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| BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63 |
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Zur Frage der beruflichen besonderen Betroffenheit eines Angestellten im öffentlichen Dienst, der wegen Schädigungsfolgen nicht in das Beamtenverhältnis übernommen worden ist
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Öffentlicher Angestellter - Schädigungsbedingte Nichtübernahme in Beamtendienst - Besondere berufliche Betroffenheit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1340/60
Bindende Feststellung des besonderen beruflichen Betroffenseins - Änderung der …
Auszug aus BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63
die ihm etwa auf Grund seines früheren Berufs zugestanden hätte, schlechtergestellt ist (vgl° hierzu auch BSG 14, 172" 175; forner Urteil des BSG vom 250 Juni 1959 in "Der Versorgungsbeamte" 1959 Heft 11 Recht53pr° Nr° 57)" Es ist auch denkbar" daß ein Beschädigter, der wegen der Schädigungsfolgen seinen erlernten Beruf wechseln muß, gezwungen ist, für eine angemessene Altersversorgung" die in seinem neuen Beruf nicht gewährleistet ist, im Verhältnis zu seinem Einkommen so erhebliche Beträge aufzuwenden, daß darin Schon jetzt eine erhebliche wirtschaftliche Einbuße i"s° des 5 50 BVG zu erbicken ist" Der Kläger ist als Angestellter sozialVersichert" so daß seine Altersversorgung grundsätzlich sichergestellt ist, ohne daß bei ihm dadurch - wie oben dargelegt - ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist" Der Kläger hat auch in der Revisionsbegründung nicht ' "geltend gemacht" daß er über seinen Anteil an den Sozialversi- .cherunngeiträgen hinaus weitere Aufwendungen hat um eine angemessene Altersversorgung sicherzustellen° Im übrigen läßt sich . - BSG, 06.10.1977 - 12 RAr 43/76
Zur Ermittlung des Einkommens der Eltern, das auf den Bedarf des Auszubildenden …
Auszug aus BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63
Durch das 20 NOG vom 240 Februar 1964 (BGBl I 85) ist S 30 Abs° 2 BVG, soweit diese Vorschrift im vorliegenden Fall von Bedeutung ist, nicht geändert werden, Wie das BSG bereits mehrfach unter eingehender Begründung ausgesprochen hat (BSG 45, 20, 22; 15, 208, 240; BSG in BVBl 1960, 54), verfolgen die verschiedenen Fassungen 5 50 BVG ein Der Gesetzgeber. - BSG, 11.06.1959 - 10 RV 216/57
Zur Entscheidung über die besondere berufliche Betroffenheit
Auszug aus BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63
Das BSG hat zu 5 50 BVG bereits entschieden, daß ein Beschädigter dann beruflich besonders betroffen ist, wenn die spätere Tätigkeit in der sozialen Wertung hinter der früheren Tätigkeit weöentlich zurückbleibt (BSG 10, 69)° Im vorliegenden Falle hat das LSG die Auffassung vertreten, daß die Tätigkeit des Klägers als Angestellter in der Registraturabteilung des Landesvermessungsamts München sozial nicht geringer als die eines vergleichbaren Beamten zu werten ist° Der Kläger macht insoweit mit der Revision keine Einwände geltend; er ist der Meinung, daß bei ihm durch die Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis eine wirtschaftliche Schädigung in erheblichem Ausmaß eingetreten ist, Das BSG hat hierzu ausgesprochen (vgl. BSG 10, 69; 12, 212), daß in der Regel nicht sozial gleichwertig jedenfalls der Beruf ist, der zu einer "erheblichen" 1.
- BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem …
Was die soziale Gleichwertigkeit angeht, so ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 10, 69; 12, 212; 21, 263; Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 699/63 -) nicht gegeben, wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt.
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