruch nach 5 47 Abs° 2" 3 VeerG abgelehnt und die Berufung des Beklagten zurückgewieseno Die diesem Ergebnis zugrunde liegende Rechtsauffassung ist nicht frei von Rechtsirrtumo Im Urteil vom 110 November 1966 - 10 RV 415/63 (BSG 259 257) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden? daß in der Ausstellung und Ausgabe der Bundesbehandlungsscheine kein Verwaltungsakt liegto Der erkennende Senat ist dieser Auffassung bereits in seinem Urteil vom 260 April 1967 - 9 RV 280/66 - beigetreten° Wie in dem Urteil vom 110 November 1966 ausgeführt ist? bedeutet die Ausgabe des BB-Scheines lediglich die Gewährung einer Leistung für die Heilbehandlung; diese selbst wird in dem BB-Schein nicht geregelt, insbesondere nicht nach Art und Umfang näher bestimmt" Mit der Erteilung des BB-Scheines wird dem Beschädigten gegenüber nur die Garantie für die Übernahme der Kosten des behandelnden Arztes und der von diesem angeordneten Heilmaßnahmen ausgesprochen" Daß die Krankenkassen ledig: lich faktisch Leistungen zu gewähren und daß sie auch nur in diesem Sinne den BB-Schein zu erteilen haben" wird schon durch den Wortlaut des @ 14 Abs" 2 BVG verdeutlicht° Nach dieser Vorschrift in der hier anwendbaren gleichlautenden Fassung des Fünften Änderungsgesetzes vom 60 Juni 1956 (BGBl 1, 469) und des Sechsten Änderungsgesetzes vom 10 Juli 1957 (BGBl 1, 661) = aF - wird die Heilbehandlung durch die Krankenkassen gewährt (…Satz 1 aaO) und obliegt ihre Durchführung der dort als zuständig bezeichneten Krankenkasse (Satz 2 aa0)" Dazu gehört als Voraussetzung für die Heilbehandlung auch die Ausgabe eines BB-Scheineso Damit ist den Krankenkassen eine Befugnis, über den Heilbehandlungsanspruch des Beschädigten selbst zu entscheiden und diesen gegenüber dem Beächädigten in eigener Zuständigkeit zu regeln, nicht übertragene @ 14 Abso 5 Satz 2 BVG aF stellt klar? daß die für die Durchführung der Versorgung zuständige Verwaltungsbehörde berechtigt ist9 bei Beschädigten9 denen die Krankenkasse nur auf Grund dieses Gesetzes Heilbehandlung gewährt9 Art? Umfang und Dauer der Heilbehandlung zu bestimmen° Diese Entscheidung ist für die 9 -.
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