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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.07.1980 - 10 S 210/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4124
VGH Baden-Württemberg, 31.07.1980 - 10 S 210/80 (https://dejure.org/1980,4124)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 (https://dejure.org/1980,4124)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 10 S 210/80 (https://dejure.org/1980,4124)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11

    Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 § …

    OVG, Beschluss vom 15.12.2003, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.12.1980 - III 1373/77 - Rpfleger 1981, 72, und vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - VBlBW 1980, 56; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2009 - L 24 KR 33/09 B - juris).
  • OVG Sachsen, 14.05.2008 - 5 E 28/08

    Streitwerbeschwerde; Zulässigkeit; Übergangsvorschrift; Ruhen des Verfahrens

    Ein Gerichtsverfahren ist - mit der Folge der Fälligkeit der Gerichtskosten - anderweitig erledigt, wenn sein Ruhen vor längerer Zeit angeordnet war und wenn entweder feststeht, dass es nicht mehr fortgeführt werden wird, oder wenn jedenfalls nach den konkreten Umständen auf unabsehbare Zeit mit einem Wiederanruf nicht gerechnet werden kann (ThürOVG, Beschl. v. 15.12.2003, LKV 2004, 332; VGH BW, Beschl. v. 31.7.1980 - 10 S 210/80 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2018 - 8 S 2815/17

    Ruhen des Verfahrens - Wiederanruf und gleichzeitige Erledigung - …

    Dass ein Verzicht auf eine gerichtliche Kostenentscheidung nicht dazu führt, dass die Antragsteller ihrer Kostenhaftung entgehen könnten, zeigt die Möglichkeit der Fälligkeit von Gerichtskosten bei "unabsehbarem" Ruhen des Verfahrens, wie es hier auch in Betracht gekommen wäre (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.07.1980 - 10 S 210/80 - …und vom 02.04.2012 - 11 S 3086/11 -, juris, Rn. 10).
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